Mensing Schweißtechnik GmbHLiquidiert

01169 Dresden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 5577
Vorher
Rehm Schweißtechnik GmbH
Eingetragen
24.8.1992
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Der Vertrieb von REHM-Produkten samt weiterem Schweißzubehör, die Entwicklung und der Bau von Sonderschweißmaschinen sowie ingenieurtechnische Beratungstätigkeit.

Historie

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Management

NameRolle
Karl-Otto Mensing
seit 27.5.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dresden
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mensing Schweißtechnik GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 40.909,26 36.705,71
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.143,52 1.165,83
III. Finanzanlagen 39.764,74 35.538,88
B. Umlaufvermögen 55.046,61 107.996,00
I. Vorräte 9.345,74 20.013,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.560,22 60.263,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.140,65 27.719,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 71,93 71,93
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.043,88 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 98.071,68 144.773,64

Passiva

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 58.361,56
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 76.693,78
II. Verlustvortrag 27.043,88 18.332,22
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 2.043,88 0,00
B. Rückstellungen 81.207,57 74.394,07
C. Verbindlichkeiten 16.864,11 12.018,01
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 16.864,11 12.018,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 98.071,68 144.773,64

Anhang zur Bilanz

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1)

1. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251)

a) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

b) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

c) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

d) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

e) Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten angesetzt.

f) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2. Bewertungsvorschriften

a) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

b) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag u.a wie folgt einzeln bewertet worden.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen für Forderungen waren lt. Auskunft der Geschäftsleitung nicht vorzunehmen. Das Forderungsausfallrisiko wurde pauschal berücksichtigt.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

c) Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Höhe der Pensionsrückstellung erfolgte auf der Basis von versicherungsmathematischen Gutachten unter Anwendung der neuen "Richttafeln 2005G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

d) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Sonstige Angaben

Die Geschäfte der Gesellschaft wurden durch den Geschäftsführer Herrn Karl Otto Mensing geführt.

Die Bilanz wurde unter Beachtung von § 268 Abs.1 HGB aufgestellt.

Nachdem natürliche Personen Gesellschafter der GmbH sind, wird vom Wahlrecht des § 325 Abs.1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre sind nicht vorhanden.

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