ASM Rahden
GmbH
Rahden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.422,00 |
49.452,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.348,00 |
6.082,00 |
| II.
Sachanlagen |
34.074,00 |
43.370,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.298.266,49 |
2.172.563,13 |
| I.
Vorräte |
1.628.900,97 |
1.464.366,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
255.172,65 |
319.196,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
414.192,87 |
389.000,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
4.439,06 |
| Summe
Aktiva |
2.335.688,49 |
2.226.454,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
929.580,98 |
760.797,74 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
735.797,74 |
554.762,22 |
| III.
Jahresüberschuss |
168.783,24 |
181.035,52 |
| B.
Rückstellungen |
172.607,93 |
174.543,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.233.499,58 |
1.291.112,62 |
| Summe
Passiva |
2.335.688,49 |
2.226.454,19 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die ASM Rahden GmbH hat ihren Sitz in Rahden. Sie ist im
Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Bad Oeynhausen
unter 8950 eingetragen.
II. Allgemeine Abschlusserläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die aufgrund
steuerlicher Vorschriften festgelegte voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes
(§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen gem. § 6 IIa EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird
durch Bildung angemessener Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a
II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 I HGB).
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
sind zeitanteilig abgegrenzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
IV. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 III
HGB).
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
i.H.v. 25.904,26 € eine Restlaufzeit von über
einem Jahr (Vorjahr: T€ 33).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG)
bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) bestehen nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
VI. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 18
(Vorjahr: 21) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 14
gewerbliche Arbeitnehmer und 4 Angestellte. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285
Nr. 7 HGB).
Während des laufenden Geschäftsjahres wurden
die Geschäfte des Unternehmens - unverändert -
geführt durch
Ludger Bödding, Rahden
Dean-Paul Doughty, Bad Salzuflen
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Rahden, den 04.06.2024
gez.
Ludger Bödding, Geschäftsführer
gez.
Dean-Paul Doughty, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2024
festgestellt.
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