Merkuranta GmbHLiquidiert
99867 Gotha, DEUStammdaten
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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Merkuranta GmbH i. L.GothaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 20121. Erläuterung zum Jahresabschluss 1.1. Allgemeine Erläuterung 1. Der Jahresabschluss der Firma Merkuranta GmbH i. L. in Gotha vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die zu einer Vermutung Anlass geben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). 2. Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. 3. Die Angabe der Vorjahreswerte in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist in ihrer Zusammensetzung vergleichbar (§ 265 Abs. 2 HGB). 4. Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) wurden im Bericht ausführlich erläutert. 5. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1.2. Erläuterungen zur Bilanz 1. Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB wurden nicht angewendet. 2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). 3. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und als GWG abgeschrieben. 4. Die Prüfung ergab keine Anhaltspunkte für das Bestehen von sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 HGB). 5. Zum 31. Dezember 2012 wurde kein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. 6. Fristigkeit der Verbindlichkeiten
Die Angaben erfolgen gem. § 285 Abs. 1 und 2 HGB. 7. Unter der Position "Verbindlichkeiten" sind keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB). 8. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben waren, bestehen nicht (§ 285 Nr. 3 HGB). 1.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Es bestehen keine Erträge und Aufwendungen von nicht unerheblicher Bedeutung, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB). 2. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 sowie Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB). 3. Im Berichtszeitraum wurden Abschreibungen allein nach steuerlichen Vorschriften, nach § 7 Abs. 3, 7 EStG, vorgenommen (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB). 4. Auf den ausgewiesenen Jahresüberschuss fallen Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von Euro 734,28 an. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2013 festgestellt. |
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