Jurando GmbH
21mErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mike Rolf seit 7.11.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Mike Rolf | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MIRO-ImmoBau GmbHLüdenscheidJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände wurden - soweit entgeltlich erworben - mit ihren Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Eine Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände i. S. § 285 Nr.13 HGB ist nicht erfolgt. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 lagen, wurde in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung vorgenommen. Die vorhandenen Waren- und Materialvorräte sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten; und die fertigen und halbfertigen Erzeugnisse mit den Herstellungskosten i. S. v. § 255 Abs. 2 HGB bewertet; höchstens jedoch mit dem ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert (§ 253 Abs. 4 HGB). Die Geschäftsführer versichern, dass niedrigere Werte als die angesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht erkennbar waren und die Erlöswerte für die nicht abgerechneten Leistungen realisierbar sind. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden i. S. v. §§ 284 Abs. 2 Nr. 5, 255 Abs. 3 HGB nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern bzw. die veranlagten, aber bis zum Bilanzstichtag noch nicht fälligen Steuern des Vorjahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Vom Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern i. S. v. § 274 Abs. 2 HGB wurde nicht Gebrauch gemacht. Passive latente Steuern i. S. v. § 274 Abs. 1 HGB waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilden. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 31. Dezember 2022 entspricht den Vorschriften desr §§ 252-255 HGB. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen Sofortabschreibungen beläuft sich auf: Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn des Geschäftsjahres: 95.537,68 Euro Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: 132.396,12 Euro Zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres sind folgende Angaben zu machen: Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00, EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Sonstige Vermögensgegenstände In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Einnahmen erfasst wurden. Im Einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte zu berücksichtigen: Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 8.965.644,21 EUR (Vorjahr: 6.346.127,19 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 17.406,00 EUR (Vorjahr: 10.926,40 EUR). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 17.535,63 EUR (Vorjahr: 435,21 EUR). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterung der periodenfremden Aufwendungen In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 34.087,13 Euro EUR enthalten. Die Aufwendungen wurden im Posten Periodenfremd Aufwendungen erfasst. Im Einzelnen ergaben sich folgende Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind: Restbetrag für Jahresabschlusserstellung 2021: 1.021,20 Euro Begleichung beitrag der SOKA Bau für 2021: 33.065,93 Euro Sonstige Angaben Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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