Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 162494
Vorher
MG GmbH
Eingetragen
29.5.2006
Branche
Großhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörEinzelhandel mit Textilien
Gegenstand
An- und Verkauf von Textilien jeder Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karl-Heinz Mohr
seit 23.11.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

MM Beteiligungs GmbH
Germany
19.000 €
57.00%
Karl-Heinz Mohr
82319 Starnberg
14.300 €
43.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MG Brands GmbH

Starnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktivseite

31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 6.708,00 0,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 91.022,00 32.354,84
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 500.058,00 605.783,00
2. geleistete Anzahlungen 3.021,60 503.079,60 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 264.687,26 36.905,53
2. sonstige Vermögensgegenstände 78.380,58 343.067,84 44.666,65
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 23.301,02 ( 19.801,02)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 706,79 47.332,75
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.132.357,27 1.251.882,29
SUMME AKTIVA 2.076.941,50 2.018.925,06

Passivseite

31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 33.300,00 33.300,00
II. Verlustvortrag -1.285.182,29 -1.615.339,34
III. Jahresüberschuss 119.525,02 330.157,05
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.132.357,27 1.251.882,29
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 4.500,00 5.400,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45.447,67 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 45.447,67 ( 0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 537.914,92 350.494,76
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 537.914,92 (350.494,76)
3. sonstige Verbindlichkeiten 1.489.078,91 2.072.441,50 1.663.030,30
- davon aus Steuern: 38.763,23 ( 18.776,18)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 1.478.885,85 (1.656.656,90)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 10.193,06 ( 6.373,40)
SUMME PASSIVA 2.076.941,50 2.018.925,06

ANHANG GEM. § 264 HGB

I. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetze

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Firma MG Brands GmbH wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz €284, Z 1a HGB

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden pro-rata-temporis angesetzt.

III. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren § 285, Z 1a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor.

IV. Zuwendungen an Mitglieder der Geschäftsführung § 285, Z 9a HGB

Außer dem Geschäftsführergehalt wurden an den Gesellschafter-Geschäftsführer keinerlei Zuwendungen gemacht.

V. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans § 285, Z 10 HGB

Geschäftsführer ist

Herr Karl-Heinz Mohr

Maximilianstr. 5

82319 Starnberg

Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat.

VI. Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses § 326 HGB

Lt. Beschluss der Gesellschafterversammlung wird der Jahresüberschuss in Höhe von € 119.525,02 mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet.

VII. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind § 285, Z 16 HGB

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind, liegen nicht vor.

VIII. Eventualverbindlichkeiten § 286 (7) HGB

Eventualverbindlichkeiten ist die Gesellschaft nicht eingegangen.

VIII. Rangrücktrittsvereinbarung

zur Vermeidung bzw. zur Beseitigung der Rechtsfolgen einer Überschuldung der Gesellschaft wurde folgende Rangrücktrittsvereinbarung getroffen:

Herr Karl-Hein Mohr tritt mit einem Betrag von 1.370.520,49 EUR seiner Ansprüche aus den vom ihm gewährten Darlehen gegen die Firma MG Brands GmbH hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück. Der Rangrücktritt umfasst auch die vertraglichen Ansprüche auf Zinsen und Kosten.

 

Starnberg, den 04.01.2024

Karl-Heinz Mohr, Geschäftsführer

Rangrücktrittsvereinbarung

zwischen

Karl Heinz Mohr, Maximilianstr. 5, 82319 Starnberg

und der

MG Brands GmbH, Maximilianstr. 5, 82319 Starnberg

wird zur Vermeidung bzw. zur Beseitigung der Rechtsfolgen einer Überschuldung der Gesellschaft folgende Rangrücktrittsvereinbarung getroffen:

Herr Karl-Heinz Mohr tritt mit einem Betrag von 1.370.520,49 EUR seiner Ansprüche aus den vom ihm gewährten Darlehen gegen die Firma MG Brands GmbH mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Vereinbarung hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück. Der Rangrücktritt umfasst auch die vertraglichen Ansprüche auf Zinsen und Kosten.

Herr Karl-Heinz Mohr verpflichtet sich, seine nachrangigen Ansprüche gegenüber der Gesellschaft solange nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Überschuldung i.S.v. § 19 InsO der Gesellschaft führen würde.

Tilgung, Zinsen und Kosten der im Rang zurückgetretenen Forderung kann Herr Karl-Heinz Mohr nur verlangen, wenn die Leistung aus einem Bilanzgewinn (Jahresüberschuss zzgl. Ergebnisvortrag) oder aus einem in einem handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen sonstigen, die Verbindlichkeiten übersteigenden freien Vermögen oder aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss möglich ist. Im Fall der Liquidation kann Erfüllung jedoch erst nach Befriedigung sämtlicher vorrangiger Verbindlichkeiten und bis zur Abwendung der Krise nur gleichrangig mit den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter und ggf. den Ansprüchen weiterer in gleicher Weise im Rang zurückgetretener Gläubiger verlangt werden. Dies gilt auch für die Schlussverteilung eines Liquidationserlöses nach § 119 InsO im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Weist ein Überschuldungsstatus unter Einbeziehung der von diesem Rangrücktritt erfassten Ansprüche eine Überschuldung nicht mehr auf, kann diese Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres der Firma MG Brands GmbH gekündigt werden. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn es dadurch zum Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft kommen würde.

 

Starnberg, den 04.01.2024

Karl-Heinz Mohr MG Brands GmbH

Karl-Heinz Mohr, Geschäftsführer

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