sf didactic GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
sf didactic GmbHOwenJahresabschluss zum 31.12.2007BILANZ
ANHANG
Die Gesellschaft ist nach den Größenklassen des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 S. 3, 274a, 288 und 326 HGB werden für die Offenlegung in Anspruch genommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden lediglich linear vorgenommen. Hierbei wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt und entspricht den steuerlichen Abschreibungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden auf fünf Jahre linear abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten (steuerlicher Mindestumfang). Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt
.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Alle übrigen
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Frank Schäufele, Schreinermeister Owen, den 14.05.2008
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