EWEC WATER GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Dr. Obenaus seit 8.12.2022 | Geschäftsführer |
Randolf Christian Dr. Coburg seit 12.5.2017 | Geschäftsführer |
Johannes Dr. Meßer seit 13.2.2013 | Prokura |
Holger Karl-Heinz Prof. Dr. Scheer seit 3.1.2011 | Geschäftsführer |
Joachim Manz seit 27.6.2007 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Lippeverband | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lippe Wassertechnik GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023 (Offenlegung)Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023 (Offenlegung)1. AllgemeinesDie Gesellschaft ist unter der Firma Lippe Wassertechnik GmbH mit Sitz in Essen im Handelsregister beim Amtsgericht Essen unter der Nr. HR B 11083 eingetragen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die Vorschriften des Handelsrechts für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes zu Grunde gelegt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBei den vor dem 01.01.2010 zugegangenen beweglichen Gegenständen des Sachanlagevermögens wurde aus steuerlichen Gründen (§§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F.) bisher teilweise die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist die umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB vorgesehenen Wahlrecht zur Fortführung der bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften Gebrauch zu machen. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten aktiviert. Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen linearen Abschreibungen auf Zugänge ab dem 01.01.2010 erfolgen mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der planmäßigen Abschreibung liegen die folgenden Nutzungsdauern zu Grunde:
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten € 800,00 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Zinsen auf Fremdkapital werden nicht in die Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung der Vorräte (unfertige Leistungen) erfolgte mit den handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Herstellungskosten einschließlich angemessener Gemeinkostenanteile. Dem Prinzip der verlustfreien Bewertung wird Rechnung getragen. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Einzeln erkennbaren Risiken wird durch eine Wertberichtigung Rechnung getragen. Für das allgemein in den Forderungen liegende Risiko ist eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Für Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und alle erkennbaren Risiken der Gesellschaft. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Preis- und Kostensteigerung) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für Einnahmen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Bilanzwerten der angesetzten Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern werden unter Anwendung der unternehmensindividuellen Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Der Gesamtsteuersatz der Gesellschaft beläuft sich auf 29,82 %. Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern nicht berücksichtigt. Ergibt sich aus dem Vergleich der Gesamtdifferenz der bilanzpostenbezogenen aktiven und passiven latenten Steuern ein Aktivüberhang, wird vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB dahingehend Gebrauch gemacht, einen Aktivüberhang an latenten Steuern nicht zu bilanzieren. Die Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern führte zu einem Aktivüberhang, der dementsprechend nicht bilanziert wurde. Effekte zum 31.12.2023 ergaben sich nicht. 3. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen im Geschäftsjahr sind in einer Anlage zur Bilanz dargestellt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten sind ungesichert. Die Forderungen gegen den Gesellschafter Lippeverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Dortmund, in Höhe von € 1.724.582,03 (Vorjahr € 2.177.910,72) wurden mit den Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Lippeverband in Höhe von € 19.900,13 (Vorjahr € 7.353,92) saldiert. Insgesamt ergeben sich daher Forderungen gegen den Gesellschafter Lippeverband in Höhe von € 1.704.681,90 (Vorjahr € 2.170.556,80). Diese Forderungen haben wie im Vorjahr eine Mitzugehörigkeit zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen ist im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuer in Höhe von € 66.612,60 (Vorjahr € 61.301,76) enthalten. 4. Sonstige AngabenIm Jahresdurchschnitt waren - einschließlich der studentischen Hilfskräfte - 44 Mitarbeiter (Vorjahr 42) sowie 11 (Vorjahr 11) Auszubildende bei der Gesellschaft beschäftigt. Als Geschäftsführer bestellt sind:
Die Vergütung für die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Herr Prof. Dr. Scheer hat keine Bezüge von der Lippe Wassertechnik GmbH erhalten. Dem Beirat gehörten/gehören an:
Die Vergütung für den Beirat belief sich auf € 1.000,00 (Vorjahr € 1.500,00). Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen € 15.000,00 (Vorjahr € 14.800,00) sowie für Steuerberatungsleistungen € 3.000,00 (Vorjahr € 2.700,00). Es erfolgen ferner keine Angaben gemäß § 285 Nr. 3 HGB zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften sowie § 285 Nr. 21 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, da diese nicht vorliegen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres 2023 sind nicht eingetreten. Die Geschäftsführung beabsichtigt, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von € 379.606,41 einen Betrag in Höhe von € 100.000,00 auszuschütten und den Rest in Höhe von € 279.606,41 in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Essen, 28. März 2024 Lippe Wassertechnik GmbH Dr.-Ing.
Randolf Coburg
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 17. Juni 2024 festgestellt. |
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