GECON
Engineering GmbH
Recklinghausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.930,00 |
825.721,88 |
| I.
Sachanlagen |
28.930,00 |
38.215,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
787.506,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
389.944,32 |
131.069,05 |
| I.
Vorräte |
56.005,00 |
116.677,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
329.417,53 |
14.388,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.521,79 |
3,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.038,49 |
2.150,93 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
136.585,10 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
557.497,91 |
958.941,86 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
79.696,50 |
141.098,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
116.098,31 |
100.944,51 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
61.401,81 |
-15.153,80 |
| B.
Rückstellungen |
59.497,47 |
670.177,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
418.303,94 |
147.666,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
403.120,12 |
130.010,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
557.497,91 |
958.941,86 |
Anhang
GECON Engineering GmbH, Recklinghausen
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Die
Gesellschaft hat aufgrund ihrer Größenmerkmale
die für eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. von
§ 267 Abs. 1 HGB geltenden Vorschriften zur
Rechnungslegung, Prüfung und Publizität zu
beachten. Die Erstellung des Anhangs erfolgte unter
Inanspruchnahme der Aufstellungserleichterungen gem. §
288 S. 1 HBG.
Die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden beachtet. Unter
Bezug auf Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde eine Anpassungsbilanz
zum 01.04.2010 erstellt. Von dem Wahlrecht gem. Art. 67
Abs. 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Bei der
erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Latente Steuern
waren unter Beachtung des Wahlrechts gem. § 274 Abs. 1
HGB nicht zu aktivieren.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten angesetzt und unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) nach der
Bruttomethode gem. § 268 Abs. 2 Satz 1 HBG ist dem
Abschluss beigefügt.
Unter
Finanzanlagen wurden im Vorjahr die steuerlichen
Werte für die Rückdeckungsversicherung zur
Pensionsverpflichtung vom Versicherer ermittelt und dem
entsprechend angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB war die
Rückdeckungsversicherung mit der Pensionsverpflichtung
zu verrechnen und als
aktiver Unterschied aus der
Vermögensverrechnung auszuweisen.
Die Angaben gem. § 285 Abs. 25 HGB entstammen
dem Gutachten der Allianz Lebensversicherungs-AG zum
Bilanzstichtag.
Der beizulegende Zeitwert der verpfändeten
Rückdeckungsversicherungen betrug am Bilanzstichtag
913.562,10 Euro. Der Zeitwert entspricht den
Anschaffungskosten.
Die Erträge aus verpfändeten
Rückdeckungsversicherungen betrugen 26.462,56 Euro.
Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden
aus der Pensionsverpflichtung betrug 776.977,00 Euro. Der
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtung betrug 37.984,00
Euro.
Die Höhe der
Pensionsrückstellung wurde im Vorjahr gem.
§ 6a EStG mittels eines versicherungsmathematischen
Gutachtens von der Allianz berechnet.
Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten.
Die sonstigen Rückstellungen sind für
Tantieme, Abschluss- und Prüfungskosten, sowie
für die Aufbewahrungsverpflichtung von Unterlagen
gebildet worden.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern Sie
unverzinslich sind, haben sie keine Restlaufzeit vom mehr
als einem Jahr und waren daher nicht abzuzinsen.
Sonstige Angaben
Mit Eintragung vom 20.09.2006 wurde Herr Volkmar
Dertmann zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer berufen.
Die Angabe des Personalaufwands gem. § 285 Nr.
8b HBG unterbleibt wegen Anwendung des
Gesamtkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 2 HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.05.2012 festgestellt.
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