UNIT TV
PRODUCTIONS GMBH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.566,50 |
34.422,50 |
| I.
Sachanlagen |
23.566,50 |
34.422,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.766,28 |
125.029,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
55.758,72 |
118.189,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.145,13 |
2.461,15 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.007,56 |
6.839,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.526,00 |
1.607,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
92.858,78 |
161.059,83 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.295,09 |
25.926,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
361,88 |
28.876,83 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.631,38 |
28.514,95 |
| B.
Rückstellungen |
61.947,00 |
127.234,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.616,69 |
7.898,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.616,69 |
7.898,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
92.858,78 |
161.059,83 |
Anhang für das Geschäftsjahr zum 30. Juni
2011
Unit TV Productions GmbH
Mainz
I.
Angaben zum Jahresabschluss
A.
Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2011 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie der
ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt
nach den Vorschriften §§ 266 ff. HGB.
Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen,
diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der
Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Durch die erstmalige Anwendung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) hat sich
die Form der Darstellung bzw. haben sich die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
geändert. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge erfolgte gem. Art. 67
Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht.
Die Beibehaltungswahlrechte nach Art. 67
Abs. 1 bis 5 EGHGB wurden in Anspruch
genommen.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierungswahlrechte
Bilanzierungswahlrechte werden nicht in Anspruch
genommen.
Sachanlagen
Die entgeltlich erworbenen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen aktiviert.
Für abnutzbare Vermögensgegenstände
des Sachanlagevermögens werden
planmäßige Abschreibungen nach der linearen
Methode vorgenommen.
Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die
über den nutzungsbedingten Werteverzehr
hinausgehen, wird durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige Aktiva
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgt zum Nennwert. Dem allgemeinen
Kreditrisiko sowie dem internen Zinsverlust wird durch eine
Pauschalwertberichtigung des um die
einzelwertberichtigten Forderungen bereinigten
Nettoforderungsbestandes, zweifelhaften Forderungen
wird durch angemessene
Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit
Nominalwerten bewertet.
Der Ansatz der sonstigen Aktiva erfolgt zu
Nennwerten.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen
angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Summe der Bruttowerte (kumulierte Anschaffungs-
und Herstellungskosten) und der kumulierten Abschreibungen
je Anlageposten sowie die Zugänge und Abgänge des
Berichtsjahres ergeben sich aus dem Anlagespiegel. Ebenso
sind dem Anlagespiegel die Abschreibungen des
Geschäftsjahres zu entnehmen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind in den sonstigen Vermögensgegenständen
in Höhe von 2,1 TEUR enthalten.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von 18,8 TEUR.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete
Kapital beträgt DM 50.000.
Rückstellungen
Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Zugrundelegung eines Rechnungszinsfußes
von 5,13 %, erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von
0,0 % und unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus
Heubeck.
Die ausgewiesenen Buchwerte zum Bilanzstichtag
entsprechen den ermittelten notwendigen
Erfüllungsbeträgen der Rückstellungen.
Vermögensgegenstände gem. § 246
Abs. 2 S. 2 HGB mit einem beizulegenden Zeitwert
in Höhe von TEUR 72,2 wurden mit
Pensionsverpflichtungen mit einem Erfüllungsbetrag in
Höhe von TEUR 129,0 verrechnet.
Der aus der Umbewertung der
Pensionsrückstellungen zum 1. Juli 2010
ermittelte Unterschiedsbetrag (Unterdeckung) wird bis
zum 30. Juni 2025 zu mindestens einem Fünfzehntel
den Pensionsrückstellungen zugeführt. Der
Unterschiedsbetrag zum Bilanzstichtag beträgt 25,4
TEUR .
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr betragen TEUR 9,6.
Sonstige Angaben
Organe, Organkredite und Aufwendungen für
Organe
Geschäftsführer: Ralf Gemmecke, Kameramann,
Mainz
Mainz, den 12. Juni 2012
gez. die Geschäftsführung
R. Gemmecke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2012
festgestellt.
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