Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 14937
Eingetragen
9.1.2009
Branche
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Betreuung von Investitionsvorhaben und die Aufbereitung und Durchführung von Investitionsentscheidungen im Bereich Immobilien, weiterhin die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- und gewerbliche Räume.

Historie

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Management

NameRolle
Josef Nagel
seit 17.1.2022
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

HERUM GmbH

Neuss

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 0,50 0,50
I. Sachanlagen 0,50 0,50
B. Umlaufvermögen 236.907,40 265.241,97
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.554,96 939,72
II. Wertpapiere 100.125,00 100.500,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 135.227,44 163.802,25
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 9.969,26 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 246.877,16 265.242,47

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 10.928,81
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 26.425,36 26.425,36
III. Bilanzverlust 61.959,21 41.061,14
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 9.969,26 0,00
B. Rückstellungen 246.524,00 253.917,00
C. Verbindlichkeiten 353,16 396,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 246.877,16 265.242,47

Anhang ZUM 31. DEZEMBER 2013

HERUM GMBH, NEUSS

Allgemeines

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden angewandt.

Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB) wurden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich.

Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).

Die Gegenstände des Anlagevermögens werden durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen, in dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge und Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter enthalten sind. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden auf Basis steuerlich anerkannter Nutzungsdauern sowie tatsächlicher

betrieblicher Gegebenheiten vorgenommen.

Seit dem 1. Januar 2008 wird bewegliches Anlagevermögen nur noch linear abgeschrieben. Bei bereits vorhandenem beweglichem Anlagevermögen wird zunächst degressiv abgeschrieben; der Übergang zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zum Restbuchwert größer ist als die degressive Abschreibung. Die Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag bilanziert.

Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit dem Barwert der zukünftigen Pensionsleistungen. Die Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz wurde mit dem Teilwert zum 31. Dezember 2013 mit € 222.261,00 bewertet.

Aufgrund des BilMoG hat sich die Bewertung von Versorgungsverpflichtungen gegenüber dem

Geschäftsjahr 2009 geändert. Der nunmehr geänderte Wertansatz ergibt sich aus § 253 Abs. 1 HGB.

Aus der Umstellung der durch das BilMoG geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen ergibt sich ein Unterdeckungsbetrag in Höhe von insgesamt € 13.974. Dieser Betrag wurde zum 31. Dezember 2010 vollständig der Pensionsrückstellung zugeführt.

Bewertungsverfahren: projected unit credit method i. S. d. IAS 19.64

Zinssatz: 5,04 % p. a.

Biometrie: Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck - Richttafeln - GmbH

Nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen mit diesen Schulden zu verrechnen. In der vorliegenden Bewertung wurde davon ausgegangen, dass ein solches Deckungsvermögen nicht zu berücksichtigen ist.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr von dem Geschäftsführer Herrn Josef Nagel, Kaufmann, Neuss, wahrgenommen.

 

Düsseldorf, 29. Juli 2014

gez. Josef Nagel

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2014 festgestellt.

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