Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 28101
Eingetragen
13.8.2019
Branche
BeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung sonstiger juristischer Dienstleistungen
Gegenstand
Unternehmensberatung, insbesondere im Bereich Mergers & Acquisitions (Kauf und Zusammenführung von Unternehmen) und insbesondere für den Lizenzgeber unter der Lizenz "K.E.R.N. - die Nachfolgespezialisten" im Bereich Oberbayern; Tätigkeiten i. S. d. Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen sind nicht Unternehmensgegenstand.

Historie

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Management

NameRolle
Holger Habermann
seit 13.8.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Freilassing
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KERN Oberbayern GmbH

Freilassing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 6.208,00 0,00
I. Sachanlagen 6.208,00 0,00
B. Umlaufvermögen 376.217,14 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 208.936,90 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 167.280,24 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.269,92 0,00
Summe Aktiva 384.695,06 0,00

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 292.238,93 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 0,00
IV. Kapitalrücklage 9.709,58 0,00
V. Jahresüberschuss 270.029,35 0,00
B. Rückstellungen 80.976,07 0,00
C. Verbindlichkeiten 11.480,06 0,00
Summe Passiva 384.695,06 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 01.08.2019 bis 31.12.2019

KERN Oberbayern GmbH, 83395 Freilassing

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Firma: KERN Oberbayern GmbH

Sitz: 83395 Freilassing, Höglstraße 1

Registergericht: Amtsgericht Traunstein; HRB 28101

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den einschlägigen Vorschriften des GmbHG, dem EGHGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang zu machen sind, werden weitgehend im Anhang (§ 284 (1) S.1) dargestellt. Bei den Pflichtangaben im Anhang wurde nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz verfahren.

Der vorliegende Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt.

Die Bilanz enthält die bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Schulden und Wagnisse.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

Ansatzwahlrechte

- Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

- Von Bilanzierungshilfen wurde nicht Gebrauch gemacht.

III. Angaben zur Bilanz

Aktiva

A. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen bei einer Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren angesetzt.

Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die Abschreibungszeiträume orientieren sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in Höhe von ab 2018 € 250 (bis 2017 € 150,00) wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, da diese Werte von untergeordneter Bedeutung sind.

Die im Berichtsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter ab 2018 € 250 bis € 800 (bis 2017 € 150 bis € 410) wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben, da diese Werte von untergeordneter Bedeutung sind.

B. Umlaufvermögen

Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert angesetzt, abzüglich entsprechender Absetzungen für erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Forderungen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen € 208.936,90 und werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die laufenden Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 201.499,99, der Zinssatz beträgt 2,00%, die Tilgung € 0,00.

Davon beträgt die Laufzeit von € 201.499,99 mehr als 1 Jahr.

Kasse, Bank

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

C. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Passiva

A. Eigenkapital

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags.

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

B. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen betreffen Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen.

Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.

C. Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 3.609,02.

Darin enthalten ist ein Darlehen in Höhe von € 0,00, das der Gesellschafter der Gesellschaft gewährt hat.

Von den Verbindlichkeiten haben € 11.480,06 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von den Verbindlichkeiten haben € 0,00 eine Restlaufzeit größer 1 Jahr; davon haben € 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten aus betrieblichen Steuern belaufen sich auf € 0,00 (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB).

Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit belaufen sich auf € 0,00 (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB).

Haftungsverhältnisse

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 0,00 durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt T€ 11 und beinhaltet ausschließlich Leasingverträge (Kfz / Mietverträge / Leasingverträge) mit einer Laufzeit von längstens drei Jahren.

Nicht in der Bilanz enthaltene Verpflichtungen, die für finanzielle Beurteilungen von Bedeutung sind.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

IV. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug eins

Die Bank hat der KERN Oberbayern GmbH einen Avalkredit iHv. 34.800,00 € zur Verfügung gestellt.

Bis zur Höhe dieses Betrags darf die Bank im Auftrag und für Rechnung des Kreditnehmers gegenüber der Audi Leasing GmbH für Zwecke der Audi Leasingverträge Nr. E067051 und C89016 eine Bürgschaft leisten.

Hierfür wurde ein Sparkonto 40 5645 08 bei der Raiffeisenbank Singoldtal eG eröffnet. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2019 in voller Höhe in den Bilanzgewinn einzustellen.

Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

Zusätzliche Erläuterungen zum Anhang sind nicht erforderlich, da alle Sachverhalte, soweit sie einer Erläuterung bedürften, bereits in den vorangegangenen Abschnitten dargestellt wurden.

 

Freilassing, 30.12.2020

KERN Oberbayern GmbH

Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.1.2021.

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