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BRF Fassadenbau GmbHBerlinJahresabschluss zum 31. Dezember 2006INHALTSVERZEICHNIS A. Erstellungsauftrag B. Gegenstand, Art und Umfang der Tätigkeit C. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Buchführung II. Jahresabschluss III. Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB D. Bescheinigung Anlagen 1 Bilanz zum 31. Dezember 2006 2 Gewinn- und Verlustrechnung für 2006 3 Anhang für 2006 4 Rechtliche Verhältnisse Allgemeine Auftragsbedingungen A. ERSTELLUNGSAUFTRAGDie Geschäftsführung der BRF Fassadenbau GmbH, Berlin, (im Folgenden kurz: "Gesellschaft") hat uns mit der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006 ohne Prüfungshandlungen beauftragt. Unsere Berichterstattung erfolgt nach der Stellungnahme 4/1996 des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, über "Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer" und in Anlehnung an den Prüfungsstandard IDW PS 450 des Instituts der Wirtschaftsprüfer über "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen". Dieser Bericht ist ausschließlich für die internen Zwecke BRF Fassadenbau GmbH bestimmt. Er darf nur insgesamt und nicht auszugsweise weitergegeben werden. Dieser Bericht ist nicht dazu bestimmt, dritten Personen oder Gesellschaften als Entscheidungsgrundlage zu dienen. Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft übernimmt daher Dritten gegenüber in Abweichung zu den als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2002, welche dem Auftraggeber und Dritten gegenüber gelten, keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten, es sei denn, dass sie mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hat oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Auf die Definition des "einzelnen Schadensfalls" in Nr. 9 Abs. 2 der Allgemeinen Auftragsbedingungen und - soweit nicht abweichend vereinbart - unsere Haftungsbegrenzung von 4 Mio. EUR bzw. 5 Mio. EUR wird hingewiesen. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 bis 3 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses auftragsgemäß teilweise in Anspruch genommen. Als kleine Kapitalgesellschaft ist die Gesellschaft zur Aufstellung eines Lageberichts nicht verpflichtet. Die Angaben zu den rechtlichen Verhältnissen der Gesellschaft wurden in der Anlage "Rechtliche Verhältnisse" zu diesem Bericht zusammengefasst. Der vorliegende Erstellungsbericht richtet sich ausschließlich an die BRF Fassadenbau GmbH. B. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER TÄTIGKEITIm Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - auf Grund der uns vorgelegten Buchführung und Bestandsnachweise unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Die gesetzlichen Vertreter tragen die Verantwortung für die Buchführung und den Jahresabschluss sowie die uns erteilten Auskünfte und vorgelegten Unterlagen. Einzelheiten über die Auftragsdurchführung haben wir nach Art, Umfang und Ergebnis in unseren Arbeitspapieren dokumentiert. Wir haben die im Auftrag genannten Arbeiten im Monat April 2007 bis zum 25. April 2007 durchgeführt. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buchführung und des Jahresabschlusses schriftlich bestätigt. Auskünfte erteilte uns Frau Pietsch. C. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNGI. BuchführungDie Buchführung wird EDV-gestützt unter Verwendung von Navision durchgeführt. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung war nicht Gegenstand unseres Auftrags. Wir waren auch nicht beauftragt, an der Inventur teilzunehmen oder Saldenbestätigungen einzuholen. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung war uns nicht möglich. II. JahresabschlussDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 und der §§ 264 bis 288 HGB und den Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt. Ergänzende Vorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht. Aufbauend auf der Vorjahresbilanz ist der vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der Buchführung und den Inventarverzeichnissen entwickelt worden. Es sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Bestandsnachweise in allen für den Jahresabschluss wesentlichen Belangen sprechen. Einzelheiten zur Bilanzierung und Bewertung sind im Anhang dargestellt. III. Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGBEntwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen Mit Bescheid vom 1. Februar 2001 erfolgte die Festsetzung der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlages zur Körperschaftsteuer für das Geschäftsjahr 1997. In diesem Bescheid geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die Verluste in Höhe von TEUR 580 der mit steuerlicher Wirkung zum 31. Dezember 1997 auf die BRF Fassadenbau GmbH verschmolzenen BRF Bauunternehmung GmbH untergegangen sind, da der Betrieb der BRF Bauunternehmung GmbH, der den Verlust verursacht hat, über den Verschmelzungsstichtag hinaus nicht in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang in den folgenden fünf Jahren fortgeführt wurde. Die Steuerfestsetzung wurde mit Einspruch vom 13. Februar 2001 angefochten und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Zurzeit ruht das Verfahren bis die Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt. Bei Ablehnung des Einspruchs ergeben sich voraussichtliche Steuernachzahlungen für 1997 in Höhe von TEUR 256 zuzüglich Zinsen. Die Gesellschaft geht von dem Erfolg des Einspruchsverfahrens aus. Auf Grund der im Rahmen der Betriebsprüfung vorgenommenen Kürzung der Verlustvorträge für die Jahre 1996 bis 1999 wurden mit Bescheid vom 22. Dezember 2005 Steuernachzahlungen für das Jahr 2001 von TEUR 9 festgesetzt. Da sich bei Anerkennung der Verluste des Veranlagungszeitraumes 1997 aus den Bescheiden für 2001 keine Steuernachzahlungen ergeben würden und das Einspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wurde die Steuerfestsetzung mit Einspruch vom 9. Januar 2006 angefochten und Aussetzung der Vollziehung beantragt. In Höhe von EUR 51.388,24 besteht zum Bilanzstichtag ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. Nach Auffassung der Geschäftsführung ist die Gesellschaft trotzdem nicht i. S. d. § 19 InsO überschuldet, weil die BRF Bau Holding Friedrichshain AG mit Schreiben vom 25.April 2007 den Rangrücktritt ihrer Forderungen in Höhe von EUR 19.820,34 erklärt hat. Wir haben die Geschäftsführung auf § 64 GmbHG und auf die Regelungen in §§ 32a, 32b GmbHG sowie auf die Auswirkungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Eigenkapitalersatz hingewiesen. Des Weiteren wurde zur Abwendung der rechtlichen Folgen der bilanziellen Überschuldung von der BRF Bau Holding Friedrichshain AG am 25. April 2007 eine Nachschussverpflichtung abgegeben, in der diese sich verpflichtet, während der Zeit der buchmäßigen Überschuldung auf erstmalige Anforderung der Gesellschaft einen Nachschuss in Höhe von max. EUR 31.567,90 zu leisten. Sonstige gesetzliche Regelungen Die Hinterlegung des Vorjahresabschlusses im Handelsregister ist entgegen § 325 HGB nicht offen im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Wir haben die Geschäftsführung auf die Offenlegungspflichten hingewiesen. D. BESCHEINIGUNGAn die BRF Fassadenbau GmbH, Berlin Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der BRF Fassadenbau GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 auf der Grundlage der uns von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft vorgelegten Bücher und Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte nach den handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrags. Die gesetzlichen Vertreter tragen die Verantwortung für den Jahresabschluss. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Wir haben in Bezug auf den Jahresabschluss weder eine (Voll-) Prüfung, noch einen Reviewauftrag durchgeführt. Da wir den Jahresabschluss erstellt haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Berlin, 25. April 2007 Ernst
& Young AG
Epping, Wirtschaftsprüfer Merzdorf, Wirtschaftsprüferin Vorstehende Bescheinigung darf nur eingebunden in die gesamte vorliegende Berichterstattung verwendet werden. Eine gesonderte Verwendung ist nicht gestattet. Bilanz zum 31. Dezember 2006BRF Fassadenbau GmbH, BerlinAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2006BRF Fassadenbau GmbH, Berlin
Anhang 2006BRF Fassadenbau GmbH, BerlinAllgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Abzinsungen waren nicht erforderlich. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen bestehen in Höhe von TEUR 5 gegenüber der BEFRI Grundstücks- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH sowie in Höhe von TEUR 1 gegenüber der GbR Puschkinallee und resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag In Höhe von EUR 51.388,24 besteht zum Bilanzstichtag ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Zur Abwendung der rechtlichen Folgen der bilanziellen Überschuldung wurde von der BRF Bau Holding Friedrichshain AG eine Nachschussverpflichtung abgegeben, in der diese sich verpflichtet, während der Zeit der buchmäßigen Überschuldung auf erstmalige Anforderung der Gesellschaft einen Nachschuss in Höhe von max. EUR 31.567,90 zu leisten. Des Weiteren hat sich die BRF Bau Holding Friedrichshain AG verpflichtet, während der Zeit der buchmäßigen Überschuldung auf erstmalige Anforderung der Gesellschaft auf ihre Forderungen in Höhe von max. EUR 19.820,34 zu verzichten. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbeertragsteuer für 1997 (TEUR 43). Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen (TEUR 1) sowie für Verpflichtungen aus Urlaubsansprüchen (TEUR 1) gebildet. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1-5 Jahren bestehen in Höhe von EUR 125,79 (Vj. TEUR 1) und betreffen Sicherheitseinbehalte. Die restlichen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen gegenüber der Euracon Fassadensysteme GmbH (vormals BRF Beteiligungs- und Managementgesellschaft mbH) in Höhe von EUR 11.844,18 und resultieren aus Lieferungen und Leistungen, aus erbrachten Dienstleistungen für die Buchführung, die Lohnbuchhaltung und die allgemeine Verwaltung. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der BRF Bau Holding Friedrichshain AG in Höhe von EUR 19.820,34. Diese bestehen in Höhe von TEUR 24 aus Verbindlichkeiten des Verrechnungskontos. Dem gegenüber stehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen (TEUR 113) aus dem mit der Euracon Fassadensysteme GmbH geschlossenen Vertrag über die Bauleitung für das Bauvorhaben Buchsbaumweg, Efeuweg in Hamburg. Sonstige AngabenGeschäftsführung Herr Armin von Zweydorf, Bernau Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
Konzernverhältnisse Die Gesellschaft ist in den Konzernverbund der BRF Bau Holding Friedrichshain AG, Berlin, HRB 74922 einbezogen.
Berlin, im April 2007 BRF Fassadenbau GmbH gez. Armin von Zweydorf, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens
Rechtliche VerhältnisseBRF Fassadenbau GmbH, Berlin1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen Die BRF Fassadenbau GmbH ist Handelsregister von Charlottenburg unter HRB Nr. 69026 eingetragen. Ein Handelsregisterauszug vom 16. März 2006 mit letzter Eintragung vom 7. November 2005 lag uns vor. Es gilt der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 3. Dezember 1992 mit Änderungen in § 1 (Firma/Sitz) und § 2 (Gegenstand) vom 28. Juli 1998. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung und Ausführung von Bauleistungen, die dem Berufsbild des Maurer-, Beton- und Stahlbetonbauerhandwerks entsprechen, die Übernahme von Bauaufträgen als Generalunternehmer und die Vergabe von Bauaufträgen an Nachunternehmer, die Herstellung von und der Handel mit Baustoffen. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Stammkapital Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Gesellschafter ist
Geschäftsführung und Vertretung Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und gemäß Handelsregister von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesellschafterbeschlüsse In der Gesellschafterversammlung vom 22. August 2006 wurde der Jahresabschluss 2005 festgestellt und der Geschäftsführung Entlastung erteilt. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die Gesellschaft ist in den Konzernverbund der BRF Bau Holding Friedrichshain AG, Berlin, eingebunden. 3. Steuerliche Verhältnisse Die Gesellschaft wird beim Finanzamt für Körperschaften II unter der Steuernummer 37/413/22069 geführt. |
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