EPS Tamm
GmbH
Bergkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.595,00 |
6.373,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.595,00 |
6.373,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
91.961,62 |
104.086,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.532,92 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
80.428,70 |
104.086,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
94.556,62 |
110.459,88 |
Passiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.531,54 |
48.542,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
23.542,22 |
17.080,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
989,32 |
6.461,81 |
| B.
Rückstellungen |
1.971,08 |
5.991,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.054,00 |
55.926,18 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.054,00 |
55.926,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
94.556,62 |
110.459,88 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
1.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer Herr Rolf Tamm, 85232
Bergkirchen
Der Gesellschafter-Geschäfts-führer ist von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Gesamtbezüge der Geschäftsführer
Auf die Angabe wird gem. § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
3. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr keine Mitarbeiter (ohne
Geschäftsführer).
II. Allgemeine Angaben zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (§§
238 ff. HGB), unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264 ff.
HGB), aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des § 266 Abs. II HGB für
große Kapitalgesellschaften.
Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
a. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer nach der linearen (Vorjahr:
degressiven) Methode vermindert.
Bilanzierungsverbote gem. § 248 HGB wurden
beachtet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im
Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 150,00 ohne
Umsatzsteuer werden nach § 6 Abs. 2 EStG im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
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Die
Anschaffungskosten abnutzbarer, selbständig
nutzbarer Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von EUR 151,00 - EUR 1.000,00
wurden bis zum Jahr 2009 nach § 6 Abs. 2a EStG
in einen jahresbezogenen Sammelposten eingestellt und
über einen Zeitraum von fünf Jahren
gleichmäßig verteilt.
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Auf den Anlagespiegel
(Anlage 1 zum Anhang) wird hingewiesen.
b)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beträgt nicht
länger als 1 Jahr.
c)
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken.
Die Rückstellung für Kosten der
Jahresabschlusserstellung und Steuerberatung
berücksichtigt auch Kosten der internen
Jahresabschlusserstellung sowie Kosten der Aufbewahrung der
Jahresabschlussunterlagen.
d. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 989,32 mit dem
Gewinnvortrag in Höhe von EUR 23.542,22 zu verrechnen
und den Saldo auf neue Rechnung vorzutragen.
Bergkirchen, im Juli 2011
Geschäftsführer
Rolf Tamm
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