HFR -
Handels GmbH
Rietberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.780,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.780,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
49.215,43 |
23.516,80 |
| I.
Vorräte |
2.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.621,20 |
3.990,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.594,23 |
19.526,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.680,65 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.676,08 |
23.516,80 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.154,05 |
22.566,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-1.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
24.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
13.000,00 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.433,20 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
16.412,75 |
1.433,20 |
| B.
Rückstellungen |
5.145,00 |
950,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.377,03 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.377,03 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.676,08 |
23.516,80 |
Anhang
Gründung
Die Gesellschaft wurde am 15. Dezember 2011 in das
Handelsregister beim Amtsgericht Gütersloh unter HRB
8989 eingetraten. Es gilt der Gesellschaftsvertrag vom
23.11.2011.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der HFR - Handels GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herr
Hermann Theodor Feldmeier geführt. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Bezüge der
Geschäftsführung werden unter Inanspruchnahme von
§ 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.
Rietberg, den 31. Dezember 2013
gez. Hermann Theodor Feldmeier
Geschäftsführung
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 892,62 EUR.
21.11.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.01.2014
festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bescheinigung über die Erstellung mit
Plausibilitätsbeurteilungen
Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden,
zur Offenlegung bestimmten und nach § 327 HGB
verkürzten Jahresabschluss der HFR - Handels GmbH,
Rietberg für das Geschäftsjahr vom 01. Januar
2012 bis 31. Dezember 2012 erstellt.
Unserer Erstellung lag der durch uns erstellte
vollständige Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Anlagenspiegel, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -
zu Grunde, welcher unter Beachtung der deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt wurde.
Grundlage der Erstellung waren die von uns
geführten Bücher und die uns darüber hinaus
vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir
auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf
Plausibilität und in eingeschränktem Umfang auf
ihre Ordnungsmäßigkeit beurteilt haben, sowie
die uns erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des
Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser
umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Zur Würdigung der Plausibilität der uns
vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren
Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir
Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um
mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass
diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns
keine Umstände bekannt geworden, die gegen die
Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen
und des auf dieser Grundlage von uns erstellten
Jahresabschlusses sprechen.
Die Gesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines
Lageberichts verpflichtet.
Hövelhof, den 31. Dezember 2013
gez. Beutler
Dieter R. Beutler
- Steuerberater -
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