Schwan Design GmbHLiquidiert
Weserblick 5, 32425 Minden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Horst Schwan seit 8.1.2014 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schwan Design GmbHMindenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2011Schwan Design GmbH, MindenAllgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss der Schwan Design GmbH für das Geschäftsjahr 2011 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung (§ 276, 288 HGB) sowie bei der Offenlegung (§ 326 HGB) wurden in Anspruch genommen. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Gliederungsgrundsätze und Darstellungsstetigkeit Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine Änderungen in der Art der Gliederung und Darstellung. Die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Für die im Berichtszeitraum angeschafften Wirtschaftsgüter wurde die Abschreibung zeitanteilig ermittelt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die flüssigen Mittel wurden zum Nominalwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist in Höhe des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Betrages ausgewiesen. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zur Bilanz Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Es wurde von den Erleichterungsvorschriften für kleine Gesellschaften Gebrauch gemacht. Sonstige Pflichtangaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben bezüglich der an die Mitglieder der Unternehmensorgane gewährten Kredite Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an den Gesellschafter-Geschäftsführer ausgereichten Darlehen auf 147.642,57 EUR. Der Kredit ist mit 3,5% zu verzinsen und hat eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Der Zinssatz wurde auf den am Markt herrschenden Zinssätzen angepasst. Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz und GuV zusammengefassten Posten 1.1.2011 - 31.12.2011 Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 75.813,70 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 162.055,15 EUR.
Minden, den 21.12.2012 Der Geschäftsführer Gez. Horst Schwan sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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