VS Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Rasel seit 27.12.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rasel Zahntechnik GmbHWolfsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Rasel Zahntechnik GmbH, Wolfsburg, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Für die Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat unter Anwendung von § 264 Abs. 1 S. 4 HGB keinen Lagebericht aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anlagegüter werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear entsprechend dem Werteverzehr der Anlagegüter abgeschrieben. Die Abschreibungen werden auf alle Zugänge des Anlagevermögens pro rata temporis bei monatsgenauer Ermittlung vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die selbständig nutzungsfähig sind, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150,00 EUR nicht übersteigen. Für Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR wird seit 2008 jahresweise ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. In Vorjahren wurden steuerliche Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 Einkommensteuergesetz vorgenommen und in den Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 281 Abs. 1 HGB a. F. eingestellt. Unter Ausübung des Wahlrechts nach BilMoG wird der Sonderposten fortgeführt. Die Auflösung des Postens erfolgt ertragswirksam entsprechend dem Abschreibungsverlauf der entsprechenden Anlagegüter sowie bei Abgängen mit Restbuchwerten, soweit Sonderabschreibungen vorgenommen wurden. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Ein so ermittelter niedrigerer Wertansatz wird nicht beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen (Wertaufholungsgebot). Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nenn- bzw. Barwert angesetzt. Die liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der erforderlich ist, um am Bilanzstichtag erkennbare Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern hinreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Liegt der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit über dem Auszahlungsbetrag, wird der Mehrbetrag (Zinsabgrenzung) unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und planmäßig getilgt. III. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 119,9 TEUR. Sonderposten mit Rücklageanteil Der Posten wurde in Vorjahren gemäß § 273 Satz 2 HGB a. F. gebildet und unter Ausübung des Wahlrechts nach BilMoG beibehalten und fortgeführt. Die Einstellung erfolgte in Höhe der Sonderabschreibungen gemäß § 7g Abs. 1 Einkommensteuergesetz. Verbindlichkeiten Fristigkeit und Besicherung der Verbindlichkeiten sind in der nachstehenden Übersicht gezeigt:
IV. Sonstige Angaben Geschäftsführung Der Geschäftsführung der Gesellschaft gehörte unverändert an: Herr Ralf Rasel, Zahntechnikermeister, Wolfsburg.
Wolfsburg, den 6. August 2012 gez. R. Rasel sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.08.2012 festgestellt. |
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