for.tel
Solutions Verwaltungs GmbH
Filderstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
7.042,04 |
8.868,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.086,79 |
7.341,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
955,25 |
1.526,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
7.042,04 |
8.868,39 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.042,04 |
7.368,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzverlust |
6.457,96 |
5.131,61 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
7.042,04 |
8.868,39 |
Anhang
zum Jahresabschluss
vom 1. April 2010 bis 31. März 2011
der
for.tel Solutions Verwaltungs GmbH,
Filderstadt
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. März 2011 der
for.tel Solutions Verwaltungs GmbH, Filderstadt, wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches §§ 238 ff. HGB, insbesondere
§§ 264 ff. HGB, aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
und der Satzung zu beachten.
Grundlage für die Erstellung des
Jahresabschlusses zum 31. März 2011 bildete die
Buchhaltung des Geschäftsjahres 2010/2011 und der
Jahresabschluss zum 31. März 2010.
Der Jahresabschluss zum 31. März 2011 vermittelt
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HBG).
Der Vorjahresabschluss wurde im elektronischen
Handelsregister offengelegt.
Die Gesellschaft ist als sog. "kleine"
Kapitalgesellschaft nicht nach § 316 HGB
prüfungspflichtig, eine freiwillige Prüfung
erfolgte ebenfalls nicht.
Angaben die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
II. Gliederungsgrundsätze
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht (§ 265 Abs. 3 HGB).
Die Gesellschaft wiest zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen wurde
beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).
III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
ausgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Änderungen in der Bilanzbewertung
gegenüber dem Vorjahr wurden nicht wahrgenommen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungen nach § 250 HGB
gebildet.
Angaben zu Bewertungsmethoden
Die
Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Änderungen in den
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht
vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden
einzeln bewertet.
Es ist
vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz
Die ausgewiesenen
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr.
Bei den
sonstigen Rückstellungen handelt es sich im
Wesentlichen um Rückstellungen für die Erstellung
des Jahresabschlusses und der betrieblichen
Steuererklärungen. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus
Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des
Imparitätsprinzips ausgewiesen und haben eine
durchschnittliche Laufzeit bis zu 1 Jahr.
VI. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt hat die Gesellschaft keine
Angestellte (ohne Geschäftsführer) - Vorjahr:
keine Angestellten - beschäftigt.
Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn
Manfred Beutel und Herrn Peter Forstmaier. Die
Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft ist
Komplementär der for.tel Solutions GmbH &
Co.KG, Filderstadt.
VII. Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach §
245 HGB
Filderstadt, den 12.08.2011
Manfred Beutel Peter Forstmaier
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2011 festgestellt.
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