Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
FUW GmbH
Ostring 28, 44787 Bochum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Neumann seit 7.7.2025 | Prokura |
Jochen Raube seit 18.4.2018 | Prokura |
Frank Dr.-Ing. Peper seit 25.1.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (5)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Bochum | 53.61% |
Stadt Herne | 26.15% |
Stadt Witten | 14.30% |
Stadt Bochum | 5.00% |
Stadt Bochum | 0.95% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FUW GmbHBochumJahresabschluss zum 31.12.2023LageberichtKonzernzugehörigkeit Die FUW GmbH (FUW) mit Sitz in Bochum ist eine 100 %-ige Tochter der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, Bochum. Diese gehört über das Mutterunternehmen Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV), Bochum, dem Konzern der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH ( ewmr), Bochum, an. Gegenstand des Unternehmens Unternehmensgegenstand der FUW ist nach § 2 des Gesellschaftsvertrages die Erzeugung und netzgebundene Verteilung von Wärme und Kälte, die entsprechende Versorgung in einzelnen Bereichen der Stadt Bochum sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Aufgaben. Geschäftsentwicklung Zum 31.12.2023 hatte die FUW 1.115 Kunden (Vorjahr: 1.113). Die Kundenanzahl lässt sich wie folgt anhand der Anschlussleistung aufgliedern:
Die abgerechnete Anschlussleistung zum 31.12.2023 betrug
91,2 MW (Vorjahr 86,2 MW), davon 5,3 MW auf
dem Areal MARK 51°7. Es wurden drei Kunden mit
Kälte versorgt.
Das Rohrleitungsnetz der FUW teilt sich auf Vorlauf- und Rücklaufleitungen mit unterschiedlicher Nennweite auf:
Die Gradtagzahl, die in der Energiewirtschaft zur Beurteilung des Raumwärmebedarfs herangezogen wird, lag im Jahr 2023 mit 3.631,0 über dem Niveau des Vorjahres (3.586,7). Die von der Gesellschaft bezogene und in das Versorgungsnetz eingespeiste Wärmemenge belief sich im Jahr 2023 auf 118.629 MWh (2022: 118.076 MWh). Zur Raumheizung und zur Brauchwassererwärmung wurde im Berichtsjahr eine Wärmemenge von 97.678 MWh abgesetzt (2022: 96.606 MWh). Seit dem Geschäftsjahr 2021 bietet die FUW im Gewerbegebiet Mark 51°7 auch eine Kälteversorgung an. Es wurden im Jahr 2023 98 MWh Kälte abgesetzt (2022: 102 MWh). Die Erlöse aus dem Wärme- und Warmwasserverkauf belaufen sich auf 17.067 T€ und erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 4.270 T€ (2022: 12.797 T€). Dieser Anstieg der Umsatzerlöse resultiert insbesondere aus einem höheren Absatzpreisniveau. Die Erlöse aus der Kälteversorgung erhöhen sich insbesondere preisbedingt um 34 T€ auf 86 T€ (2022: 52 T€). Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 882 T€ (2022: 78 T€) und resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung einer Rückstellung, die im Vorjahr für die voraussichtliche Spitzabrechnung des Wärmebezugs des Vorlieferanten unique gebildet wurde und aus der Nachaktivierung von Aufwendungen im Rahmen von Mark 51°7, die Ergebnis der Betriebsprüfung der Jahre 2017-2019 sind. Die Aufwendungen für den Wärmebezug erhöhen sich hauptsächlich aufgrund des deutlich höheren Preisniveaus um 5.019 T€ auf 14.884 T€ (2022: 9.865 T€). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen liegen mit 1.489 T€ über dem Niveau des Jahres 2022 (1.287 T€). Zinsaufwand in Höhe von 196 T€ resultiert erstmalig aus dem konzerninternen Cashpooling mit der Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Das Ergebnis nach Steuern beträgt 646 T€ (2022: 469 T€). Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages führt die FUW ihren gesamten Gewinn an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ab. Im Wirtschaftsplan wurde das geplante Ergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2023 mit 358 T€ angegeben. Das tatsächliche Ergebnis liegt somit um 288 T€ über Plan. Hauptursache dafür sind die bereits erläuterten sonstigen betrieblichen Erträge. Zudem wirken sich insbesondere ein geringerer sonstiger Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen positiv gegenüber dem Planansatz aus. Gegenläufig entwickelt sich der Saldo aus Fernwärmeerlös und -bezug. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme hat sich zum 31.12.2023 um 6.413 T€ auf 24.314 T€ erhöht. Auf der Aktivseite erhöht sich im Rahmen der Investitionstätigkeit der Buchwert des Anlagevermögens um 4.842 T€ auf 19.628 T€. Zudem erhöhen sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände insbesondere durch Cashpooling Forderungen um 1.571 T€ auf 4.686 T€. Auf der Passivseite der Bilanz erhöhen sich insbesondere die Kapitalrücklage um 3.500 T€ auf 8.500 T€ und die Verbindlichkeiten um 2.940 T€ auf 11.739 T€. Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum Abschlussstichtag 44,4 % (Vorjahr 40,8 %). Im Jahr 2023 ergibt sich ein Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 4.697 T€ (Vorjahr: 1.241 T€). Die Investitionen betragen 5.234 T€ (Vorjahr: 3.262 T€). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit, der insbesondere durch die Eigenkapitalzuführung geprägt ist, beläuft sich auf 3.761 T€ (Vorjahr: -1.471 T€). Insgesamt erhöht sich der Finanzmittelfonds um 3.223 T€ auf 3.746 T€. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Die geordnete wirtschaftliche Lage der Gesellschaft besteht auch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes unverändert fort. Risikobericht Die Gesellschaft ist aufgrund des mit der Stadtwerke Bochum Holding GmbH bestehenden kaufmännischen und technischen Betriebsführungsvertrages in das Risikomanagement der Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit einbezogen. Das Jahr 2023 war weiterhin geprägt durch den andauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit ausgelöste Energiekrise, wenn auch in abgeschwächter Form. Die Abhängigkeit von Russland bei der Gasversorgung konnte beendet werden. Seit September 2022 wird kein Erdgas mehr aus Russland nach Deutschland importiert. Der Wegfall der Lieferungen wurde durch verstärkte Importe aus Norwegen und den Niederlanden sowie Flüssiggasimporte aufgefangen. Der Gesamtgasverbrauch ist gesunken und weiterhin auf einem niedrigeren Niveau. Zudem sind die Gasimporte insgesamt auf einem geringeren Niveau als vor dem Ukraine Krieg. Die Beschaffungspreise an den europäischen Energiebörsen sind nach massiven Höchstständen im Jahr 2022 wieder rückläufig, obwohl die Großhandelspreise lt. BDEW immer noch ca. drei Mal höher als im Mittel der Jahre 2016-2020 liegen. So betrug der Preis für Erdgas am Spotmarkt in 2023 durchschnittlich 40,86 €/MWh gegenüber 125,72 €/MWh im Jahr 2022. In den ersten drei Monaten des Jahres 2024 war ein Preisniveau um 28 €/MWh zu verzeichnen. Während die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zum Jahresende 2023 ausgelaufen sind, gilt die befristete Senkung der Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme auf 7 % zur Entlastung der Verbraucher*innen bis Ende März 2024 fort. Neben dem allgemeinen Risiko inflationsbedingter Entwicklungen auf den Energiemärkten bleibt die Versorgungssituation in Deutschland für Gas weiterhin risikobehaftet (Faktoren bspw. Ausfall norwegischer oder Teile der LNG-Importe). Bisher hat der Krieg in Israel und Gaza keine merkenswerten Auswirkungen auf die Erdgaspreise bewirkt. Allerdings könnten die Erdgaslieferungen aus der Region bei Ausweitung des Konfliktes beeinflusst werden und somit Preisanstiege zur Folge haben. Neben den erwähnten geopolitischen Risiken besteht ein wesentliches Ergebnisrisiko der FUW nach wie vor durch den zeitlichen Verzug der Weitergabe der Bezugskosten. Die Bezugskosten der FUW hängen von den Erzeugungskosten und der Hedgingstrategie der unique ab. Um dieses Risiko zu mindern, bildet die aktuelle Absatzformel für den Wärmeabsatz die Erdgaskomponente zum großen Teil (80 %) über ein Terminprodukt ab. Hierdurch sollen die jeweiligen Beschaffungskosten der FUW bestmöglich auf der Absatzseite gespiegelt werden. Dennoch besteht weiter das systemische Risiko, dass die Absatzformel mögliche Bezugskostensteigerungen nicht adäquat abbilden kann, da sich nicht alle Parameter aus der Absatzformel am Markt absichern lassen. Dieses Risiko tritt insbesondere in Phasen starker Gaspreisänderungen auf. Die genannten Risiken können somit weiter dazu führen, dass die Ergebnisse der FUW in einzelnen Jahren unter- oder oberhalb der jeweiligen Wirtschaftsplanung liegen. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren gesehen ist allerdings davon auszugehen, dass sich negative und positive Effekte weitgehend kompensieren. Durch die Netzerweiterung und die Errichtung von Erzeugungskapazitäten auf dem Areal MARK 51°7 in den kommenden Jahren ergibt sich, neben den mittelfristigen erheblichen Wachstumschancen, kurzfristig auch ein Ergebnisrisiko. Obwohl die zu erwartenden Erlöse durch den zusätzlichen Absatz von Wärme- und Kältemengen an die sich auf dem Areal ansiedelnden Kunden zurzeit nur abgeschätzt werden können, müssen vorab bereits erhebliche Investitionen für die Errichtung von Anlagen und Netzen getätigt werden. Ein Risiko besteht somit weiterhin darin, ob die Annahmen hinsichtlich des Energieabsatzes realisierbar sind und ob die Bezugs- und Erzeugungskosten inklusive Berücksichtigung der Netzerweiterungsmaßnahmen an die neuen Kunden auf dem Areal weitergereicht werden können. Mit einigen Kunden konnten bereits Verträge zur Wärme- und teilweise auch zur Kältelieferung abgeschlossen werden. Die Verhandlungen mit weiteren potenziellen Kunden laufen derzeit. Die FUW GmbH hat sich außerdem erfolgreich um Fördergelder für dieses sehr innovative Projekt bemüht, um die Investitionsrisiken zu mindern. Einerseits wurde bereits im Jahr 2019 eine Förderzusage in Höhe von ca. 2,3 Mio. € für die Errichtung von Geothermiebohrungen über das EU-Förderprojekt "Interreg" erreicht, welche im Jahr 2022 noch um zwei Grubenwasserförderpumpen ergänzt und somit auf einen Betrag von ca. 2,56 Mio. € aufgestockt werden konnte. Durch nicht genutzte Budgets anderer am Projekt beteiligter Partner konnte die Fördersumme mit Abschluss des Projektes/Förderprogramms (Ende 2023) noch leicht auf den Betrag von ca. 2,65 Mio. € erhöht werden. Außerdem hat die FUW GmbH bereits im August 2020 eine weitere massive Förderzusage aus dem Programm "Wärmenetze 4.0" des Bundeswirtschaftsministeriums über ca. 9,65 Mio. € erhalten. Die für Ende des Jahres 2021 vorgesehene Fertigstellung der zwei Geothermiebohrungen zur Nutzung des Grubenwassers in der ehemaligen Zeche Dannenbaum zur Wärme- und Kälteversorgung auf dem Areal MARK 51°7 verzögerte sich aufgrund verschiedener Schadensereignisse und einem daraus resultierenden Wechsel des Bohrkontraktors auf den März des Jahres 2022. Diese Schadensereignisse/Verzögerungen führten im Jahr 2022 zu ungeplanten Kostensteigerungen. Diesbezüglich wurden seit 2022 für einen Teil der Mehrkosten Vergleichsverhandlungen bzgl. möglicher Schadensersatzansprüche mit dem ursprünglichen Bohrkontraktor geführt. Ein finaler Verhandlungstermin hat am 29.06.2023 stattgefunden. Es wurde die Einigung erzielt, dass die FUW GmbH auf ihre Schadensersatzforderungen verzichtet und der ursprüngliche Bohrkontraktor im Gegenzug auf die Geltendmachung seiner offenen Forderungen aus der Schlussrechnung verzichtet. Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ist durch den mit der FUW abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, Verluste der Gesellschaft auszugleichen. Es bestanden keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährdet hätten. Aus der heutigen Sicht sind auch für die absehbare Zukunft solche Risiken nicht ersichtlich. Öffentliche Zwecksetzung Die FUW hat die öffentliche Zwecksetzung nachhaltig erfüllt, die ihr von der Stadt Bochum im Rahmen der Daseinsvorsorge, das heißt die Versorgung einzelner Stadtgebiete in Bochum mit Fernwärme, übertragen wurde. Prognosebericht Das bestehende Versorgungsgebiet ist bereits weitgehend mit Fernwärme erschlossen. Mit einem weiteren Netzausbau ist hier nur in geringem Umfang bei einer weiteren Bebauungsverdichtung zu rechnen. Jedoch wird die FUW auch in den Folgejahren umfangreiche Investitionen insbesondere in den Netzausbau im Gewerbegebiet MARK 51°7 tätigen, um dort neue Kunden zu versorgen. Insgesamt sind für das Geschäftsjahr 2024 Investitionen von ca. 23 Mio. € geplant. Die Finanzierung der Investitionstätigkeit wird durch Kapitaleinlagen der Stadtwerke Bochum Holding GmbH sichergestellt. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Ergebnis vor Gewinnabführung von 415 T€ geplant.
Bochum, 28. März 2024 FUW GmbH Dr. Peper Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben Die FUW GmbH mit Sitz in Bochum ist beim Amtsgericht Bochum unter der Nummer HRB 457 eingetragen. Der Jahresabschluss ist nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen für Neuzugänge ab dem Geschäftsjahr 2015 ausschließlich linear. Frühere Zugänge werden linear oder degressiv abgeschrieben, mit späterem Übergang auf die lineare Abschreibung, sobald sich höhere Abschreibungsbeträge ergeben. Die zu Grunde gelegten Nutzungsdauern richten sich nach den Abschreibungstabellen für Versorgungsbetriebe. Die für die Erstellung von Hausanschlüssen und Netzleitungen empfangenen Baukostenzuschüsse und Beiträge für Hausanschlusskosten sind als Sonderposten für Investitionszuschüsse auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter Berücksichtigung von Wertberichtigungen in begründeten Einzelfällen angesetzt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch Bildung einer aktivisch abgesetzten Wertberichtigung Rechnung getragen. Für den Verbrauchszeitraum zwischen Ablesung und Bilanzstichtag wird anhand anerkannter mathematischer Methoden der Verbrauch auf den Bilanzstichtag hochgerechnet und entsprechend bewertet. Die daraus resultierenden Forderungen werden mit den entsprechenden erhaltenen Anzahlungen verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Jahre 2023 ergeben sich aus dem Anlagespiegel. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. (3) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von 600 T€ ist voll eingezahlt. Der Bilanzgewinn entspricht dem Gewinnvortrag in Höhe von 297 T€. (4) Sonderposten für Investitionszuschüsse Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde für die von den Kunden vereinnahmten Hausanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse gebildet. Der Posten wird entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter aufgelöst. (5) Rückstellungen Hierbei handelt es sich ausschließlich um sonstige Rückstellungen. Im Wesentlichen betreffen die Rückstellungen Aufwendungen für die Verbrauchsabrechnung sowie Jahresabschlusskosten. (6) Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten bestehen ausschließlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (7) Umsatzerlöse
(8) sonstige betriebliche Erträge Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 518 T€, Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse in Höhe von 83 T€ sowie Zuschüsse zu KWK-Förderung in Höhe von 10 T€. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit 267 T€ Vorjahre. (9) Materialaufwand
(10) Zinsergebnis
(11) Gewinnabführung Aufgrund des mit der Stadtwerke Bochum Holding GmbH geschlossenen Gewinnabführungsvertrages wird ein Betrag von 646 T€ an das Mutterunternehmen abgeführt. Sonstige Angaben Geschäftsführung Dr. Frank Peper Bezüge Die Geschäftsführung hat im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung von der Gesellschaft erhalten. Arbeitnehmer*innen Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter*innen beschäftigt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht aufgetreten. Konzernabschluss Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, Bochum. Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) mit Sitz in Bochum stellt als Mutterunternehmen der Stadtwerke Bochum Holding GmbH einen Teilkonzernabschluss auf, der beim Unternehmensregister offengelegt wird. Gleichzeitig stellt die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH ( ewmr) mit Sitz in Bochum als Mutterunternehmen der HVV einen befreienden Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, der ebenfalls beim Unternehmensregister offengelegt wird.
Bochum, 28. März 2024 FUW GmbH Dr. Peper Entwicklung des Anlagevermögens
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers"An die FUW GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FUW GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FUW GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftiger-weise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." Dortmund, den 27. Mai 2024 Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner
(Börner)
(Black)
Feststellung des JahresabschlussesDie Gesellschafterversammlung der FUW GmbH hat am 18. Juli 2024 beschlossen: "Der Jahresabschluss der FUW für das Geschäftsjahr 2023 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) wird festgestellt. Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages (vom 19. November 2002) wird der gesamte Gewinn in Höhe von 646.125,15 Euro an die Stadtwerke Bochum Holding GmbH abgeführt. Der Jahresüberschuss beträgt demnach 0,00 Euro. Der Gewinnvortrag in Höhe von 296.786,85 Euro wird weiterhin vorgetragen." |
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