Stammdaten

Register
Amtsgericht Deggendorf HRB 3289
Eingetragen
20.3.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieWärme- und KältehandelUnternehmensberatung
Gegenstand
Unternehmensberatung, Handel und Vermittlung von Geschäften sowie Entwicklung und Durchführung von Projekten insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien.

Historie

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Management

NameRolle
Horst Weinmann
seit 20.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Horst Weinmann
94469 Deggendorf
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FIP-Concept GmbH

Deggendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

23.148,00

23.779,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

36.909,22

20.874,50

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

88.694,11

176.231,80

Summe Aktiva

148.751,33

220.885,30



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

61.951,89

0,00

III. Jahresüberschuss

16.323,65

61.951,89

B. Rückstellungen

45.271,52

56.738,02

C. Verbindlichkeiten

204,27

77.195,39

Summe Passiva

148.751,33

220.885,30

ANHANG

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbHG aufgestellt. Die Bilanzierung erfolgte erstmals unter Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angaben in der Bilanz einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt.

Soweit nach BilMoG vom bisherigen Handelsrecht abweichende Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 zur Wahl standen, wurden die bisher angewendeten handelsrechtlichen Regelungen beibehalten.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Wertansätze in der Bilanz der FIP-Concept GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Auf Grund der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften sind §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB nicht anwendbar. Die Vorjahreszahlen wurden bei erstmaliger Anwendung des BilMoG nicht angepasst.

Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurde nicht vorgenommen.

Beim Jahresabschluss wurden die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen.

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, werden sie vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen.

Auf die lineare Methode wird übergegangen, sobald sie zu höheren Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben, Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden in Vorjahren als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert

Angaben zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Position "Sonstige Vermögensgegenstände" enthält Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 13.

Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung oblag Herrn Horst Weinmann, Bankfachwirt, Deggendorf.

Deggendorf, den 20. Dezember 2011

FIP-Concept GmbH

- Geschäftsführung -

Horst Weinmann

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.12.2011

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