metropol IMAGES GmbHLiquidiert

63329 Egelsbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 52105
Vorher
Eilender|Brose The Visualizers. GmbH
Eingetragen
15.3.2007
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVerlegen von ZeitungenBildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer Dienstleistungen
Gegenstand
der Betrieb einer Bildagentur

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Eilender
seit 25.8.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50.000 €
50.00%
50.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eilender|Brose The Visualizers. GmbH

Frankfurt/Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 35.828,00 31.461,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.926,00 4.523,00
II. Sachanlagen 30.902,00 26.938,00
B. Umlaufvermögen 796.827,29 838.230,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.824,45 82.163,83
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 786.002,84 756.066,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.266,57 14.516,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 842.921,86 884.208,19

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 769.793,58 768.793,08
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 668.793,08 665.480,76
III. Jahresüberschuss 1.000,50 3.312,32
B. Rückstellungen 12.660,00 101.942,81
C. Verbindlichkeiten 60.468,28 13.472,30
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 60.468,28 13.472,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 842.921,86 884.208,19

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Eilender | Brose The Visualizers. GmbH Werbeagentur wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die nach steuerrechtlichen Vorschriften in den Jahren 2008 und 2009 für Zugänge von bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro gebildeten Sammelposten werden fortgeführt und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wären durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt worden. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde nicht durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 10.468,28 (Vorjahr: Euro 13.472,30 ).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Haftungsverhältnisse nach 251 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden ferner keine außergewöhnlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die über die regelmäßigen Verpflichtungen zur Zahlung von Leasingraten und Miete hinausgehen.

Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag unterlagen keine Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.

Namen des Geschäftsführers

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Alexander Eilender und Frau Ricarda Brose geführt. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit.

Unterschrift der Geschäftsführung

Frankfurt, 25. Januar 2012
Alexander Eilender
Ricarda Brose

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.01.2012 festgestellt.

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