Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
OneVision Software Entwicklungs GmbH & Co. KGLiquidiert
93049 Regensburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OneVision Software Entwicklungs GmbH & Co. KGRegensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2009I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der OneVision Software Entwicklungs GmbH & Co. KG, Regensburg, ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den für bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Es wird nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von im Wesentlichen drei bis neun Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Es wird nach der linearen Methode abgeschrieben. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern orientieren sich an den steuerlichen Abschreibungstabellen und reichen im Wesentlichen von drei bis 15 Jahren. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 wird ein Sammelposten gebildet, der über fünf 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und passivierungspflichtigen ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Betrag. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. III. Angaben zu bestimmten Bilanzpositionen sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel (Anlage III). Die Abschreibungen des Geschäftsjahres stimmen mit den Zugängen zu den kumulierten Abschreibungen überein. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Kapitaleinlage der Gesellschaft durch die Kommanditistin OneVision Software AG beträgt EUR 10.000. Die Haftsumme der OneVision Software AG wurde mit Wirkung ab dem 01. Dezember 2005 um EUR 1.000.000 (Handelsregistereintragung vom 30. November 2005) sowie mit Wirkung zum 21. November 2007 um weitere EUR 1.500.000 auf EUR 2.510.000 erhöht (Handelsregistereintragung vom 06. Dezember 2007). Mit Wirkung zum 22. Dezember 2008 wurde die Haftsumme der OneVision Software AG um EUR 2.000.000 auf EUR 4.510.000 erhöht (Handelsregistereintragung vom 21. Januar 2009). Eine Einlage in die Kapitalrücklage der OneVision Software AG erfolgte im Jahr 2008 im Wege des Verzichts der OneVision Software AG auf einen Teilbetrag ihrer Forderung in Höhe von TEUR 980. Der kumulierte Verlustanteil der OneVision Software AG ist in Höhe von TEUR 1.990 (Vorjahr TEUR 1.990) durch Vermögenseinlagen gedeckt. Zum 31.12.2009 beläuft sich der nicht durch Vermögenseinlagen der Kommanditistin gedeckte Verlustanteil auf TEUR 4.021 (Vorjahr TEUR 2.805). Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel (in Klammern Angabe der Vorjahreswerte):
Die Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 6.000 (Vorjahr TEUR 5.740) gegenüber der Kommanditistin OneVision Software AG. Die Umsatzerlöse werden vollständig im Inland erzielt. Die Abschreibungen betreffen lediglich planmäßige Abschreibungen. IV. Sonstige Angaben Die Gesellschaft haftet als Mithafter zusammen mit der OneVision Software Entwicklungs Verwaltungs GmbH gesamtschuldnerisch für die Darlehensverbindlichkeit (Kreditrahmen TEUR 800) der OneVision Software AG gegenüber der Sparkasse Regensburg (KFW-Darlehen). Sonstige Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Verbindlichkeiten aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen in folgender Höhe:
Organe der Gesellschaft Kommanditistin: OneVision Software AG Komplementärin: OneVision Software Entwicklungs Verwaltungs GmbH, Regensburg (gezeichnetes Kapital: EUR 25.000) vertreten durch ihre Geschäftsführer Frau Manuela Kluger und Herr Dr. Patrick Herzog Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß der Regelung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Konzernzugehörigkeit: Als verbundenes Unternehmen wird die Gesellschaft gemäß § 271 Abs. 2 HGB in den Konzernabschluss der OneVision Software AG, Regensburg einbezogen. Die OneVision Software AG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird mangels gesetzlicher Verpflichtung nicht offengelegt. Regensburg, den 26. März 2010 OneVision Software Entwicklungs GmbH & Co. KG
Manuela Kluger und Dr. Patrick Herzog |
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