TPG Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Bruno Wilhelm Feldt seit 18.2.2013 | Geschäftsführer |
Jörg Eisele seit 3.4.2012 | Prokura |
Nikolai Schildwächter seit 31.10.2011 | Prokura |
Christian Hecker seit 14.10.2010 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bene GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2012Bilanz zum 31. Januar 2012Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Februar 2011 bis 31. Januar 2012
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2011 bis 31. Januar 2012Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (4 Jahre; lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer vermindert. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauern betragen für Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 Jahre Seit dem Inkrafttreten des BilMoG im Jahre 2010 werden sämtliche Anlagenzugänge linear mit ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, die sich an den steuerlichen Nutzungsdauern orientieren, soweit diese dem tatsächlichen Werteverzehr entsprechen. Im Jahr 2008 wurde die Bilanzierungsrichtlinie für die Bilanzierung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) an die mit Wirkung zum 1. Februar 2008 geltenden steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG angepasst. Damit wurden GWG mit Anschaffungskosten bis zu € 150,00 sofort als Aufwand erfasst und GWG mit Anschaffungskosten zwischen € 150,01 und € 1.000,00 in einem jahresbezogenen Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Nach erneuter Änderung der steuerlichen Vorschriften werden seit 1. Februar 2009 geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,01 und € 410,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ab dem Jahr 2010 wird das Wahlrecht geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu € 410 sofort abzuschreiben in Anspruch genommen. Die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen € 150,01 und € 1.000,00 findet keine Anwendung mehr. Die in den Vorjahren gebildeten Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter werden planmäßig über die Restnutzungsdauer von fünf Jahren fortgeführt (Artikel 67 Abs. 4 EGHGB). Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Markt- bzw. beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt anhand eines Bewertungsabschlagsschemas auf Basis der Altersstruktur der Vorräte; Kriterium ist hier das Anschaffungsjahr:
Die Bewertungsabschläge für Warenbestände, die sich bei den Kunden zur Ansicht befinden (KD-Bestände) haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert; sie liegen unverändert bei 50 Prozent je Bemusterung. Des weiteren werden defekte oder stark beschädigte Waren unverändert zu 100 Prozent abgewertet. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzVorratsvermögen Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr betreffen Sicherheitseinbehalte in Höhe von 18 T€ (VJ 26 T€). Darüber hinaus haben die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände - unverändert zum Vorjahr - Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 484 (VJ T€ 10) resultieren überwiegend aus der im Berichtsjahr erfolgten Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 476 (VJ T€ 0) an die Schwestergesellschaft Bene Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, die diese ihrerseits auf Basis eines bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages an eine Factoringbank verkauft hat (sog. echtes Factoring), sowie in Höhe von T€ 5 (VJ T€ 10) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die deutschen Schwesterunternehmen der Bene-Gruppe. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 7 (VJ 28 T€) beinhalten insbesondere Forderungen aus Reisekostenvorschüsse gegen Mitarbeiter in Höhe von T€ 3 (VJ T€ 0) sowie debitorische Kreditoren in Höhe von T€ 1 (VJ T€ 12). Kapitalrücklage Zur Stärkung des Eigenkapitals hat die Gesellschafterin Bene AG, Waidhofen, Österreich, im Geschäftsjahr eine Einzahlung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von T€ 250 vorgenommen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Berufsgenossenschaft, Rechtsstreitigkeiten und Abschlusskosten sowie Gewährleistung, Provisionen und Urlaubsansprüche von Mitarbeitern gebildet. Für auftretende Garantiefälle ist eine Rückstellung in Höhe von 0,375% des garantiebehafteten Umsatzes gebildet worden. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben - unverändert zum Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 693 (VJ T€ 493) resultieren in voller Höhe aus erhaltenen Lieferungen und Leistungen von der Gesellschafterin Bene AG, Waidhofen, Österreich, (T€ 636; VJ T€ 455) und den deutschen Schwesterunternehmen der Bene-Gruppe. Haftungsverhältnisse uns sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen - unverändert zum Vorjahr - keine Verpflichtungen aus Haftungsverhältnissen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betragen T€ 692 (VJ T€ 798). Die Verträge laufen bis 2015 und später. Die weiteren finanziellen Verpflichtungen aus Gewährleistungsbürgschaften betragen 144 T€ (VJ 138 T€). Zum Bilanzstichtag bestehen aufgrund der Verlustsituation der Gesellschaft unverändert zum Vorjahr sonstige finanzielle Verpflichtungen aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten in Höhe von 695.833,00 €. Die Verbindlichkeiten waren in Vorjahren aufgrund von Forderungsverzichten mit Besserungsscheinabrede durch die Konzernmutter Bene AG, Waidhofen, Österreich, ausgebucht worden. Die Besserungsscheinvereinbarung sieht eine Verzinsung als Forderungsverzicht vor. Die Zinsansprüche fallen gleichfalls unter den Forderungsverzicht mit Besserungsscheinabrede. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus der Verzinsung belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 413.828,54 € (VJ 353.063,54 €). Sonstige AngabenGeschäftsführung
Konzernverhältnisse Die Bene GmbH, München, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bene AG, Waidhofen, Österreich. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Bene AG, Waidhofen, Österreich, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Bene AG ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich und wird im Amtsblatt der Wiener Zeitung sowie dem IssuerInformationCenter.Austria der OeKB offengelegt. Verbundene Unternehmen Als verbundene Unternehmen werden alle Gesellschaften angesehen, die unter der einheitlichen Leitung der Bene AG, Waidhofen, Österreich, stehen oder an denen dieser Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar die in § 290 Abs. 2 HGB genannten Rechte zustehen. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 42.988,64 € auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 12. Juni 2012 Jörg Eisele Christian Hecker |
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