Consulting-Bau-Service GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.941,00 |
31.418,29 |
| I.
Sachanlagen |
6.941,00 |
6.306,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
25.112,29 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.416,54 |
203.175,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.046,32 |
146.229,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.346,05 |
2.809,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.370,22 |
56.946,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.881,34 |
3.545,94 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
49.203,07 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
122.441,95 |
238.139,40 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
4.335,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
21.229,56 |
23.211,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
53.538,10 |
-1.981,96 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
49.203,07 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
102.479,69 |
218.548,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.962,26 |
15.256,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.962,26 |
15.256,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
122.441,95 |
238.139,40 |
Anhang
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
1. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
2. Die Bilanzierung von
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Einbeziehung eventuell
angefallener Nebenkosten. Die beweglichen Gegenstände
des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben.
Die Absetzungen für Abnutzung (AfA) richten sich nach
der jeweiligen betrieblichen Nutzungsdauer des Anlageguts
unter Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen. Entsprechend
der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen im
Berichtszeitraum wurde die AfA zeitanteilig vorgenommen.
3. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis netto
150,00 Euro werden gemäß § 6
Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller
Höhe als Aufwand verbucht. Abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
Einzelanschaffungskosten von netto mehr als 150,00 Euro bis
netto 1.000,00 Euro werden gemäß § 6 Abs.
2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und über
einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben wobei im
Wirtschaftsjahr des Zugangs unabhängig vom
Zugangszeitpunkt eine volle Jahresabschreibung erfolgt.
4. Zur Rückdeckung der Risiken aus betrieblich
zugesagten Pensionsverpflichtungen wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.
Die Ansprüche aus den bestehenden
Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich
der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem
Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie
wurden deshalb gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB im Geschäftsjahr erstmals mit den zugrunde
liegenden Verpflichtungen verrechnet.
5. Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag
aktiviert.
6. Die
Forderungen gegen den Gesellschafter Dieter
Kügle resultieren aus dem Finanzverkehr. Das Konto
wird in Form eines Kontokorrents abgerechnet.
7. Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
8. Die
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
9. Die
Rückstellungen für Pensionen wurden nach
den anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen mittels der
"Projected-Unit-Credit-Methode" errechnet. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein
Rechnungszins von 5,15 % bei der Bewertung zugrunde
gelegt. Der Berechnung wurde ein Gehaltsanpassungstrend von
0 %, ein Rententrend von 0 % sowie eine
Fluktuation von 0 % zugrunde gelegt.
10. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen,
soweit sie passivierungsfähig sind.
11. Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
12. Haftungsverhältnissenach § 251 HGB:
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse, die gemäß § 285
Nr. 27 i. V. m. § 251 HGB und § 268 Nr. 7
HGB anzugeben sind.
2.13
G
eschäftsführung
: Herr Dieter Kügle
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