Eternity
Technologies GmbH
Norderstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 02.01.2020 bis zum 01.01.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.485,00 |
33.521,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.049,00 |
1.299,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.436,00 |
32.222,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.298.334,47 |
4.719.181,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.058.077,40 |
4.319.937,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
240.257,07 |
399.244,34 |
| Summe
Aktiva |
2.319.819,47 |
4.752.702,61 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.938.428,99 |
1.882.998,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
1.582.998,18 |
1.216.058,80 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
55.430,81 |
366.939,38 |
| B.
Rückstellungen |
101.587,00 |
198.298,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
279.803,48 |
2.671.406,43 |
| Summe
Passiva |
2.319.819,47 |
4.752.702,61 |
Anhang
Eternity Technologies GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
A. Allgemeine Angaben
Die Firma Eternity Technologies GmbH, Norderstedt
wird beim Amtsgericht Kiel unter HRB 13683 geführt.
Der Jahresabschluss der Firma Eternity Technologies
GmbH, Norderstedt wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach § 267 Abs. 1 HGB weist die Gesellschaft die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
auf.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
12.12.2019 wurde die Gesellschaft mit Wirkung zum
02.01.2020 aufgelöst.
1. Darstellungsstetigkeit
1.1. Beibehaltung der Form der Darstellung insbesondere
der Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und
Gewinn- und Verlustrechnungen
Im Berichtsjahr wurden keine
Bilanzausweisveränderungen vorgenommen.
1.2. Vergleichbarkeit
Die Zahlen sind unmittelbar mit den
Vorjahresbeträgen vergleichbar.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
3. Buches des HGB und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, 276-278 HGB, erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
2. Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256
HGB erstellt.
Abweichungen von Bewertungsmethoden
Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
Im Einzelnen wurde die Bewertung wie folgt
vorgenommen:
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti und
vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800,00 werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben, solche mit einem Wert von mehr als
€ 250,00 bis € 1.000,00 werden innerhalb von 5
Jahren abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu den
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren
Nominalwerten, Rückzahlungsbeträgen und Barwerten
angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagengegenstände ist in einem separat geführten
Abschreibungsverzeichnis dargestellt.
2. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie
folgt zusammen:
|
€ |
Abschlusskosten |
7.000,00 |
|
Gewährleistungen |
69.225,00 |
|
76.225,00 |
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
3. Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeit ergibt sich aus nachfolgender
Übersicht:
|
|
mit einer Restlaufzeit von |
|
|
Gesamt- |
bis zu |
zwischen 1 |
mehr als |
|
betrag |
1 Jahr |
und 5 Jahren |
5 Jahren |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen |
|
|
|
|
und Leistungen |
57.300,71 |
57.300,71 |
0,00 |
0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
222.502,77 |
222.502,77 |
0,00 |
0,00 |
|
279.803,48 |
279.803,48 |
0,00 |
0,00 |
D. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung und Vertretung
Einzelvertretungsberichtigte
Geschäftsführer sind
- Herr Uwe Saar
- Herr Richard Conlon
Sie sind von den Beschränkungen des § 181
befreit.
2. Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB bestehen nicht.
Nürnberg, den 24. Februar 2022
Eternity Technologies GmbH
……………………………….
Uwe Saar
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 24.5.2022.
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