Imbissstuben u. Ä.
fair advice networking GmbH
Münzhalde 6, 87600 Kaufbeuren, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franz Landerer seit 23.12.2025 | Geschäftsführer |
Christian Landerer seit 28.7.2017 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 18.70% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
TREUMEDIA Beteiligungs GmbHEigenbeteiligung | 56.10% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VICTORY 22. Film Production GmbHKaufbeurenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010VICTORY 22. Film Production GmbH, Kaufbeuren1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde entsprechend den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und Abs. 4 HGB. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 247a HGB sowie § 288 HGB in Anspruch. Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der Verteilung des den atypisch stillen Gesellschaftern zustehenden Jahresergebnisses auf die Gesellschafterkonten aufgestellt. Von der Möglichkeit der verkürzten Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 1.2. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die von der Gesellschaft (co-) produzierten Filmrechte und -produktionen fallen als selbsterstellteimmaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unter das Aktivierungsverbot des § 248 Abs. 2 HGB. Forderungenundsonstige Vermögensgegenständewerden zum Nominalwert abzüglich ggf. erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Die Bewertung derflüssigen Mittelerfolgt zum Nennwert. Flüssige Mittel in fremder Währung werden mit dem Kurswert der jeweiligen Währung am Bilanzstichtag umgerechnet. Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden Rückstellungenin dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet, soweit die Gegenleistung eines Lizenznehmers einen Zeitraum erfasst, der erst nach dem Abschlussstichtag endet (§ 250 Abs. 2 HGB). Sie werden zeitanteilig auf die Laufzeit des Lizenzvertrages aufgeteilt (Realisationsprinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Jährlich erfolgt unter Berücksichtigung zukünftig noch zu erzielender Erträge eine neue Bewertung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Umsätzeaus der Lizenzierung der Medienprojekte werden nach Erbringung der vollständigen Leistung der Gesellschaft erfasst. Hierfür ist erforderlich, dass das Lizenzrecht, vertraglich abgesichert, uneingeschränkt durch den Erwerber genutzt werden kann. Soweit Lizenzrechte zeitlich nicht uneingeschränkt vergeben werden, erfolgt über die Vertragslaufzeit eine Periodenabgrenzung. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der vertraglich eingeräumte Optionspreis nach Ablauf der Lizenzdauer von untergeordneter Bedeutung ist. Produktionskostenfür die von der Gesellschaft (co-)produzierten Filmrechte und -produktionen werden mit Fälligkeit der zu leistenden Zahlungen gemäß den zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen erfolgswirksam als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst, da keine aktivierungsfähigen Vermögensgegenstände entstanden sind. Voraussetzung für die aufwandswirksame Erfassung der Produktionszahlungen ist, dass mit der Herstellung des Films, z. B. durch die Beauftragung von Dienstleistern, bereits begonnen wurde. 2. Erläuterung zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung 2.1. Buchmäßige Überschuldung Die an die stillen Gesellschafter geleisteten, im Verhältnis zu deren Gewinnanteilen überhöhten Ausschüttungen sind aufgrund der nicht gegebenen gesellschaftsrechtlichen Nachschusspflicht der stillen Gesellschafter der Unternehmerin, d. h. der VICTORY 22. Film Production GmbH, zuzurechnen. Auf die nachfolgenden Erläuterungen wird verwiesen. Die Bilanz weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i. H. v. 3.706.488,72 € aus. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt aus folgenden Gründen nicht vor: Der in der Bilanz ausgewiesene "Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag" ist dadurch entstanden, dass abgeschlossene Lizenzverträge abgegrenzt werden und erst in Folgejahren zu Erträgen führen. Hierdurch ist ein negatives Kapitalkonto der stillen Gesellschafter entstanden. Dieses ist handelsrechtlich jedoch nicht auszuweisen, da keine gesellschaftsvertragliche Nachschusspflicht der stillen Gesellschafter und somit keine Forderung gegenüber den stillen Gesellschaftern besteht. Handelsrechtlich wird vielmehr der negative Saldo auf den Kapitalkonten der stillen Gesellschafter der Gesellschaft zugerechnet. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Gewinnverwendung der Gesellschaft, die im vorliegenden Fall im Eigenkapital der Gesellschaft auszuweisen ist und dieses mindert. Da die Gewinnausschüttungen höher als das Eigenkapital der Gesellschaft sind, entsteht ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag". In den Folgejahren ist dieser Betrag handelsrechtlich zunächst erst wieder mit Jahresüberschüssen auszugleichen, bevor eine Ausschüttung an die stillen Gesellschafter wieder vorgenommen werden kann (sog. "handelsrechtliche Ausschüttungssperre"). Eine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung liegt am Abschlussstichtag nicht vor, da die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Folgejahren zu Erträgen führt und der Wert der (co-) produzierten Filmrechte und -produktionen den "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" übersteigt. 2.2. Erläuterung zur Bilanz Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Erläuterung der Position "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" erfolgt in Abschnitt 2.1. 2.3. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Verluste aus Teilgewinnabführungsverträgen entspricht dem Gewinnanteil, der den atypisch stillen Gesellschaftern zuzurechnen ist. 3. Sonstige Angaben 3.1. Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2008 an: Christian Landerer, Kaufmann 3.2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Das Stammkapital wird zum Abschlussstichtag zu 100% von der Treumedia Beteiligungs GmbH, Kaufbeuren gehalten. Diese ist als Konzernobergesellschaft zur Aufstellung eines Konzernabschlusses aufgrund der größenabhängigen Befreiungen des § 293 HBG nicht verpflichtet. 3.3. Mögliche Änderungen Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit bei der Gesellschaft und ihren ehemaligen Geschäftsführern noch umfassende Betriebsprüfungen und weitergehende Untersuchungen der zuständigen Behörden stattfinden, die für die Beurteilung von wesentlichen Fragen für die Bilanzierung Bedeutung haben können. Sollte die abschliessende Beurteilung der zuständigen Steuerbehörden von der Rechtsauffassung der Geschäftsführung der Gesellschaft abweichen, könnte eine spätere Änderung dieses Abschlusses erforderlich werden. |
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