Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Josef Biller GmbH
Friedzaunweg 3, 82431 Kochel am See, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Agnes Biller seit 29.1.2021 | Prokura |
Josef Biller seit 29.1.2021 | Geschäftsführer |
Josef Biller seit 6.11.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Josef Biller GmbHKochel a. SeeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023nach dem kleinen Bilanzschema i. S. § 266 HGB(Amtsgericht München HRB 90752)AKTIVA
PASSIVA
ANHANGAngaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Ziffer 1 HGB) Der Jahresabschluss der Firma Josef Biller GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach dem großen Bilanzschema des § 266 HGB. Die Offenlegung der Bilanz ist nach dem kleinen Bilanzschema i. S. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen, da es sich bei der Gesellschaft im Geschäftsjahr um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 HGB handelt. Die Bewertung der erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der erworbenen Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, wobei bei den Vermögensgegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert worden sind. Der angewandte Abschreibungsplan entspricht den steuerlich zulässigen degressiven bzw. linearen Abschreibungsvorgaben, wobei keine Unterschiede zwischen steuerlicher und handelsrechtlicher Nutzungsdauer unterstellt werden können. Von der steuerlichen Bewertungsfreiheit für geringwertige, selbständig nutzungsfähige, bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00, die im Zugangsjahr voll abgeschrieben werden können, wurde auch in der Handelsbilanz in vollem Umfang Gebrauch gemacht, da dies den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht widerspricht. Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich. Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wurde wegen bestehender Befreiungsvorschriften im Geschäftsjahr verzichtet. Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet, wobei teilweise Schätzungen erforderlich waren. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um erforderliche Einzelwertberichtigungen und einen Pauschalbewertungsabschlag für Zinsverlust und Ausfallrisiko in Höhe von 1 % angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten (Nominalwert) bewertet. In den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltene Ansprüche aus Lebensversicherungen zur Rückdeckung der zugesagten Pensionsverpflichtungen wurden in Höhe des bestätigten Guthabens aus dem Versicherungsvertrag ausgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für vorausbezahlte Versicherungsbeiträge, Kfz- Steuern, Werbekosten und Inserate zeitanteilig zum Nominalwert ausgewiesen. Rückstellungen wurden für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Andere Rückstellungen erschienen nicht erforderlich. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Teilwertverfahren bei einem Rechnungszins von 1,82 % / Vorjahr 1,78 % ohne Berücksichtigung eines Rententrends unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. K. Heubeck bewertet (unterlegt mit Gutachten der Bayern-Versicherung). Der nach § 253 Abs. 6 HGB auszuweisende Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangen zehn Geschäftsjahren (EUR 473.838,00) und dem Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (EUR 478.970,00) beträgt EUR 5.132,00 (Ausschüttungsverbot). Die sonstigen Rückstellungen wurden in ausreichender Höhe nach kaufmännischen Gesichtspunkten bemessen. Latente Steuerbelastungen wurden bei der kleinen Kapitalgesellschaft i. S. § 267 HGB nicht als Steuerrückstellung ausgewiesen, da nach Saldierung von latenten Steuerbelastungen mit latenten Steuerentlastungen eine latente Steuerentlastung verbleibt. Die latenten Steuern ergeben sich wie folgt: Steuerbelastung:
Steuerentlastung:
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Angaben zu Haftungsverhältnissen gem. § 251 HGB Vertragliche Haftungen, die über die gesetzlichen Gewährleistungen und gesetzlichen Haftungen hinausgehen, bestanden im Geschäftsjahr nicht. Angaben zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten § 285 Ziffer 1 HGB
Angaben zu § 285 Ziff. 3a HGB Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ersichtlich sind, sofern die Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, belaufen sich auf insgesamt ca. TEUR 138.000. Die finanziellen Verpflichtungen beinhalten den zum Abschlussstichtag bestehenden künftigen Erfüllungsbetrag von Dauerschuldverträgen (= Mietverträge) bei frühestmöglicher Kündigung nach angenommenen 3 Jahren wegen Vertragsverhältnissen mit nahen Angehörigen. Angaben zu § 285 Ziff. 7 HGB Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr durchschnittlich 14 beschäftigte Arbeitnehmer. Angaben zu § 285 Ziff. 31/32 HGB In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außerordentliche periodenfremde Aufwendungen für nachzuentrichtende Lohnsteuern für Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsprüfung der Dt. Rentenversicherung für die Zeit vom 01.07.2016 bis 30.09.2021 in Höhe von EUR 33.987,80 enthalten. Sonstiges Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde aufgrund bestehender Befreiungsvorschriften im Geschäftsjahr aus verwaltungsökonomischen Gründen verzichtet. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt vor, den gesamten Bilanzgewinn (Gewinnvortrag + Jahresüberschuss) von EUR 1.075.990,54 zunächst in voller Höhe als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Kochel am See, den 20.12.2024 gez. Josef Biller sen. / Josef Biller jun. Die Geschäftsleitung Feststellung des Jahresabschlusses / ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde in der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 20.12.2024 festgestellt. Der gesamte Bilanzgewinn von EUR 1.075.990,54 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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