Herstellung von Prüfmaschinen
confovis GmbH
Ernst-Ruska-Ring 11, 07745 Jena, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
8 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 8 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
confovis GmbHJenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.04.2022 - 31.03.2023
confovis GmbH
I. Allgemeine Angaben
Die confovis GmbH hat ihren Sitz in Jena. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 504262 registriert. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von optischen Messanordnungen einschließlich der Bereitstellung dazugehöriger Softwarelösungen. Der Jahresabschluss zum 31. März 2023 wurde gemäß § 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft hat zum 01. April 2019 das Geschäftsjahr umgestellt. Das Wirtschaftsjahr umfaßt den Zeitraum vom 01.April 2022 bis zum 31. März 2023. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Hinblick auf die Bilanz (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), auf die Aufstellung eines Lageberichtes (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB), auf die Abgrenzung von latenten Steuern (§ 274a Nr. 4 HGB) sowie auf Angaben im Anhang (§288 Abs. 1 HGB) in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn‑ und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn‑ und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In (entsprechender) Anwendung des § 265 Abs. 6 HGB wurden teilweise die Bezeichnungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung an ihren tatsächlichen Inhalt angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmens-fortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die positive Fortbestehensprognose beruht darauf, dass der Liquiditätsbedarf der Gesellschaft durch die Gesellschafter oder Dritte mittelfristig gesichert ist. Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu An-schaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern, bewertet. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Entwicklungskosten) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Entwicklung einzelner selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände war zum vorherigen Bilanzstichtag abgeschlossen. Die aktivierten Entwicklungskosten werden um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit An-schaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden als Sammelposten pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Die Verbuchung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter EUR 150,00 erfolgt im Jahr ihres Zugangs als sofortiger Aufwand ohne gesonderte Erfassung. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sowie die fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet. Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie Zinsen bleiben bei der Ermittlung der Herstellungskosten unberücksichtigt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer oder geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Ab-wertung berücksichtigt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden im Abschluss berücksichtigt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und aus-reichendem Umfang ab. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von TEUR 308 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und in Höhe von TEUR 1.024 eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch den üblichen Eigentumsvorbehalt gesichert und betreffen in Höhe von TEUR 79 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.. Zur Besicherung des Kontokorrentkredites (TEUR 380), der Betriebsmitteldarlehen (TEUR 244) sowie des Investitionskredites (TEUR 950) - bilanziert unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - dienen sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Betriebs- u. Geschäftsausstattung sowie das Warenlager. Der Investitionskredit (TEUR 950) ist zudem mit einer Ausfallbürgschaft der R+V Allgemeine Versicherung AG (TEUR 475) besichert. Der KfW-Schnellkredit (TEUR 453) wurde auf Grundlage des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19 ausgereicht. Für das Darlehen wurden keine Sicherheiten gestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstigen Verbindlichkeiten sind unbesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 650 betreffen ein Darlehen der TAP Technology Advisory Partners GmbH, Jena. Die
sonstigen Verbindlichkeiten sind unbesichert.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Maike Ladek, Droyßig. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe zu den Bezügen der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Prokuristen sind nicht bestellt.
Mitarbeiter
Beschäftigt wurden im Jahresdurchschnitt ausschließlich der Geschäftsführer, 19 (Vj. 16) Angestellte (Vollzeit) und fallweise geringfügig Beschäftigte bzw. Praktikanten.
Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. §
268 Abs. 8 HGB
Zum Abschlussstichtag unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von EUR 72.106 der Ausschüttungssperre. Der Betrag betrifft den Buchwert der als "Selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens" aktivierten Entwicklungskosten.
Nahestehende Personen (§ 285 Nr. 21 HGB)
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen wären, lagen 2022/23 nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Jena, den 15. August 2023 gez. Maike Ladek Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07. August 2023 |
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