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KulturunterrichtKulturunterrichtWZ 85.52.0PrimaryOrganisationen der KulturOrganisationen der KulturWZ 94.99.2Sonstige unterstützende Tätigkeiten für das kulturelle ErbeSonstige unterstützende Tätigkeiten für das kulturelle ErbeWZ 91.30.2
Gegenstand
die Förderung der Kunst und Kultur, Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung der Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde sowie die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Der Zweck soll im Speziellen durch folgende Vorhaben verwirklicht werden: - Konzeption und Durchführung von Programmen und Projekten zur Stärkung der kulturellen Bildung wie z.B. in Form von kulturellen Vermittlungsprojekten wie Musikfreizeiten für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, auch intergenerativ und für Kinder und Jugendliche mit pädagogischem und erzieherischem Anspruch; - Angeboten zur pädagogischen und didaktischen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Multiplikatoren in der kulturellen Bildung wie z.B. für Erzieher, Lehrer, Musiker, Ensembleleiter im Laienund Profibereich; - Veranstaltungen wie z.B. Konzerte, Workshops, Festivals, Meisterkurse, Musikfeste, Tanz-, Schauspiel- und Opernaufführungen, interdisziplinäre Kulturprojekte; - digitalen Formate zur Vermittlung von Kunst und Kultur, wie z.B. Streaming-Konzerte; - Formaten und Programmen zur Vernetzung und zum Austausch unter den Kulturschaffenden, insbesondere in Brandenburg, aber auch in Deutschland, Europa und der Welt; - internationalen Kulturprogrammen für den gegenseitigen Austausch und die Stärkung der internationalen Verständigung; - Symposien, Kongresse sowie Wissenschafts- und Forschungsprojekten; - Veranstaltungen und Kursen zur Fort- und Weiterbildung von au- ßerfachlichen Schlüsselkompetenzen von Kulturschaffenden wie z.B. in Kulturmanagement und vermittlung; - Gesundheitsprogrammen im künstlerischen Kontext wie z.B. Musiktherapie oder Kurse für Musikergesundheit; - Projekten zur Pflege des regionalen kulturellen Erbes wie z.B. durch kulturelle Vermittlungsbzw. Education-Projekte, Ausstellungen oder Projekte zum Erhalt des regionalen kulturellen Erbes; - Projekten zur Stärkung des Stellenwerts von Kultur z.B. durch eine öffentlichkeitswirksame Imagekampagne für die Kultur; - Konzeption und Durchführung von gemeinnützigen Kulturprojekten wie z.B. Festivals oder Konzerte im Auftrag von anderen gemeinnützigen Akteuren wie Kultur- und Musikvereine. Zum Zweck der Gesellschaft gehört weiterhin die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen oder Mittel eingesetzt werden.
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