Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 9542
Eingetragen
18.10.2013
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Verkauf und Verkaufsvermittlung von Kraftfahrzeugen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (6)

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Mattern GmbH
Germany
12.750 €
51.00%
Autohaus Freitäger GmbH
Germany
12.250 €
49.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AF Automobile GmbH

Rietberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 254.700,00 269.647,00
Summe Anlagevermögen 254.700,00 269.647,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 65.281,36 45.509,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 60.625,41 85.485,65
Summe Umlaufvermögen 125.906,77 130.995,26
C. Rechnungsabgrenzungsposten 448,37 469,89
SUMME AKTIVA 381.055,14 401.112,15

Passivseite

31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss 118.697,62 89.352,38
Summe Eigenkapital 143.697,62 114.352,38
B. Rückstellungen 20.132,18 13.421,81
C. Verbindlichkeiten 217.225,34 273.337,96
SUMME PASSIVA 381.055,14 401.112,15

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die AF Automobile GmbH mit Sitz in Rietberg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter der Nummer HRB 9542 eingetragen.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BILRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 1274 a, 276, 288 Abs. 1 HGB) in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1. Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen.

Die Wertansätze in der Bilanz der AF Automobile GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt die Verteilung auf zukünftige Perioden zeitanteilig.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken, die mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert sind. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 65.281,36 41.985,44 0,00
- davon Forderungen gegenüber Gesellschaftern 66.129,74 0,00 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 3.524,17 0,00

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000,00 € ist in voller Höhe eingezahlt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungs- und Veröffentlichungskosten, sowie Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen 0,00 33.697,48 0,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 81.815,96 119.002,87 81.815,96
- davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 41.431,19 0,00 41.431,19
Sonstige Verbindlichkeiten 135.409,38 120.637,61 135.409,38
- davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 119.245,90 100.000,00 119.245,90

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen aus Pachtvertrag in Höhe von T€14.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Thomas Georg Freitäger

Das Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB wird ausgeübt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen, bzw. wird das Wahlrecht nach § 288 HGB ausgeübt.

Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1. S. 2 HGB: Die Gesellschafterversammlung hat am 24. Oktober 2024 den Jahresabschluss 2023 festgestellt.

 

Rietberg, den 24. Oktober 2023

AF Automobile GmbH, Geschäftsführer

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