Tezer
Pehlivan GmbH
Limburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
85.264,00 |
57.980,00 |
| I.
Sachanlagen |
85.264,00 |
57.980,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
636.575,90 |
582.912,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
612.567,16 |
574.375,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.008,74 |
8.536,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
721.839,90 |
640.892,56 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
481.196,76 |
403.923,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
378.923,76 |
311.450,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
77.273,00 |
67.472,87 |
| B.
Rückstellungen |
96.763,06 |
126.616,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
143.880,08 |
110.352,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
721.839,90 |
640.892,56 |
Anhang
A.
Angaben zum Jahresabschluss
I.
Allgemein
Der Jahresabschluss der Tezer Pehlivan GmbH, Limburg
a.d. Lahn, zum 31. Dezember 2015 wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
sowie unter Beachtung der Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz oder im Anhang darzustellen, sind diese
im Anhang aufgeführt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt im Rahmen der Grundsätze
ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren
Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst, die auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze und unter
Zugrundelegung der linearen Methode ermittelt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten € 410,00 nicht
übersteigen, wurden gemäß § 6
Abs. 2 EStG durch Sofortabzug geltend gemacht.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten €
150,00, aber nicht € 1.000,00,
übersteigen, hat die GmbH in Vorjahren einen
Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der im
Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier
Wirtschaftsjahren mit je einem Fünftel aufgelöst
wird.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Abwertungen angesetzt.
Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine
Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nach Abzug der
einzelwertberichtigten Forderungen sowie der Umsatzsteuer
verbleibenden Netto-Forderungen gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Der Wertansatz der Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der
Grundlage des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr. In den sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen
gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€
576,8 enthalten.
2.
Verbindlichkeiten
Die Laufzeiten und Besicherungen der
Verbindlichkeiten zeigt der nachfolgende
Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeiten
|
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
Gesamt-
|
bis zu
|
2 - 5
|
mehr als
|
|
betrag
|
1 Jahr
|
Jahre
|
5 Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
|
Vorjahr
|
Vorjahr
|
Vorjahr
|
Vorjahr
|
Summe
|
143,9
|
110,07
|
33,2
|
0,0
|
|
(110,3)
|
(64,4)
|
(33,2)
|
(0,0)
|
B.
Sonstige Angaben
I.
Organe
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2015 und bis zur
Bilanzerstellung war
Tezer Pehlivan, Geschäftsführer
zum alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer bestellt.
Limburg, gez. Tezer Pehlivan
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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