ASLI
Immobilien GmbH
Wachenheim
(vormals
Berlin)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
563.983,74 |
537.617,52 |
| I.
Sachanlagen |
563.983,74 |
537.617,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
45.087,90 |
41.278,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.193,22 |
274,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.894,68 |
41.003,67 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
38.756,46 |
22.965,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
647.828,10 |
601.861,80 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Stammkapital |
0,00 |
0,00 |
| 1.
Pflichteinlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
Gewinnvortrag / Verlustvortrag |
-47.965,82 |
-31.584,13 |
| 3.
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag |
-15.790,64 |
-16.381,69 |
| 4.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
38.756,46 |
22.965,82 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
645.328,10 |
600.361,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
647.828,10 |
601.861,80 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist auf der
Grundlage der neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs,
wie sie am 25.05.2009 verkündet wurden (BilMoG),
aufgestellt worden. Die Verpflichtung der ASLI Immobilien
GmbH (im folgenden kurz: Gesellschaft) zur Aufstellung des
Jahresabschlusses ergibt sich aus §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB.
Die Gesellschaft ist eine "kleine Gesellschaft" im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanzsumme zum
Abschlussstichtag beträgt Euro 609.071,64 die
Umsatzerlöse des Jahres betragen Euro 6.600,00, die
Gesellschaft beschäftigt keinen Arbeitnehmer.
Die Gesellschaft weist einen Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag in Höhe von Euro 38.756,46
aus. Die Gesellschaft ist dennoch bilanziell nicht
überschuldet, da die Geschäftsführung von
erheblichen in den Aktiva enthaltenen stillen Reserven
ausgeht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeines
Die Bilanz der Gesellschaft ist nach dem
Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt worden;
für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB angewandt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB.
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr.2 HGB).
Die für kleine Gesellschaften nach § 266
HGB und § 276 HGB eingeräumten Erleichterungen
bei der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden nicht in Anspruch genommen.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276 und
§ 288 HGB in Bezug auf Angaben im Anhang wurde
Gebrauch gemacht.
Für die Aufstellung der Bilanz waren im
Wesentlichen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit den Herstellungskosten angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. mit
dem ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Die Bewertung der Forderungen erfolgt unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist gemäß §
272 HGB zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger und vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen und
passiviert. Sie berücksichtigen nach Auskunft des
Geschäftsführers in ausreichender und
angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Zugänge sind mit den nominellen
Beträgen angesetz. Im Berichtsjahr sind keine
Abschreibungen vorgenommen worden.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände haben ausschließlich
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Der Ausweis beinhaltet ausschließlich
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
4. Haftungsverhältnisse
Bürgschaftsverpflichtungen und andere
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden nach Auskunft der Geschäftsführung zum
Abschlussstichtag nicht.
5. Sonstige Angaben
Geschäftsführung und Vertretung
Bis zum 01.01.2012 waren als
Geschäftsführer Herr Frank Hemprich und Herr
Ulrich Trautmann bestellt. Sie waren
alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Seit dem 02.01.2012 ist Herr Dr. Otto Reich zum
alleinigen Geschäftsführer bestellt. Er ist von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ergebnisentwicklung / Ergebnisverwendung
|
Gewinn-/Verlustvortrag |
-47.965,82 |
| Jahresfehlbetrag
2011 |
-15.790,64 |
| Bilanzverlust zum
31.12.2011 |
-63.756,46 |
Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde von der
Gesellschafterversammlung am 15.12.2011 festgestellt und
genehmigt. Der vorliegende Jahresabschluss auf den
31.12.2011 wurde noch nicht festgestellt.
Berlin, den 13. Februar 2012
Dr. Otto Reich
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|