Rilling
Sportbekleidung GmbH
Mössingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
291.800,79 |
337.227,39 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
26,00 |
| II.
Sachanlagen |
94.203,00 |
143.967,00 |
| III.
Finanzanlagen |
197.593,79 |
193.234,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
915.673,98 |
963.130,88 |
| I.
Vorräte |
11.800,00 |
59.801,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
554.459,58 |
141.715,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
529.633,50 |
0,00 |
| III.
Wertpapiere |
150.000,00 |
100.000,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
199.414,40 |
661.613,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
29.124,85 |
21.242,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.236.599,62 |
1.321.600,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
961.491,99 |
917.868,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
892.303,55 |
805.322,81 |
| III.
Jahresüberschuss |
43.623,85 |
86.980,74 |
| B.
Rückstellungen |
249.278,00 |
185.376,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.829,63 |
218.174,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.829,63 |
218.174,83 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
181,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.236.599,62 |
1.321.600,65 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Rilling Sportbekleidung GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Durch die Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ergaben sich
insbesondere Änderungen bei der Bewertung der
Pensionsrückstellungen.
Unter Außerachtlassung der Änderungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) entsprechen
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses den Vorjahresgrundsätzen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Umstellung des gezeichneten Kapitals in Euro ist
noch nicht erfolgt.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 150,00 aber nicht mehr als EUR 1.000,00 wurde in den
Jahren 2008 und 2009 ein Sammelposten gebildet und linear
über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennwert
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR 214.301,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden grundsätzlich für
zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt.
Zusätzlich zu den zeitlichen
Bilanzierungsunterschieden werden vorhandene steuerliche
Verlustvorträge berücksichtigt. Zum
Bilanzstichtag gab es Unterschiede zwischen Handels- und
Steuerbilanz.
Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt
im Grundsatz mit dem für das Geschäftsjahr
geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer und
Gewerbesteuer (rd. 28 Prozent).
In Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs.
1 S. 2 HGB wird auf die Aktivierung eines
Aktivüberhangs verzichtet.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 529.633,50
(Vorjahr: EUR 0,00).
Pensionsrückstellungen
Die Bewertung erfolgte entsprechend dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nach der PUC-Methode
(projected unit credit).
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafel 2005
G/Heubeck
|
|
Aus der geänderten Bewertung nach BilMoG war
eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich,
die im Berichtsjahr ohne Verteilung vollzogen wurde.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 25.829,63
(Vorjahr: EUR 218.174,83).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Peter Rilling
|
ausgeübter Beruf:
|
Bekleidungstechniker
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
Uwe Rilling
|
ausgeübter Beruf:
|
Bekleidungstechniker
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte:
Verbindlichkeiten : EUR 9.831,62 (Vorjahr: EUR
13.422,10)
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
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