Berger
Modell- und Formenbau GmbH
Korntal-Münchingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
823.006,00 |
490.008,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.183,00 |
24,00 |
| II.
Sachanlagen |
820.823,00 |
489.984,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.280.915,59 |
1.370.283,03 |
| I.
Vorräte |
110.986,40 |
168.065,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
250.489,28 |
370.243,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
919.439,91 |
831.974,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.897,00 |
14.815,90 |
| D.
Aktive latente Steuern |
87.552,90 |
90.697,80 |
| Aktiva |
2.204.371,49 |
1.965.804,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.535.533,39 |
1.383.262,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.333.262,63 |
1.189.032,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
152.270,76 |
144.230,62 |
| B.
Rückstellungen |
456.982,33 |
515.413,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
210.062,29 |
65.337,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
210.062,29 |
65.337,22 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.793,48 |
1.791,68 |
| Summe
Passiva |
2.204.371,49 |
1.965.804,73 |
Anhang
der Berger Modell- und Formenbau GmbH,
Korntal-Münchingen, für das Geschäftsjahr
2023
Die Berger Modell- und Formenbau GmbH mit Sitz in
Korntal-Münchingen ist in das Handelsregister beim
Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer HRB 206010
eingetragen.
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den geltenden
Vorschriften des HGB aufgestellt, für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde die Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren gewählt.
B. Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bewertung der im Jahresabschluss
ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden
sind die gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich
beibehalten.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet, alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind, sind
berücksichtigt, soweit sie bis zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren. Gewinne
sind nur berücksichtigt, wenn sie zum
Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht
abgegrenzt.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den handelsrechtlich
aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der
linearen Methode vorgenommen. Für geringwertige
Anlagegüter, deren Anschaffungskosten zwischen EUR
250,00 und EUR 800,00 liegen, wurde von dem Wahlrecht zur
Sofortabschreibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG
Gebrauch gemacht.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei
für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in
angemessenem Umfang vorgenommen wurden.
Grundlage für die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen
zu Herstellungskosten bilden die aus dem betrieblichen
Rechnungswesen übernommenen Lohnkostensätze der
mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeiter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung für
Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 %
gebildet.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind transitorische
Posten angesetzt.
Die
Pensionsrückstellungen sind nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der sog.
PUC-Methode (Projected Unit Credit-Methode) berechnet
worden. Hiernach werden die in den einzelnen Jahren
erdienten Teile der Versorgung als Bausteine angesehen, die
insgesamt die Pensionsverpflichtung ergeben.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
bewertet.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
ist ein Betrag in Höhe von EUR 23.890,11
(i.V. EUR 23.890,11) mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr ausgewiesen.
Darüber hinaus bestehen keine weiteren
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
2. Flüssige Mittel
Die Position enthält den Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten.
3. Aktive latente Steuern
Von dem Wahlrecht nach § 274 (1) HGB wurde
Gebrauch gemacht. Der Steuersatz zur Ermittlung der aktiven
Steuerlatenz beträgt 30,0%.
Bezogen auf den Unterschiedsbetrag zwischen Handels-
und Steuerbilanz in Höhe
von EUR
291.753,00 beträgt die aktive latente Steuer EUR
87.552,90.
4. Pensionsrückstellungen
Die versicherungsmathematische Berechnung der
Pensionsrückstellungen wurde unter Anwendung des
PUC-Verfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) vorgenommen.
Dabei wurde ein Zinssatz von 1,82 % sowie eine erwartete
Rentensteigerung von jährlich 2,0 % zugrunde
gelegt. Zudem wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus
Heubeck verwendet.
Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurden
im Einzelnen folgende Verfahren bzw. Annahmen zugrunde
gelegt.
Bewertungsverfahren Projected Unit
Credit-Methode
Sterbetafeln Richttafeln 2018
G nach Dr. Klaus Heubeck
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
Rechnungszins
|
1,82%
|
1,78%
|
Lohn- und Gehaltstrend
|
0,00%
|
0,00%
|
Rententrend
|
2,00%
|
2,00%
|
Fluktuation
|
0,00%
|
0,00%
|
Pensionsalter in Jahren
(Richard Berger)
|
65
|
65
|
Pensionsalter in Jahren
(Matthias Berger)
|
67
|
67
|
Die zur Rückfinanzierung abgeschlossene
Rückdeckungsversicherung wurde, da dem Zugriff der
übrigen Gläubiger entzogen, mit den
Pensionsverpflichtungen verrechnet. Für die Bewertung
der Pensionsrückstellungen wird für Stichtage ab
dem 31.12.2022 der IDW Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB
1.021 in Anlehnung an die Praxishinweise im Ergebnisbericht
des Fachausschusses Altersversorgung des Deutsche
Aktuarvereinigung e.V. vom 26.04.2022 verwendet. Danach
wird der Erfüllungsbetrag der Verpflichtung vom
Versicherungsunternehmen nach den Zinssätzen und den
Sterbetafeln berechnet, die auch für die Ermittlung
des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung verwendet
werden (sog. Aktivprimat). Der kongruent rückgedeckte
Teil der Pensionsverpflichtung saldiert sich hierdurch auf
Null aus. Der nicht kongruent gedeckte Teil der
Pensionsverpflichtung wird dagegen bilanzwirksam und mit
ggf. vorhandenen Rückdeckungsversicherung verrechnet.
Der Passivüberhang wird danach als
Pensionsrückstellung in der Bilanz ausgewiesen.
Ebenfalls wurden die Aufwendungen aus der Aufzinsung
der Pensionsverpflichtungen mit den Zinserträgen aus
dem der Rückfinanzierung der Alterssicherung dienenden
Planvermögen verrechnet.
Der Gesamtbetrag, der gemäß § 253
Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt EUR 10.306,00. Es handelt sich hierbei um den
Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellung nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der
Pensionsrückstellung nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Markzinssatzes aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren.
Gemäß § 285 Nr. 25 HGB ist über
folgende Verrechnungen zu berichten:
|
Gesamt
|
Verrechnung:
|
EUR
|
Pensionsverpflichtung
|
601.825,00
|
Planvermögen
(beizulegender Zeitwert)
|
258.494,67
|
Pensionsrückstellung Bilanz
|
343.330,33
|
Aufwand aus der
Aufzinsung der Pensionsverpflichtung
|
12.178,00
|
Aufwand aus
Zinsänderung
|
-517,00
|
Zinsaufwand aus
Deckungsvermögen
|
-17.371,63
|
Saldo sonstiger Zinsaufwand
|
-5.710,63
|
Verbrauch
Pensionsverpflichtung (Rentner)
|
-29.115,00
|
Zuführung zur
Pensionsverpflichtung (Anwärter)
|
435,94
|
Saldo Ertrag aus Altersversorgung für
Gesellschafter-Geschäftsführer
|
-28.679,06
|
5. Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den
gelieferten Gegenständen.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen:
|
31.12.2023
|
|
31.12.2022
|
|
EUR
|
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Steuern
|
128.893,52
|
|
47.982,12
|
Übrige sonstige
Verbindlichkeiten
|
60.009,58
|
|
13.269,78
|
|
188.903,10
|
|
61.251,90
|
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Es sind keine Angaben im Sinne des § 285 Nr. 31
HGB zu Erträgen und Aufwendungen von
außerordentlicher Größenordnung oder
außerordentlicher Bedeutung zu machen.
E. Sonstige Angaben
1. Personal
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
die für die Beurteilung der Finanzlage des
Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am
Abschlussstichtag aus:
|
Höhe
der Verpflichtung
|
Belastung in 2024
|
|
EUR
|
|
EUR
|
Mietverträge
|
240.000,00
|
|
60.000,00
|
Leasingverträge
|
34.494,44
|
|
7.794,88
|
Wartungsverträge
|
10.327,00
|
|
10.327,00
|
|
284.821,44
|
|
78.121,88
|
3. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer sind:
Richard Berger, Stuttgart
Matthias Berger, Stuttgart
Jochen Kuhrt, Leonberg
Die Gesellschaft wird vertreten, wenn nur ein
Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen
allein, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden
sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder
durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem
Prokuristen.
Herr Richard Berger und Herr Matthias Berger sind
jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Korntal-Münchingen, den 25. März 2025
Berger Modell- und Formenbau
GmbH, Geschäftsführung
Richard Berger, Matthias Berger, Jochen Kuhrt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2025
festgestellt.
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