Federkiel
& Partner GmbH
Stephanskirchen (Ortsteil Schloßberg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.041,50 |
16.355,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.039,50 |
16.353,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
125.568,45 |
112.536,47 |
| I.
Vorräte |
18.631,25 |
2.664,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.625,21 |
81.157,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.725,36 |
1.932,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.311,99 |
28.715,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
182,78 |
861,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
154.792,73 |
129.752,94 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
108.122,92 |
88.942,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
63.377,82 |
48.738,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.180,51 |
14.639,45 |
| B.
Rückstellungen |
22.357,12 |
28.623,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.312,69 |
12.187,53 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
23.528,17 |
12.187,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
154.792,73 |
129.752,94 |
Anhang
A. Jahresabschluss
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
handelsrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften beachtet. Der Gewinn wird nach
§ 8 Abs. 1 KStG i.V. mit § 5 EStG ermittelt.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Für Forderungen, deren Eingang zweifelhaft ist, wurden
Wertberichtigungen in Höhe des voraussichtlichen
Ausfalles gebildet. Forderungen gegenüber
Gesellschaftern bestanden nicht.
Es wurden Rechnungsabgrenzungsposten für
Zahlungen vor dem Bilanzstichtag gebildet, die erst in den
Folgejahren als Aufwand zu erfassen sind.
Rückstellungen wurden in der Höhe gebildet,
die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig sind.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Die Bewertungsvorschriften gem. § 252 HGB wurden
beachtet.
Gliederung und Bewertung der Bilanz-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
B. Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer waren Herr Thomas
Federkiel, Werbekaufmann, und Frau Daniela Schreyer,
Grafikdesignerin, bestellt. Sie vertreten die Gesellschaft
allein. Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind
sie befreit.
C. wirtschaftliche Verhältnisse
Der Personalaufwand betrug im Berichtszeitraum €
120.939,92, davon für Löhne und Gehälter
€ 109.946,22, für soziale Abgaben € 7.033,70
und für Altersversorgung € 3.960,00.
D. sonstige Angaben
gez. Friedrich Federkiel, Thomas Federkiel, Daniela
Schreyer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2011 festgestellt.
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