Bauart
GmbH
Isen
Jahresabschluss zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.195.268,27 |
1.894.148,71 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
108,00 |
| II.
Sachanlagen |
246.860,02 |
260.779,02 |
| III.
Finanzanlagen |
1.948.407,25 |
1.633.261,69 |
| B.
Umlaufvermögen |
428.149,14 |
14.822,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
423.729,59 |
7.473,57 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.419,55 |
7.348,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.202,00 |
659,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.624.619,41 |
1.909.630,54 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.257.844,49 |
1.289.758,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.500.000,00 |
1.500.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
292.155,51 |
260.241,15 |
| B.
Rückstellungen |
2.800,00 |
2.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.363.974,92 |
617.571,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.624.619,41 |
1.909.630,54 |
Anhang
zum 31. Dezember 2007
I. Allgemeine Angaben
Bei der Firma Bauart GmbH handelt es sich um eine
sogenannte kleine Kapitalgesellschaft im Sinnes des §
267 Abs. 1 HGB, da nicht mindestens zwei der in § 267
Abs.1 Nr. 1 - 3 HGB genannten drei
Größenmerkmale überschritten werden.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2007 ist unter Beachtung der handels-,
gesellschafts- und steuerrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes und der Satzung
aufgestellt worden. Dabei wurden die nach dem HGB
vorgeschriebenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen
beachtet und die danach für kleine
Kapitalgesellschaften vorgesehenen Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen in Anspruch genommen. Die
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind mit den historischen Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ausgewiesen.
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt (§ 268 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der danach auf
das nächste Geschäftsjahr vorzutragende
Jahresfehlbetrag ist den Bestimmungen des § 268 Abs. 1
Satz 2 HGB folgend als Vortrag auf neue Rechnung
ausgewiesen.
Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung
der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung,
entspricht der Darstellung des Vorjahres. Die
Vergleichbarkeit der einzelnen Posten der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung mit denen des Vorjahres ist
damit gewährleistet.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden unverändert übernommen,
sodass insoweit keine Einflüsse auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
festzustellen sind (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Da auch keine besonderen Umstände im Sinne des
§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB vorliegen, vermittelt der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
II. Erläuterungen zur Bilanz
1.) Grundsatzangaben
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB i.V.m. § 6
Abs. 1 Nr. 1 EStG zu Anschaffungskosten erfasst und nach
§ 253 Abs. 2 HGB i.V.m. § 6 Abs.1 Nr. 1 EStG
planmäßig (linear) abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte,
planmäßige Abschreibungen, angesetzt (§ 253
Abs. 2 HGB i.V.m § 6 Abs.1 Nr. 1 EStG). Soweit im
Einzelfall Herstellungskosten entstehen, werden diese mit
den nach § 255 Abs. 2 HGB i.V.m. R 33 EStR
aktivierungspflichtigen Aufwendungen bewertet.
Fremdkapitalzinsen bleiben dabei außer Ansatz
(§ 255 Abs. 3 Satz 2 HGB i.V.m. R 33 Abs. 4 EStR).
Die Abschreibungen für bewegliche
Anlagegüter erfolgen sowohl nach der linearen als auch
nach der degressiven Methode. Die Nutzungsdauer wird zum
Zweck der Abschreibung nach den amtlichen AfA-Tabellen
ermittelt. Die Abschreibung erfolgte zeitanteilig im Jahr
der Anschaffung.
Bei den Vermögensgegenständen des
Sachanlagevermögens, die nach § 7 Abs. 2 EStG
degressiv abgeschrieben werden, wird im Zeitpunkt des
Unterschreitens der linearen Abschreibung nach § 6
Abs. 1 EStG auf diese übergegangen (§ 7 Abs. 3
Satz 1 EStG).
Die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs.
2 EStG für geringwertige Anlagegüter wird in
Anspruch genommen.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bewertet (§ 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr.
2 Satz 1 EStG). Ist ihnen am Abschlussstichtag ein
niedrigerer Wert beizulegen und führt dies
voraussichtlich zu einer dauernden Wertminderung, erfolgt
die Bewertung zum niedrigeren Tageswert (§ 253 Abs. 2
Satz 3 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr.2 Satz 2 EStG).
Die Vorräte werden grundsätzlich nach
§ 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit
den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Liegt
der Marktpreis am Bilanzstichtag unter den
Anschaffungskosten, erfolgt die Bewertung zum niedrigeren
Tageswert (§ 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB).
Die Herstellungskosten werden mit den nach § 255
Abs. 2 HGB i.V.m. R 33 EStR aktivierungspflichtigen
Aufwendungen bewertet. Fremdkapitalzinsen bleiben dabei
außer Ansatz (§ 255 Abs. 3 Satz 2 HGB i.V.m. R
33 Abs. 4 EStR).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind - unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigung - zu Nominalbeträgen angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen erfolgen nicht.
Die flüssigen Mittel (Barbestände und
Bankguthaben) sind unbefristet angelegt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den
allgemeinen Vorschriften gebildet (§ 250 HGB i.V.m.
§ 5 Abs. 5 EStG). Die Umsatzsteuer auf erhaltene
Anzahlungen wird dabei aktivisch abgegrenzt (§ 250
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB i.V.m. § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2
EStG). Gleistete Disagiobeträge werden ebenfalls
aktivisch abgegrenzt und über die Darlehenslaufzeit
aufgelöst (§ 250 Abs. 3 HGB i.V.m. H37 "Damnum"
EStH).
Pensionsrückstellungen werden auf der Grundlage
der maßgeblichen Vorschriften ermittelt und
entsprechend berücksichtigt (§ 249 Abs. 1 HGB
i.V.m. § 6 a EStG).
Steuerrückstellungen werden - soweit
erforderlich - auf der Grundlage der maßgeblichen
Vorschriften ermittelt und entsprechend berücksichtigt
(§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Sonstige Rückstellungen werden
pflichtgemäß für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften sowie alle sonstigen
Rückstellungsverpflichtungen im Sinne von § 249
Abs. 1 Satz 2 HGB gebildet (§ 249 Abs. 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB). Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen
werden gesondert ausgewiesen (§ 268 Abs. 5 Satz 2
HGB).
2.) Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis 1
Jahr betragen € 534.999,92 (Vorjahr: €
608.557,38). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren betragen € 0,00 (Vorjahr: €
0,00).
Angabepflichtige Sicherheiten bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
liegen am Bilanzstichtag nicht vor.
III. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2007 setzte sich die Geschäftsführung wie
folgt zusammen.
- Herr Martin Maier, Geschäftsführer
- Frau Barbara Sprenger-Lochner,
Geschäftsführerin
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum 31.
Dezember 2007 Verbindlichkeiten in
Höhe von € 1.357.449,27 (Vorjahr:
608.557,38 €).
Anteilsbesitz
|
Beteiligungsunternehmen: |
SCS Pro GmbH |
| Sitz: |
Isen |
| Kapitalanteil: |
38,97 % |
| Eigenkapital: |
keine Angaben
gemäß § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB |
| Ergebnis des
Geschäftsjahres 2007: |
keine Angaben
gemäß § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB |
Isen, den 26. Mai 2008
______________________________
Barbara Sprenger-Lochner
______________________________
Martin Maier
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