CADCOM Engineering GmbHLiquidiert

91085 Weisendorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 11399
Eingetragen
13.3.2008
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Planung, Konstruktion und Berechnung für den Rohrleitungs- und Stahlbau in Kraftwerks-, Chemie- und Industrieanlagen, des weiteren die Entwicklung und der Vertrieb von Software.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CADCOM Engineering GmbH

Weisendorf

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

Geschäftsjahr

Vorjahr

EUR

EUR

EUR

AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

2.046,00

3.581,00

II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3.873,00

3.520,00

III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens

17.170,00

35.000,00

2. sonstige Ausleihungen

4.154,31

21.324,31

34.658,37

B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

41.431,94

15.684,20

2. sonstige Vermögensgegenstände

1.434,97

42.866,91

99,51

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

5.620,36

0,00

C. Rechnungsabgrenzungsposten

336,00

367,00

Summe Aktiva

76.066,58

92.910,08

PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

43.851,11

11.672,71

III. Jahresüberschuss

0,00

32.178,40

IV. Bilanzverlust

-7.367,31

0,00

B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen

7.287,30

7.232,26

2. sonstige Rückstellungen

2.000,00

9.287,30

2.100,00

C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0,00

576,03

2. sonstige Verbindlichkeiten

5.295,48

5.295,48

14.150,68

Summe Passiva

76.066,58

92.910,08

Anhang zur Bilanz

Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzie­rungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Steuergesetze sowie des Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft wendet die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gem. Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB erstmalig im Berichtsjahr an. Aus der Erstanwendung ergaben sich keine Auswirkungen.

Die Werte Bilanzsumme und Umsatzerlöse überschreiten nicht die Schwellenwerte gem. § 267 HGB. Es handelt sich somit um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, welche den Jahresabschluss generell nach den §§ 264 ff HGB aufzustellen hat.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 266 Abs. 1 und § 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahres­abschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anlagennachweises entsprechen den Vorschriften der § 266 Abs. 2 und § 275 HGB.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

Bilanzierungsmethode

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlagevermögen und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäfts­betrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung der Unter­nehmung und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immate­rielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausge­gangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorher­sehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäfts-jahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet

• Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

• Grundlage der planmäßigen Abschreibung waren die Nutzungsdauern gemäß der amtlichen AfA-Tabelle.

• Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Allgemeines Kredit­risiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestand keines, da zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung alle Forderungen beglichen waren.

• Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkenn­baren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

• Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern, Steuerforderungen die errechneten Erstattungsansprüche.

Geschäftsführer während des gesamten Berichtsjahres war Herr Matti Nuora, Weisendorf. Er war von den Beschränkungen des BGB § 181 befreit.

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