Kempf
GmbH
Sailauf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
543.169,00 |
536.467,00 |
| I.
Sachanlagen |
543.169,00 |
536.467,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
246.409,42 |
152.766,88 |
| I.
Vorräte |
5.832,91 |
6.205,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
212.576,13 |
109.456,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
35.730,00 |
46.166,30 |
| davon
gegen Gesellschafter |
35.730,00 |
46.166,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.000,38 |
37.105,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
10.365,77 |
| Aktiva |
789.578,42 |
699.599,65 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.010,72 |
56.631,25 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.066,66 |
177.573,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.379,47 |
-146.507,11 |
| B.
Rückstellungen |
18.880,26 |
19.396,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
688.687,44 |
623.572,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
68.561,99 |
105.472,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
620.125,45 |
518.099,71 |
| Passiva |
789.578,42 |
699.599,65 |
Anhang
A. Allgemeines
Der vorliegende Jahresabschluss zum
Geschäftsjahr 2023 wurde unter Beachtung der
Vorschriften des HGB, des GmbH-Gesetzes und der Satzung der
Gesellschaft erstellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Außergewöhnliche Sachverhalte, über
die zu berichten wäre, sind auch nach dem
Abschlussstichtag nicht eingetreten.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu einem
entsprechend niedrigeren Marktpreis. Die gesetzlich
zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden
unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips ausgenutzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG)
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
belaufen sich auf Euro 35.730,00 und haben eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen Euro 331.246,96.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind
(§ 285 Nr. 1b HGB)
Zur Sicherung der Darlehensverbindlichkeiten in
Höhe von 362 TEuro gegenüber der Mercedes-Benz
Bank AG wurde die Sicherungsübereignung der Fahrzeuge
vorgenommen.
E. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr 14 Arbeitnehmer.
Als alleinvertretungsberechtigte und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreite
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
bestellt:
Herr Joachim Keimig
Herr Robert Dorn (bis 30.11.2023)
Ab 01.12.2023 trat an die Stelle von Herrn Robert
Dorn, Frau Denise Keimig.
Sailauf, den 20. Dezember
2024
gez.
Joachim Keimig
gez.
Denise Keimig
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024
festgestellt.
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