Kurtz Ersa Semicon GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea Carta seit 8.7.2024 | Geschäftsführer |
Hubertus Johannes Baren seit 13.5.2024 | Geschäftsführer |
Bernd Schenker seit 11.3.2024 | Geschäftsführer |
Albrecht Beck seit 11.3.2024 | Geschäftsführer |
Michael Dr.-Ing. Fischer seit 6.10.2021 | Geschäftsführer |
Thomas Martin Josef Mühleck seit 27.8.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Daten zu Gesellschaftern mit Minderheitsbeteiligung (natürliche Personen) sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kurtz Holding GmbHKreuzwertheim/WiebelbachJahresabschluss zum 31.12.2011Inhaltsverzeichnis Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2011 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2011 Anlage 3: Anhang für das Geschäftsjahr 2011 Anlage 4: Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB Anlage 5: Bestätigungsvermerk Bilanz zum 31. Dezember 2011Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2011
Anhang für das Geschäftsjahr 2011I. Allgemeine Angaben1. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie gemäß § 42 GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. 2. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. 3. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten. II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften, an steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert: Aktivseite 1. Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. 2. Die Forderungen sind zum Nennwert angesetzt. 3. Das Guthaben beim Kreditinstitut ist zum Nominalwert bilanziert. Passivseite 4. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Sonstige Angaben1. Haftungsverhältnisse
Die Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Mitverpflichtung schätzen wir auf Grund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Hauptschuldner als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. 2. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2011 gehörten der Geschäftsführung an:
3. Beirat Dem Beirat gehören die folgenden Mitglieder an:
4. Gesellschafterstellung Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter folgender Kommanditgesellschaften:
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB
Kreuzwertheim/Wiebelbach, 03. Februar 2012 Rainer Kurtz, Geschäftsführer Uwe Rothaug, Geschäftsführer Thomas Mühleck, Geschäftsführer BestätigungsvermerkBestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Kurtz Holding GmbH Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Kurtz Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Erlangen, 29. März 2012 ETH
Erlanger Treuhand GmbH
Bail, Wirtschaftsprüfer Sommerer, Wirtschaftsprüfer Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. |
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