OVABO
GmbH
Raubling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.277.350,09 |
7.189.484,83 |
| I.
Sachanlagen |
122.015,00 |
|
| II.
Finanzanlagen |
6.155.335,09 |
7.189.484,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.890.885,05 |
1.498.314,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.161.703,41 |
691.992,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
729.181,64 |
806.321,34 |
| Aktiva |
9.168.235,14 |
8.687.799,13 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.746.247,42 |
8.576.636,28 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
748.325,47 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
7.803.310,81 |
| IV.
Bilanzgewinn |
7.721.247,42 |
|
| B.
Rückstellungen |
152.468,00 |
108.674,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.269.519,72 |
2.488,85 |
| Passiva |
9.168.235,14 |
8.687.799,13 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Anhang in der für "kleine" Kapitalgesellschaften
zulässigen verkürzten Fassung für die Firma
OVABO GmbH mit Sitz in Raubling. Die Gesellschaft ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter der
Nummer HRB 21375 eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Anschaffungswert von 800,00 € ohne Umsatzsteuer (GWG)
wurden im Geschäftsjahr aktiviert und sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB), soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt (§ 253 I HGB). Bei der Bewertung der
Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253 I 2 HGB).
Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis
zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung (§ 253 II 1 HGB). Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze
verwendet.
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr und das Vorjahr.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 I 2 HGB).
3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Der Gesamtbetrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr beträgt € 2.161.703,41 (Vorjahr:
T€ 692).
Die
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§
42 III GmbHG) betragen € 604.554,10 (Vorjahr: T€
518).
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt € 1.269.519,72 (Vorjahr:
T€ 2) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr € 0,00 (Vorjahr: T€ 0). Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren betragen € 0,00 (Vorjahr: T€ 0).
Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt Im Bilanzgewinn ist ein
Gewinnvortrag i. H. v. € 8.551.636,28 enthalten.
5. Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Im Geschäftsjahr 2021 ist Herr Dr. Oliver
Bolzern Geschäftsführer der Gesellschaft. Er ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte während des
Geschäftsjahrs einen Arbeitnehmer.
sonstige Berichtsbestandteile
Raubling, den
01.05.2023,
gez.
Dr. Oliver Bolzern, Geschäftsführer.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.05.2023
festgestellt.
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