Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Sparkasse Dachau
DachauStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Schmid seit 13.10.2003 | Vorstandsmitglied |
Hermann Krenn seit 28.11.2001 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse DachauDachauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Lagebericht zum 31.12.2023der Sparkasse DachauBei Zahlen und Werten die nicht die Sparkasse Dachau betreffen, wurde auf folgende Quellen zurückgegriffen:Bayerisches Landesamt für Statistik, Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV), Growth from Knowledge (GfK), IHK für München und Oberbayern, Sparkassenverband Bayern (SVB), Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw), Internationaler Währungsfonds (IWF) Kaufmännische RundungZahlen und Werte im Lagebericht können kaufmännisch gerundet sein. Aus diesem Grund können an gewissen Stellen Rundungsdifferenzen auftreten. 1. Grundlagen der Sparkasse und GeschäftsmodellDie Sparkasse Dachau ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dachau. Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Dachau. Mitglieder des Zweckverbandes sind der Landkreis Dachau, die Stadt Dachau, der Markt Markt Indersdorf und der Markt Altomünster. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus zwei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Die Sparkasse Dachau ist Mitglied des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbands Bayern. Die Sparkasse ist durch ihre Mitgliedschaft beim Sparkassenverband Bayern über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem gewährleistet im Entschädigungsfall, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse Dachau unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse, vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31. Dezember 2023 unterhält die Sparkasse eine Hauptstelle, 22 Geschäftsstellen und 12 Selbstbedienungs-Geschäftsstellen in ihrem Geschäftsgebiet. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen - Weltwirtschaft und EuroraumDas Jahr 2023 wurde von einer hohen Inflation geprägt, welche die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage beim Verbrauch und vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der USA wuchs 2023 um 2,5 %, wohingegen der Euroraum gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs erzielte. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen - DeutschlandIn Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %. Investitionen und Bautätigkeiten wurden in Deutschland durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt robust. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit in 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen - BayernDas Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter allen Bundesländern. Regionale RahmenbedingungenDer Landkreis Dachau und die Region München können zunehmend als einheitlicher Wirtschaftsraum betrachtet werden. Ein Indiz dafür ist die hohe Auspendlerquote von rund 65 % (im Landkreis Dachau ansässige Beschäftigte, die im Stadtbereich München oder den angrenzenden Landkreisen arbeiten; Stand 30.06.2022). Als Teil des Münchner Speckgürtels spielt der Landkreis eine zentrale Rolle. Trotzdem nimmt die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch negativen Einfluss auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse Dachau. Die Wirtschaftsstruktur ist von einer Konzentration der Automobil- und Fahrzeugindustrie geprägt. Die Autoliv als Automobilzulieferer, die MAN als Nutzfahrzeughersteller und die MTU als Triebwerkhersteller sind bedeutende Arbeitgeber für die Arbeitnehmer im Landkreis Dachau. Der Umschwung in die Elektromobilität sowie grundsätzliche Nachhaltigkeitsfaktoren fordern diese Industriezweige. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage zu den Ballungsräumen und Automobilzentren München, Ingolstadt, Regensburg, Dingolfing und Landshut ist der Landkreis Dachau für Zulieferer, Logistiker und vor allem Arbeitnehmer trotzdem weiterhin attraktiv. Nicht zuletzt aufgrund des vielschichtigen Gewerbes im Landkreis, vom innovativen Technologieunternehmen, über das Gesundheitswesen, bis hin zum Handwerk. Im Landkreis Dachau stieg die Arbeitslosenquote um 0,3 % auf weiterhin bemerkenswert niedrige 2,6 % und liegt damit wieder unter dem bundesweiten (5,7 %) und bayerischen (3,4 %) Wert. Zins- und branchenbezogene RahmenbedingungenDie geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit bespiellos. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 %. 2.2. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenErstmals werden an dieser Stelle die folgenden Kennziffern als die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Sparkasse Dachau festgelegt: - Geschäftsverlauf:Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts, der Kundeneinlagen und der Bilanzsumme - Vermögenslage:Eigenmittelzuführung und Eigenmittelausstattung - Finanzlage:Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR), Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR), Mindestreserve und Survival Period - Ertragslage:Zinsüberschuss (Zinsertrag & -aufwand), Provisionsüberschuss (Provisionsertrag & -aufwand), Verwaltungsaufwand (Personal- & Sachaufwand), Cost-Income-Ratio (CIR), Bewertungsergebnis, Betriebsergebnis vor Bewertung 2.3. GeschäftsverlaufIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen sowohl beim Kundenkreditvolumen als auch bei den Kundeneinlagen ein leichtes Wachstum erwartet wird. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich nicht erfüllt. Die Bilanzsumme stieg im Jahr 2023 um 35,0 Mio. € (+0,8 %) auf 4.331,5 Mio. € (Vorjahr 4.296,5 Mio. €) nur leicht an und befindet sich damit annähernd auf Vorjahresniveau. AktivseiteIn Folge der Zins- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Als Folge hieraus reduzierten sich die Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB gegenüber dem Vorjahr leicht um 61,5 Mio. € (-1,9 %) auf 3.097,9 Mio. € (Vorjahr 3.159,4 Mio. €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf die gesunkene Nachfrage nach gewerblichen Finanzierungen im Bauträger- und Projektfinanzierungsgeschäft zurückzuführen. Infolge der rückläufigen Kreditnachfrage hat die Sparkasse ihr Eigengeschäft ausgebaut. Die Eigenanlagen (Guthaben bei der Deutschen Bundesbank, Forderungen an Kreditinstitute sowie fest- und nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse stiegen um 96,5 Mio. € (+10,5 %) auf 1.016,7 Mio. € (Vorjahr 920,2 Mio. €) stark an. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die Erhöhung der Forderungen an Kreditinstitute zurückzuführen. Der unter den Beteiligungen inklusive Anteile verbundener Unternehmen ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse nimmt um 0,8 Mio. € (+1,2 %) auf 67,7 Mio. € (Vorjahr 66,9 Mio. €) leicht zu. Dieser Veränderung resultiert maßgeblich aus Zuschreibungen auf Verbundbeteiligungen zum Jahresende. PassivseiteBei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein erheblicher Anstieg um 274,2 Mio. € (+58,3 %) auf 744,6 Mio. € (Vorjahr 470,4 Mio. €) zu verzeichnen. Aufgrund der Einlagenabgänge im Kundengeschäft bestand in 2023 erhöhter Bedarf an institutionellen Refinanzierungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen einen deutlichen Rückgang um 264,7 Mio. € (-8,1 %) auf 3.023,1 Mio. € (Vorjahr 3.287,8 Mio. €) auf. Während die Spareinlagen mit 225,5 Mio. € (Vorjahr 222,7 Mio. €) um 2,8 Mio. € (+1,3 %) leicht über dem Vorjahresniveau liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 2.797,6 Mio. € (Vorjahr 3.065,1 Mio. €) einen deutlichen Rückgang um 267,5 Mio. € (-8,7 %) auf. Der starke Rückgang der Sichteinlagen in Höhe von 499,6 Mio. € resultiert sowohl aus dem Privatkundengeschäft, als auch aus den Sichteinlagen von Geschäftskunden inkl. öffentlicher Haushalte. Dem gegenüber stehen Zugänge zu bzw. Umschichtungen in Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit über insgesamt 232,1 Mio. €. Diese Entwicklungen beruhen auf den Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB) in 2023 und dem dadurch bedingten Wettbewerbsdruck im Einlagengeschäft zwischen Banken. Die Sparten des Dienstleistungs- und Verbundgeschäfts haben sich, bemessen an den Stückzahlen, unterschiedlich entwickelt. Das Versicherungs-, Bauspar- und Immobilienvermittlungsgeschäft ist aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus bei weiterhin hohen Inflationsraten rückläufig. Das Wertpapiergeschäft konnte gegenüber dem Vorjahr weiter ausgebaut werden. 2.4. VermögenslageIn der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt: AKTIVA
Abweichungen in den Summen sind aufgrund der Rundungen in Mio. € möglich.
Abweichungen in den Summen sind aufgrund der Rundungen in Mio. € möglich. In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem Vorjahr bedeutsame Veränderungen. AktivseiteDie Forderungen an Kreditinstitute sind in ihrem relativen Anteil zur Bilanzsumme um 2,5 %-Punkte auf 10,0 % (Vorjahr 7,5 %) gestiegen und haben den Rückgang der Forderungen an Kunden um 2,0 %-Punkte auf 71,5 % (Vorjahr 73,5 %) kompensiert. PassivseiteAuf der Passivseite kam es zu einer Verschiebung von den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in ihrem relativen Anteil zur Bilanzsumme um 6,3 %-Punkte auf 17,2 % (Vorjahr 10,9 %) gestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind in ihrem relativen Anteil zur Bilanzsumme hingegen um 6,7 %-Punkte auf 69,8 % (Vorjahr 76,5 %) gesunken. Mit seinen relativen Anteilen zur Bilanzsumme bleiben das Kundenkredit- (71,5 %) und Kundeneinlagengeschäft (69,8 %) die bestimmenden Bilanzpositionen. Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass trotz der Folgen aus dem Russland-Ukraine-Krieg und der volatilen Zins- und Kapitalmärkte die Sparkasse mit deutlich höheren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet und die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG jederzeit einhalten kann. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage haben sich erfüllt. Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird die Sicherheitsrücklage voraussichtlich 210,4 Mio. € betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 5,8 % gegenüber dem Vorjahr. Neben der Sicherheitsrücklage besteht ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB in Höhe von 310,0 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr hat dieser um 4,0 % zugelegt. Die Sparkasse konnte mehr Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB) als im Vorjahr bilden. Zusätzlich bestehen Vorsorgereserven gem. § 340f HGB für die besonderen Risiken, denen die Sparkasse als Kreditinstitut ausgesetzt ist. Eine Rückstellungsbildung nach IDW RS BFA 3 n.F. war nicht erforderlich. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Die Gesamtkapitalquote als Relation der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag liegt bei 17,9 % (Vorjahr 17,1 %), die harte Kernkapitalquote bei 16,8 % (Vorjahr 16,0 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 8,0 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG, wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. Die Vermögenslage kann im Bayernvergleich aller Sparkassen als überdurchschnittlich bewertet werden. 2.5. FinanzlageIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügen und die Zahlungsbereitschaft jederzeit gewährleisten wird. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Mindestreservevorschriften und der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft dienen kurz- und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt 12 Monate. Die eingeräumten Kreditlinien bei der Bayerischen Landesbank wurden dispositionsbedingt zeitweilig in Anspruch genommen. Die Sparkasse Dachau hat in 2023 zeitweise Refinanzierungen über den Haupttender der Deutschen Bundesbank durchgeführt, während der Bestand an gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) in 2023 getilgt wurde. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) wurde gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 185,3 % deutlich über dem Mindestwert von 100 %. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtsrechtlichen Mindestquote von 100 % und betrug zum Bilanzstichtag 130,8 %. Ebenso war die Survival Period des Risikoszenarios und der Stressszenarien im gesamten Geschäftsjahr mindestens bei 3 Monaten. 2.6. ErtragslageIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie mit einer deutlichen Verbesserung der Ertragslage rechnet. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage haben sich bemessen am Jahresergebnis erfüllt. Im Folgenden werden die einzelnen Ertragskomponenten näher beleuchtet. Der Zinsüberschuss - einschließlich laufender Erträge aus Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen - ist die größte Ertragsquelle der Sparkasse. Dieser erhöhte sich stark um 13,3 Mio. € (+21,4 %) auf 75,5 Mio. € (Vorjahr 62,2 Mio. €). Ursächlich hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf den Zinsertrag aus dem Kundenkreditgeschäft (+28,5 Mio. €), als auch aus dem zinsbedingten Eigengeschäft (+5,2 Mio. €) der Sparkasse niedergeschlagen haben. Die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen haben sich zum Vorjahr ebenfalls erhöht (+4,5 Mio. €). Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus hat sich aber auch der Zinsaufwand der Sparkasse erheblich erhöht (+24,8 Mio. €). Der im Vorjahr prognostizierte starke Anstieg des Zinsüberschusses und dadurch auch der Zinsspanne (als relative Betrachtung zur durchschnittlichen Bilanzsumme) vor dem Hintergrund weiter steigender Zinsen ist eingetreten. Der Provisionsüberschuss ist um 2,1 Mio. € (-7,6 %) auf 25,5 Mio. € (Vorjahr 27,6 Mio. €) deutlich gefallen. Für die Provisionsspanne wurde eine nahezu konstante Entwicklung prognostiziert. Beim Teilbereich Immobilienvermittlungsgeschäft wurde ein leichter Rückgang erwartet. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus bei weiterhin hohen Inflationsraten und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung konnte die Sparkasse ihr Dienstleistungs- und Verbundgeschäft jedoch nicht auf dem Vorjahresniveau fortführen. Die im Vorjahr prognostizierten Erwartungen haben sich nicht erfüllt. Der Teilbereich Immobilienvermittlungsgeschäft ist entgegen den Erwartungen erheblich gesunken. Die Provisionsspanne (als relative Betrachtung zur durchschnittlichen Bilanzsumme) liegt unter dem Vorjahresniveau. Das Verhältnis des Provisionsüberschusses zum Zinsüberschuss einschließlich laufender Erträge beläuft sich auf 33,8 % (Vorjahr 44,4 %). Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Mio. € (-20,9 %) auf 9,1 Mio. € (Vorjahr 11,5 Mio. €) gefallen. In 2022 hatte die Sparkasse durch den Verkauf einer eigenen Immobilie einen Veräußerungsgewinn erzielt. In 2023 blieb ein derartiger Ertrag aus. Dieser Position gegenüber stehen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Mio. € (+58,1 %) auf 6,8 Mio. € (Vorjahr 4,3 Mio. €) gestiegen sind. Diese Mehrung ist durch den Umbau bzw. der Sanierung von vermieteten eigenen Immobilien begründet. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen haben sich um 3,1 Mio. € (+6,5 %) auf 51,0 Mio. € (Vorjahr 47,9 Mio. €) moderat erhöht. Die darin enthaltenen Personalaufwendungen wurden im Prognosebericht des Vorjahres als leicht steigend eingeschätzt und haben sich mehr als erwartet um 2,4 Mio. € (+7,7 %) auf 33,5 Mio. € (Vorjahr 31,1 Mio. €) erhöht. Die anderen Verwaltungsaufwendungen (Sachkosten) sind wie im Prognosebericht des Vorjahres erwartet leicht um 0,7 Mio. € (+4,2 %) auf 17,4 Mio. € (Vorjahr 16,7 Mio. €) gestiegen. Der Aufwand für die Bankenabgabe betrug im Berichtsjahr 1.019,7 T€ (Vorjahr 1.358,6 T€). Trotz der hohen Inflationsraten konnten im Berichtsjahr durch den effizienten Einsatz von vorhandenen Ressourcen, der Verbesserung von Prozessen und dem Einsatz eines konsequenten Sachkostenmanagements weitere Einsparpotenziale ausgeschöpft werden. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte sind um 1,0 Mio. € (+34,5 %) auf 3,9 Mio. € (Vorjahr 2,9 Mio. €) stark gestiegen. Die Ursache für diesen starken Anstieg ist die Bewertung von Immobilien nach IDW RS IFA 2, welche im Bilanzjahr bei vereinzelten Immobilien zu Wertberichtigungen geführt hat. Insgesamt erhöhten sich die Erträge (GuV 1 bis 9) um 8,9 Mio. € (+8,8 %) auf 110,1 Mio. € (Vorjahr 101,2 Mio. €). Die betrieblichen Aufwendungen (GuV 10 bis 12) sind ebenfalls um 6,5 Mio. € (+11,8 %) auf 61,6 Mio. € (Vorjahr 55,1 Mio. €) gestiegen. Das Verhältnis des gesamten betrieblichen Aufwands zum gesamten Ertrag beläuft sich auf 55,9 % (Vorjahr 54,4 %). Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie beim Bewertungsergebnis mit einem moderaten Risikovorsorgebedarf im Kreditgeschäft sowie einer Erholung beim Wertpapiergeschäft rechnet. Der Ausweis für Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft (GuV 13) hat sich von 25,9 Mio. € um 8,3 Mio. € (-32,0 %) auf 17,6 Mio. € erheblich verringert. Die erwartete Erholung des Bewertungsergebnisses im Wertpapierbereich ist eingetreten. Im Kreditgeschäft musste jedoch vor allem für das Bauträger- und Projektfinanzierungsgeschäft Risikovorsorge getroffen werden, welche die Erwartungen erheblich übertroffen hat. Das gestiegene Zinsniveau bei weiterhin hohen Anschaffungs- und Herstellungskosten hemmte die Nachfrage an Immobilien und damit auch die Bautätigkeit dieser Branche. Eine Rückstellungsbildung nach IDW RS BFA 3 n.F. war nicht erforderlich. Die Zuschreibungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (GuV 16) sind von 6,5 Mio. € um 5,8 Mio. € (-89,2 %) auf 0,7 Mio. € gefallen. In 2023 fielen Erträge aus der Bewertung von Verbundbeteiligungen deutlich geringer aus als im Vorjahr. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB wurde zur Sicherung gegen die besonderen Risiken eines Kreditinstituts und zur Gewährleistung der bankaufsichtlich geforderten Risiko- und Kapitalpuffer um weitere 12,0 Mio. € auf 310,0 Mio. € aufgestockt. Der Aufwand bei den Ertragsteuern lag vor Verrechnung der aktivierten latenten Steuern bei 10,1 Mio. € (Vorjahr 9,8 Mio. €). Insgesamt ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 11,5 Mio. € (Vorjahr 10,8 Mio. €). In 2023 wurde eine Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage über 2,9 Mio. € (Vorjahr 2,7 Mio. €) gem. § 21 Sparkassenordnung (SpkO) vorgenommen. Der verbleibende Bilanzgewinn über 8,6 Mio. € (Vorjahr 8,1 Mio. €) wird mit der Feststellung des Jahresabschlusses voraussichtlich ebenfalls in die Sicherheitsrücklage eingestellt. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,27 % (Vorjahr 0,25 %). Zur weiteren Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassen eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Für 2023 wurde mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung deutlich über dem Vorjahresniveau gerechnet. Diese Erwartung wurde erfüllt. Im Vergleich mit den bayerischen Sparkassen liegt die Sparkasse Dachau (1,20 % DBS) jedoch entgegen den Erwartungen leicht unter dem Durchschnitt. Nach der Berechnungsmethode des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassen liegt die Cost-Income-Ratio bei 50,1 % (Vorjahr 52,5 %). Die Cost-Income-Ratio ist definiert als Verhältnis von Verwaltungsaufwand zu der Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss, sonstigen ordentlichen Erträgen und Nettoergebnis aus Finanzgeschäften abzüglich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Der im Vorjahr prognostizierte leichte Rückgang der Cost-Income-Ratio ist wie erwartet eingetreten. 2.7. Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und Lage der SparkasseDie Sparkasse kann trotz der rückläufigen Kreditnachfrage und den Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf ein positives Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Entwicklungen kann die geschäftliche Entwicklung sowie die Vermögens- und Finanzlage als gut beurteilt werden. Die Ertragslage hat sich zufriedenstellend entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss und die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB weiter gestärkt. 3. Risikobericht3.1. RisikomanagementZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie wiederum ist in Teilstrategien unterteilt, um die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu erfassen. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht sowie die detaillierten Quartalsberichte zur Risikotragfähigkeit. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. 3.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken3.2.1. AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 49,3 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 26,1 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Der Rest entfällt überwiegend auf das Eigengeschäft. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte der Kredite an Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen bilden mit 58,1 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen sowie Bauträger. Die restlichen 41,9 % verteilen sich ohne nennenswerte Schwerpunkte auf sonstige Branchen. Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in den Bereichen Grundstücks- und Wohnungswesen sowie Bauträger. Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Der Bestand an Wertpapieren mit einem Gesamtbuchwert von 553,6 Mio. € entfällt auf Schuldverschreibungen und Anleihen (223,2 Mio. €) und Investmentvermögen (330,4 Mio. €). Die von der Sparkasse direkt gehaltenen Wertpapiere verfügen über ein Rating zwischen AAA und A und liegen damit im sogenannten "Investment-Grade-Bereich". Für die in den Spezialfonds gehaltenen Anlagen bestehen Anlagerichtlinien, die insbesondere das Anlageuniversum sowie die Volumina für Einzelinvestments definieren. Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die vom Vorstand vorgegebene Marktpreisrisikostrategie begrenzt. Risikokonzentrationen bestehen nicht. Das Ländertransferrisiko aus Eigengeschäften ist von untergeordneter Bedeutung. 3.2.2. MarktpreisrisikoZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
WährungsrisikoDas Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
3.2.3. BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur regionalen Wirtschaftsförderung gehalten werden. 3.2.4. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. 3.2.5. Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die hohe Abhängigkeit von der IT in der Finanzbranche ist auch in der Sparkasse Dachau gegeben. Die verbundeigenen Anwendungen sowie weitere IT-Anwendungen sind essentiell für die zielgerichtete Arbeit in der Sparkasse Dachau. 3.2.6. Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 86,5 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als günstig. 4. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenDie folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Die Sparkasse weist darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderung der zugrunde gelegten Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein Seitwärts-Szenario unterstellt. 4.1. Gesamtwirtschaftliche PrognosenIm Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden. Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut der vbw-Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 % wachsen. Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird. Die Geschäftserwartungen haben sich nach der IHK-Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn 2024 für die Region München nur leicht verbessert. Es wurden zahlreiche Unternehmen, darunter auch aus dem Landkreis Dachau, befragt. Ein Drittel der Betriebe bezeichnet ihre aktuelle Lage als gut, während 17 % damit unzufrieden sind. Der Ausblick auf die kommenden Monate ist ebenfalls verhalten. Ein Fünftel der Unternehmen rechnen zwar mit einer Belebung ihrer Geschäfte. Ein Viertel geht hingegen von einer Verschlechterung aus. Besonders pessimistisch sind das Baugewerbe und der Tourismus. Der Dienstleistungssektor rechnet dagegen mit einer Verbesserung. Mit 61 % (so viele wie noch nie) nennen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen als Risiko für ihre Geschäfte. Damit ist die Wirtschaftspolitik erstmals als zentrales Risiko genannt. Die hohe Verunsicherung spiegelt sich auch in der Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Bei den Unternehmen wollen 22 % Investitionen ausweiten, 20 % möchten sie zurückschrauben, 15 % planen gar keine Investitionen. Beim Personal planen 18 % der Unternehmen den Bestand auszuweiten. Jedoch möchten 17 % Stellen streichen. In der GfK-Kaufkraftstudie Deutschlands für 2024 belegt der Landkreis Dachau mit einer jährlichen Kaufkraft von 33.361 € pro Einwohner Platz neun in Deutschland. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 27.848 €. Das Thema Nachhaltigkeit ist bei einigen Gesetzesinitiativen eingebracht worden und wird sich in Berichtspflichten und in der Nachhaltigkeitsberichtserstattung gemäß CSRD wiederfinden. Dafür müssen in den Sparkassen die entsprechenden technischen und prozessualen Voraussetzungen geschaffen werden. 4.2. Chancen und RisikenRisiken der SparkasseAls Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren. Diverse geopolitischen Spannungen und eine eingetrübte Konjunktur können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Künftige Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio sind nicht auszuschließen. Bei Immobilienfonds waren zuletzt verstärkt Kündigungen bzw. Anteilsrückgaben durch deren Anleger zu beobachten. Bei einigen Immobilienfonds führte dies zu Liquiditätsproblemen. Damit einhergehend gerieten die Kurse dieser Immobilienfonds unter Druck. Bei einem Anhalten dieser Entwicklung können auch Teile unserer Investitionen in Immobilienfonds von Kurskorrekturen und ggf. Wertberichtigungen betroffen sein. Zudem ist die Bankbranche durch die stets zunehmende Regulierung, die Digitalisierung, den Fachkräftemangel und einem veränderten Kundenverhalten unter Druck. Darüber hinaus sehen wir als regional agierende Sparkasse das Risiko, dass sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb verstärkt und die Ertragslage belastet. Chancen der SparkasseAls Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sehen wir vor allem in einer schnellen Erholung der Wirtschaft, einer regeren Nachfrage nach Immobilien, in einem wieder zunehmenden Modernisierungs- und Innovationsverhalten der Unternehmen und in einem verstärkten energetischen Sanierungsbedarf bei Bestandsimmobilien. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsertrags führen. Mit dem Sparkassen-Finanzkonzept bieten wir unseren Kunden eine ganzheitliche und bedarfsgerechte Beratung. In 2020 hat die Sparkasse Dachau begonnen, die Vorsorgekultur zu etablieren. Auch aufgrund des demografischen Wandels war es nie wichtiger, Lücken in der finanziellen Vorsorge, gerade junger Kunden, nachhaltig zu schließen. Durch ihre persönliche, räumliche und digitale Nähe zu ihren Kunden steht die Sparkasse Dachau als starker, kompetenter, unkomplizierter und digitaler Partner in allen Finanzangelegenheiten bereit. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf eine langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden. Unser umfassender Beratungsansatz kann positive Impulse für unser Wachstum und die Ertragslage liefern. Die Chance auf eine Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir vor allem im Bereich der Provisionserträge nutzen. 4.3. GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir beim Kundenkreditgeschäft mit einer konstanten Entwicklung. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung gehen wir bei den Kundeneinlagen von einem leichten Rückgang aus. Die Bilanzsumme wird auf Vorjahresniveau erwartet. Die Sparkasse Dachau wird den erwarteten Rückgang ihrer Kundeneinlagen durch Refinanzierungen am Geld- und Kapitalmarkt ausgleichen. 4.4. VermögenslageVor dem Hintergrund des gestiegenen Zinsniveaus vor allem im kurzfristigen Bereich bei einer noch immer erhöhten Inflation, des geringen Wirtschaftswachstum und der aktuellen geopolitischen Situation rechnet die Sparkasse mit niedrigeren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund ihrer angemessenen Eigenmittelbasis wird die Sparkasse die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024 jederzeit einhalten. 4.5. FinanzlageDie Sparkasse ist sich aufgrund ihrer kurz- und mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung sicher, auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität zu verfügen und die Zahlungsbereitschaft jederzeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist auch die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) sowie die Mindestreservevorschiften wird die Sparkasse auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des Risikoszenarios und der Stressszenarien, wie in der Risikostrategie definiert, größer einem Monat sein. 4.6. ErtragslageVor dem Hintergrund des gestiegenen Zinsniveaus bei einer noch immer erhöhten Inflation, des geringen Wirtschaftswachstum und der aktuellen geopolitischen Situation rechnet die Sparkasse mit einer deutlichen Verschlechterung der Ertragslage. Die Sparkasse rechnet mit einem deutlichen Rückgang des Zinsüberschusses, sowohl absolut als auch in relativer Betrachtung im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Vor dem Hintergrund des in 2023 gestiegenen Zinsniveaus prognostiziert die Sparkasse zwar einen deutlichen Anstieg ihres Zinsertrags. Aufgrund des Zinsanstiegs vor allem im kurzfristigen Bereich und dem dadurch bedingten Wettbewerbsdruck wird dem Zinsertrag jedoch ein überproportional steigender Zinsaufwand gegenüberstehen. Bei einem Provisionsaufwand auf Vorjahresniveau wird mit einem moderaten Anstieg des Provisionsüberschusses gerechnet. Nach dem schwierigen Jahr 2023 sieht die Sparkasse einen Aufschwung im Dienstleistungsgeschäft und dadurch einen moderaten Anstieg des Provisionsertrags im Verbundbereich. Durch den Einsatz des Sparkassen-Finanzkonzeptes in Verbindung mit den Verbundpartnern der Sparkassen-Finanzgruppe wird sich die Sparkasse Dachau weiterhin als starker, kompetenter, unkomplizierter und digitaler Partner in allen Finanzangelegenheiten positionieren. Der Personalaufwand wird zum Vorjahr nur leicht steigen. Den tariflichen Gehaltserhöhungen stehen in Anspruch genommene Altersteilzeitangebote entgegen. Für die anderen Verwaltungsaufwendungen (Sachkosten) prognostiziert die Sparkasse einen moderaten Anstieg, vor allem aufgrund der energetischen Sanierung ihrer eigenen Immobilien. In den nächsten Jahren erwartet die Sparkasse weiter steigende Belastungen bei der Einlagensicherung des Haftungsverbunds der Sparkassen-Finanzgruppe. Bei der Bankenabgabe wird in 2024 kein Beitrag erhoben werden, da zum Ablauf des Jahres 2023 das Ende der Aufbauphase erreicht wurde und die Finanzmittel im Fonds derzeit ausreichend sind. Durch den effizienten Einsatz von vorhandenen Ressourcen und der Verbesserung unserer Prozesse wollen wir die Produktivität der Sparkasse weiter steigern und so die Ertragskraft der Sparkasse sichern. Beim Bewertungsergebnis erwartet die Sparkasse eine leichte Erholung, sowohl im Kredit-als auch im eigenen Wertpapiergeschäft. Die Sparkasse rechnet aufgrund eines deutlichen Anstiegs des Zinsaufwands und einem moderaten Anstieg des Verwaltungsaufwands mit einer deutlichen Erhöhung der Cost-Income-Ratio (CIR). Das unter 2.6. definierte Betriebsergebnis vor Bewertung des nächsten Jahres wird ebenso deutlich unter dem Niveau von 2023 sowie unter dem Durchschnitt der bayerischen Sparkassen liegen. 4.7. GesamtaussageBei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte trotzdem eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Wir beurteilen unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt negativer als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Dachau, 27. März 2024 Sparkasse Dachau gez. Hermann Krenn gez. Thomas Schmid
Dachau, 18. April 2024
Sparkasse Dachau gez. Stefan Löwl Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANGDer Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). ForderungenForderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt. WertpapiereDie Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagebestands werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Gemischte Fonds und Immobilienfonds ohne unmittelbarer Veräußerungsabsicht werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet. Anteile an einem Investmentvermögen, die als Sondervermögen ausgestaltet sind, werden, soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis ggf. abzüglich Rückgabeabschlag bewertet. Beteiligungen und Anteile an verbundene UnternehmenBeteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenSachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 33 Jahren bei gewerblicher Nutzung bzw. 50 Jahren bei wohnwirtschaftlicher Nutzung abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden vollständig fortgeführt. Geringwertige Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Aktive SteuerabgrenzungDer im Vorjahr gebildete aktive Steuerabgrenzungsposten gem. § 274 Abs. 1 HGB hat sich um 2.241 TEUR erhöht. Der Ausweis der aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt saldiert. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 267 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,4 % (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,4 % unterstellt. Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Fonds für allgemeine BankrisikenIm Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen. Strukturierte FinanzinstrumenteStrukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 bilanziert. Soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments wesentliche erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Chancen oder Risiken im Vergleich zum Basisinstrument aufweisen, erfolgt eine getrennte Bilanzierung. Derivative FinanzinstrumenteDie zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. WährungsumrechnungDie Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte der Gesamtposition je Währung vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAktivseitePosten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 4: Forderungen an Kunden
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an InvestmentvermögenAn folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
Für die dargestellten Investmentvermögen der Rentenfonds lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor. Bei dem Gemischten Fonds erfolgt die Rückgabe spätestens am letzten Bankgeschäftstag des übernächsten Kalenderquartals, welches auf die Rückgabeerklärung des Anlegers folgt. Bei dem Immobilienfonds sieht die vertragliche Grundlage eine Rückgabe der Anteile am letzten Bankarbeitstag des letzten Monats vor Ablauf einer Frist von sechs Monaten vor. Posten 7: BeteiligungenUnter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Darüber hinaus ist die Sparkasse Dachau an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Posten 8: Anteile an verbundenen UnternehmenUnter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an dem folgenden Unternehmen ausgewiesen. Das Unternehmen weist nach dem letzten uns vorliegenden Jahresabschluss Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wurde verzichtet, weil die Einbeziehung des Tochterunternehmens für die Verschaffung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist (§ 296 Abs. 2 HGB). Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 13: Sonstige VermögensgegenständeDie Sparkasse hält als unbeschränkt haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR, Berlin. Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 15: Aktive latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen in Höhe von 959 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen in Höhe von 37.715 TEUR überdeckt. Die latenten Steuern wurden saldiert ausgewiesen. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Beteiligungen und Sachanlagen. Die absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden , Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und andere nicht festverzinslichen Wertpapieren, Sachanlagen, Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,51 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge bestehen nicht. Entwicklung des Anlagevermögens
*) ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
Passivseite
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: Posten 1 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: Posten 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
Posten 3: Verbriefte Verbindlichkeiten
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Mehrere Posten betreffende AngabenVermögensgegenstände und Schulden in fremder WährungAuf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 12.905 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 12.772 TEUR. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHPosten 2: Andere VerpflichtungenWir gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGPosten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und VermittlungDie wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Leasingverträge, Kredite). Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge
Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen
Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 25. Juni 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Ausschüttungssperre
Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre, da in Vorjahren bzw. aufgrund Vorwegzuführung bereits in diesem Zusammenhang 37.023 TEUR der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden. Beeinflussung des Jahresergebnisses durch steuerrechtliche VorschriftenDie Sparkasse Dachau fällt aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des § 1 MinStG nicht in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung. SONSTIGE ANGABENDerivative FinanzinstrumenteDie Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente
Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen VerpflichtungenSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Dachau Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK). Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4 %) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 21.834 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.692 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 26.388 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Gesamtbezüge des Vorstandes und des VerwaltungsratesDie Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2023 856 TEUR, die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates 247 TEUR. Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 713 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2023 9.218 TEUR. Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratDie Sparkasse hatte zum 31.12.2023 Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 527 TEUR gewährt. Honorare für den AbschlussprüferDie Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz. Verwaltungsrat und VorstandVerwaltungsrat
VorstandVorsitzender: Hermann Krenn Mitglieder: Thomas Schmid Mitarbeiter / -innen
Dachau, 27.03.2024 Sparkasse Dachau Vorstand gez. Hermann Krenn gez. Thomas Schmid
Dachau, 18.04.2024 Sparkasse Dachau Vorsitzender des Verwaltungsrats gez. Stefan Löwl Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Dachau hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Dachau besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Dachau definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 110.098 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 388. Der Gewinn vor Steuern beträgt 19.542 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 7.832 TEUR. Die Steuern betreffen sowohl laufende wie auch latente Steuern. Die Sparkasse Dachau hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Dachau Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Dachau, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen KreditgeschäftZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Das Risiko für den AbschlussDie Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungIm Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt. Unsere SchlussfolgerungenAuf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO: Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:
Verantwortliche WirtschaftsprüferDer verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Markus Eckhardt.
München, den 24.Mai 2024 Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern Schmidt, Wirtschaftsprüferin Eckhardt, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES VERWALTUNGSRATESDer Verwaltungsrat hat während des Berichtsjahres die ihm nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen obliegenden Aufgaben, die auch die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes umfassen, in zwölf Sitzungen vorgenommen. Der Verwaltungsrat wurde vom Vorstand während des Berichtsjahres laufend über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik sowie über alle sonstigen wichtigen Angelegenheiten der Sparkasse eingehend unterrichtet. Alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie alle wichtigen Geschäftsvorfälle wurden erörtert. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht hat die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 25. Juni 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt sowie der Lagebericht über das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Der Verwaltungsrat beschloss, den Bilanzgewinn des Jahres 2023 in Höhe von € 8.647.843,84 der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Dachau, den 25. Juni 2024 Vorsitzender des Verwaltungsrates gez. Stefan Löwl, Landrat |
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