Attendorner Dachtechnik GmbH
Fuchsring 4, 57439 Attendorn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Janik Bauer seit 8.9.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TYPHON Motor GmbHFinnentropJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010für TYPHON Motor GmbH, Entwicklung, Serienfertigung und Vertrieb von Verbrennungsmotoren und Fahrzeugen Ahauser Straße 10, 57413 FinnentropFinanzamt Olpe Steuer Nr. 338 5858 0698 Hauptbericht Auftrag und Auftragsdurchführung Rechtliche Verhältnisse Steuerrechtliche Verhältnisse Buchführung Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV- Programms "FIBU" Jahresabschluss Erläuterungsbericht AnhangMein Büro wurde beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Erläuterungen zu erstellen. Für die Durchführung des Auftrags und meine Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten " Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" maßgebend. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt im Rahmen des erteilten Auftrags. Über Art, Umfang und Ergebnis der vorgenommenen Prüfungen unterrichtet dieser Bericht. Auskünfte erteilte die Geschäftsführung. Rechtliche Verhältnisse
Steuerliche Verhältnisse Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16-18 UStG. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen. Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die dem Abschluss zugrunde liegende Buchführung entspricht den G o B. Die Buchführung wurde durch das Unternehmen erstellt. Die Auswertung erfolgte mit dem DATEV- System, nach dem DATEV Kontenrahmen 04. Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV- Programms "FIBU"Vorliegender Jahresabschluss wurde aufgrund der mit dem System DATEV geführten Finanzbuchführung erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV- Buchführungsprogramms wurde zuletzt durch Einzelsystemprüfung der SCHITAG ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, bestätigt. Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems lag vor. Jahresabschluss Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibung, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Gliederung- und Bewertung der Bilanz- und G. u. V- Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt. |
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