Backend-Server Beteiligungs-GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
26.116,73 |
26.371,60 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.116,73 |
26.371,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.116,73 |
26.371,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.613,22 |
24.324,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
676,00 |
497,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
289,22 |
-178,51 |
| B.
Rückstellungen |
750,00 |
750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
753,51 |
1.297,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
753,51 |
1.297,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.116,73 |
26.371,60 |
Anhang
A N H A N G
I. BILANZIERUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der
Bilanzvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet. § 246 Abs. 2 HGB
wurde hinsichtlich der Mindestverrechnung beachtet.
3) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertungsmethoden entsprechen den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung.
1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein (§ 252 I Nr. 1 HGB).
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen (§ 252 I Nr. 2 HGB).
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 I
Nr. 3 HGB).
4) Es wird vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden
sind (§ 252 I Nr. 4 HGB).
5) Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind (§ 252 I Nr. 4
HGB).
6) Aufwendungen und Erträge werden
periodengerecht abgegrenzt
(§ 252 I Nr. 5 HGB).
7) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind grundsätzlich
beibehalten, soweit nicht zwingend Anpassungen aufgrund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erforderlich waren.
III. ANGEWANDTE BEWERTUNGS- UND
BILANZIERUNGSMETHODEN
BESTANDSNACHWEISE
Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240
I HGB aufgestellt worden.
a) Die Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen.
b) Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch
ersichtlich sowie durch Bestätigungen der Banken
nachgewiesen.
c) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
genau aufgezeichnet.
d) Die Schulden sind in Saldenlisten sowie
Bestätigungen der Banken nachgewiesen.
FORDERUNGEN/SONSTIGES UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.
Einzelrisiken werden durch Abschreibungen auf diese
Forderungen berücksichtigt.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Passivierungspflichtige Rückstellungen sind nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit
ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
GLIEDERUNG
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden.
Die in § 266 II + III HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Die in § 275 II + III HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
IV. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
MITGLIEDER DES GESCHÄFTSFÜHRUNGSORGANS
Geschäftsführer ist: Herr Rainer Brang
PERSÖNLICH HAFTENDE GESELLSCHAFTERIN
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Backend-Server GmbH & Co. KG,
Stuttgart.
V. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Backend-Server Beteiligungs-GmbH
............................................................
Rainer Brang
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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