Volksbank Wulfsen eGLiquidiert
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Volksbank Wulfsen eGWulfsenJahresabschluss zum 31. Dezember 2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020Volksbank Wulfsen eG, WulfsenGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Geschäftszweck der Bank als Kreditinstitut ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und Kunden. Darin gründet auch die enge regionale Bindung an das Geschäftsgebiet um die Ortschaften Wulfsen und Pattensen. Nach dem Geschäftsmodell unserer Bank fokussieren sich die Geschäftsaktivitäten auf das Privat- und Firmenkundengeschäft sowie als Ergänzung zum Kundengeschäft und zur Liquiditäts-, Ertrags-, und Risikosteuerung auf das Eigengeschäft. Das Institut nutzt darüber hinaus das Leistungsangebot innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit unterhalten wir keine Zweigniederlassungen. Zur Erfüllung Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank dem BVR Institutssicherung (BVR-ISG-Sicherungssystem) an. Das BVR-ISG Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG Sicherungssystem tätig. Der für unsere Genossenschaft zuständige Prüfungsverband ist der Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. mit Sitz in Hannover. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Konjunktur in Deutschland Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland stand 2020 im Zeichen einer Krise, die durch das Coronavirus ausgelöst wurde. Die globale Virusverbreitung sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen ließen die bereits vorher eingetretene konjunkturelle Abschwächung in eine schwere Rezession münden. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt brach gegenüber dem Vorjahr um 4,9% ein, nachdem es 2019 noch um 0,6% expandiert war. In den Monaten März und April kam es bundesweit zu einem weitgehenden Stillstand des Wirtschaftslebens. Hauptgrund hierfür waren Schutzmaßnahmen wie weitreichende Kontaktbeschränkungen und Grenzschließungen, die in Reaktion auf kräftig steigende Infektionszahlen eingeführt wurden und zu Unterbrechungen von Produktions- und Lieferketten führten. Im Mai und in den Folgemonaten setzte dann mit der Lockerung dieser Maßnahmen eine merkliche Belebung ein. Zum Jahresende ließen die Auftriebskräfte jedoch spürbar nach, auch wegen nochmals deutlich zunehmender Infektionszahlen, die verschärfte Schutzmaßnahmen erforderlich machten. Mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Härten der Krise abzufedern, wurden weltweit staatliche Hilfsprogramme aufgelegt. Anders als während der großen Rezession der Jahre 2008/2009 gaben im Rahmen der Coronakrise 2020 nicht nur die Investitionen und der Außenhandel massiv nach, sondern auch der Konsum. Die privaten Konsumausgaben sanken um 6,1%, so stark wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Bauinvestitionen legten erneut zu, mit einer Jahresrate von 1,9% aber schwächer als im Vorjahr (+3,8%). Treibende Kraft blieb der Wohnungsbau, der nach wie vor durch den hohen Wohnraumbedarf in den Ballungszentren und die sehr günstigen Finanzierungsbedingungen befördert wurde. Nach Überschüssen in den Vorjahren schloss der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo das Jahr 2020 mit einem Fehlbetrag von 139,6 Mrd. EUR ab, was einer Defizitquote von 4,2% entsprach. Die Coronapandemie belastete den Arbeitsmarkt ebenfalls merklich. Der langjährige kontinuierliche Beschäftigungsaufbau kam zum Stillstand, wegen der Krisenfolgen aber auch wegen des zunehmenden demografischen Gegenwindes. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich von 5,0% im Vorjahr auf 5,9%. Allerdings wäre die Arbeitslosigkeit noch deutlicher gestiegen, wenn die Unternehmen nicht vermehrt das Instrument der Kurzarbeit genutzt hätten. Im Jahresdurchschnitt 2020 stiegen die Verbraucherpreise um 0,5% und damit deutlich schwächer als im Vorjahr (+1,4%). Finanzmärkte Die Entwicklung an den Finanzmärkten wurde im vergangenen Jahr maßgeblich vom Verlauf der Coronapandemie beeinflusst. An den Finanzmärkten herrschte zunächst hohe Unsicherheit bezüglich der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Die Aktienkurse brachen dramatisch ein. Weltweit stützte die Wirtschaftspolitik die Konjunktur durch breit angelegte expansive Maßnahmen. In Europa weitete das Eurosystem insbesondere die Wertpapierkäufe deutlich aus. Neben diverser nationaler Konjunkturprogramme schnürte die EU Pakete mit einem Umfang von 500 bzw. 750 Mrd. EUR, um die Auswirkungen der Coronapandemie abzufedern bzw. den Wiederaufbau nachhaltig zu gestalten. Die Finanzmärkte erholten sich vergleichsweise rasch von dem Coronaschock. Geschäftsentwicklung der Kreditgenossenschaften im Jahr 2020 Wie schon in den vergangenen Jahren konnten die Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken sowie die sonstigen Kreditgenossenschaften im Geschäftsjahr 2020 erneut weiter wachsen. So stiegen die bilanziellen Kundeneinlagen der Kreditgenossenschaften um 56 Mrd. Euro auf 791 Mrd. Euro (+7,6%). Auch die Kundenforderungen legten um 39 Mrd. Euro auf 665 Mrd. Euro (+6,2%) zu. Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken stieg um 90 Mrd. auf 1.075 Mrd. Euro (+9,1%). 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wurde die Kennzahl "Betriebsergebnis vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme" festgelegt. Sie misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum Geschäftsvolumen, gemessen als durchschnittliche Bilanzsumme ohne Berücksichtigung von betriebsneutralen Erträgen und Aufwendungen. Als weiteren Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit unseres Instituts wurde die Kennzahl "Cost-Income-Ratio" bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen ohne Berücksichtigung von Bewertungsergebnissen im Kunden- oder Eigengeschäft dar. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2020 stellt sich wie folgt dar: Unsere absolute Kennzahl "Betriebsergebnis vor Bewertung" verbesserte sich von 115 TEUR (2019) auf 120 TEUR (2020). Die relative Rentabilitätskennzahl "Betriebsergebnis vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme" veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr nicht und verblieb auf 0,23% (2020). Die Kennzahl "Cost-Income-Ratio" verschlechterte sich von 91,2% (2019) auf 91,3% (2020). Die Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR verringerte sich von 24,5% (2019) auf 21,1% (2020). Die Entwicklung aller bedeutsamsten Leistungsindikatoren liegt weitgehend im Rahmen unserer Prognosen. Die detaillierte Begründung für die Abweichungen sind in den Abschnitten "4. a) Ertragslage" und "4. c) Vermögenslage" erläutert.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) Die Steigerung der Bilanzsumme beruht im Wesentlichen auf dem Zufluss weiterer Kundeneinlagen, die überwiegend in Neukrediten herausgegeben werden konnten. Im Übrigen wurden die Wertpapieranlagen auch zu Lasten der Forderungen an Kreditinstitute aufgebaut. Die außerbilanziellen Geschäfte sind leicht rückläufig.
Kundenforderungen Fast 66% unserer Forderungen bestehen gegenüber Privatpersonen. Im gewerblichen Kreditgeschäft weisen die Branchen "Baugewerbe" (7,2%), "Land- und Forstwirtschaft" (6,0%) und "Groß- und Einzelhandel" (5,7%) die höchsten Anteile auf. Die zehn höchsten Kundenkredite vereinigen 19,8% (2019: 18,8%) des gesamten Kundenkreditvolumens bezogen auf die Inanspruchnahme. Die Absicherungsquote der Kundenforderungen beträgt 96,2% (2019: 95,3%). Insgesamt verwalten wir für unsere Kunden mit unseren Verbundpartnern zusammen ein Kundenkreditvolumen von 38,6 Mio. EUR (2019: 34,3 Mio. EUR). Wertpapieranlagen Die Wertpapieranlagen der Bank haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht, wobei im Wesentlichen Wertpapiere der DZ BANK AG erworben worden sind. Die festverzinslichen Wertpapieranlagen (Bilanzposten A5) wurden vollständig dem Anlagevermögen zugeordnet und diese werden auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Bezogen auf das Nominalvolumen der festverzinslichen Wertpapieranlagen (Bilanzposten A5) sind 5,4% in Papieren öffentlicher Emittenten sowie 7,2% in Anleihen von Kreditinstituten außerhalb des genossenschaftlichen Verbunds und 5,4% von sonstigen Unternehmen angelegt. Das restliche Volumen von 82,0% ist im genossenschaftlichen Verbund angelegt, insbesondere bei der DZ BANK AG als Spitzeninstitut der Volks- und Raiffeisenbanken. Der Anteil von Papieren deutscher Emittenten beträgt 84,7%. Alle übrigen Emittenten haben ihren Sitz in OECD-Staaten. In dem Bilanzposten A5 sind Wertpapiere mit Nachrangklausel von der DZ BANK AG enthalten, die ebenfalls dem Anlagevermögen zugeordnet worden sind. Der Bilanzposten A6 beinhaltet Anteile an Aktien- und Immobilienfonds. Der Aktienfonds mit einem Buchwert von 218 TEUR ist der Liquiditätsreserve zugeordnet. Die Immobilienfonds mit einem Buchwert von 1.425 TEUR wurden dem Anlagevermögen zugeordnet. Adressausfallrisiken in unseren Wertpapieranlagen begegnen wir grundsätzlich dadurch, dass wir nur Wertpapiere mit einem Mindest-Rating von "Baa3" (Moody's), "BBB-" (Standard & Poor's) und "BBB-" (Fitch) in den Bestand nehmen. Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich aufgrund der Wertpapierkäufe gegenüber dem Vorjahr reduziert und sie bestehen im Wesentlichen gegenüber der DZ BANK AG bzw. genossenschaftlichen Verbundpartnern.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich ausschließlich um zweckgebundene fremde Mittel, die im Aktivgeschäft an Kunden weitergereicht worden sind. Neben den bilanzwirksamen Kundeneinlagen betreut die Bank weitere 13,7 Mio. EUR (2019: 14,3 Mio. EUR) an Kundengeldern, überwiegend aus verwalteten Wertpapierdepots und als Anlage bei den Verbundunternehmen Union Investment Service Bank AG, der Bausparkasse Schwäbisch-Hall AG und der R+V Lebensversicherung AG. Zusammen mit den bilanzwirksamen Kundeneinlagen haben die Kunden 56,0 Mio. EUR (2019: 54,2 Mio. EUR) angelegt.
Die wesentlichsten Anteile am Provisionsertrag ergeben sich aus Vermittlungsprovisionen für Kredite und aus Kontoführung- und Buchungspostengebühren. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 Die Vorjahreszahl "Betriebsergebnis vor Bewertung" entspricht nicht der Angabe im Lagebericht des Vorjahres, da ab diesem Berichtsjahr das Betriebsergebnis vor Bewertung ohne Berücksichtigung von betriebsneutralen Erträgen und betriebsneutralen Aufwendungen dargestellt werden soll. Diese veränderte Darstellung wird damit begründet, dass dieses Vorgehen der internen Steuerungslogik der Bank entspricht und zu einem besseren Einblick in die Ertragslage der Bank führt. Im Zinsüberschuss sind die laufenden Erträge aus Beteiligungen, Geschäftsguthaben sowie Ausschüttungen aus den Fonds enthalten. Gegenüber dem Vorjahr sind die laufenden Erträge um 16 TEUR geringer ausgefallen, da aufgrund der Corona-Pandemie keine Beteiligungserträge von Kreditinstituten vereinnahmt werden konnten. Bei gleichen Ausschüttungen wie im Vorjahr wäre es der Bank fast gelungen, das Zinsergebnis auf dem Niveau des Vorjahres zu halten, obwohl die Durchschnittsverzinsung in den Kundenforderungen weiter rückläufig gewesen ist. Der Provisionsüberschuss konnte sich aufgrund der stärkeren Vermittlung von Krediten sowie der Erhöhung der Kontoführungsgebühren Anfang 2020 deutlich erhöhen. Die gesamten Verwaltungsaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dabei sind die Personalkosten im Wesentlichen durch Tariferhöhungen sowie durch Urlaubsrückstellungen gestiegen, die anderen Verwaltungsaufwendungen leicht rückläufig gewesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr gesunken, da im Geschäftsjahr 2019 ein Zuschuss der Fiducia & GAD zur Migration auf agree21 in Höhe von 59,5 TEUR enthalten gewesen ist. Das operative Betriebsergebnis vor Bewertung ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Das Bewertungsergebnis ist durch die Abschreibung des Aktienfonds in Höhe von 30 TEUR sowie durch Abschreibungen bzw. Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 14 TEUR belastet. Zudem wurde vorzeitig die Pauschalwertberichtigung im Sinne des IDW RS BFA 7 in Höhe von 23 TEUR zur Begegnung möglicher Corona-Risiken im Kreditgeschäft aufgestockt. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Volksbank Wulfsen eG finanziert sich zu ca. 79% durch auf in EUR lautende Kundeneinlagen, die zu ca. 61% zumindest juristisch täglich fällig sind. Basierend auf Erfahrungswerten kann die Bank jedoch davon ausgehen, dass diese Gelder der Bank langfristig zur Verfügung stehen. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht eine relativ starke Unabhängigkeit von Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt. Investitionen Die Investitionen in Sachanlagen für das Geschäftsjahr betrafen Ersatzbeschaffungen im Rahmen eines mehrjährig rollierenden Investitionsplanes sowie den Kauf einer weiteren Eigentumswohnung in Husby, die ebenfalls Vermietungszwecken dient. Liquidität Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen zur aufsichtsrechtlichen Kennzahl "Liquidity Coverage Ratio (LCR)" wiesen im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Wert von mindestens 119% aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 397%. Aus unserer Liquiditätsablaufbilanz lässt sich auch beim Eintritt unseres Stress-Szenarios eine ausreichende Liquiditätslage für die kommenden zwei Jahre ableiten. Erleichtert wird die Liquiditätsdisposition unserer Bank durch die Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in den kommenden zwei Geschäftsjahren gesichert. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. c) Vermögenslage Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 9 (Nachrangige Verbindlichkeiten), 10 (Genussrechtskapital), 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Rücklagen sowie dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme von 13,8% (2019) auf 13,1% (2020) leicht verringert. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Auf Grundlage unserer Berechnung mit einem fünfjährigen Planungshorizont wird die aufsichtsrechtlich geforderte Gesamtkapitalquote bei einem erwarteten Kundenkreditwachstum von jährlich 7,0% und einer gleichbleibenden Risikostruktur eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,09% (2019: 0,26%). 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zu anderen ähnlich großen Kreditgenossenschaften als unterdurchschnittlich. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region, setzte sich fort. Sowohl beim Kreditgeschäft als auch im Einlagengeschäft wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung übertroffen. Die anhaltende Niedrigzinsphase auf den Geld- und Kapitalmärkten belastet weiterhin die Ertragslage. Sie ist unterdurchschnittlich. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten wurden. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung nach IDW RS BFA 7 begegnet. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere im Risikohandbuch dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten Vertrieb und Handelsgeschäfte. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware "VR Control" ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig überprüft. Unter dem Begriff Risikomanagement verstehen wir die Identifizierung, Beurteilung und die anschließende Auswahl von geeigneten Maßnahmen zur strategischen Bewältigung oder Akzeptanz von Risiken. Denn das Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern die Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils unserer Risikopräferenz. Dabei beachten wir den jederzeit zu erfüllenden Grundsatz, wonach die eingegangenen bzw. einzugehenden Risiken unserer Bank das vorhandene Risikodeckungspotenzial nicht übersteigen dürfen. Dieses Deckungspotenzial besteht in unserer Bank aus den erwirtschafteten Gewinnen der Vergangenheit und dem geplanten Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres. Insofern ist die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit integraler Bestandteil unseres Risikomanagements. Wir haben ein betriebliches Risikocontrolling- und Managementberichtssystem unter Einsatz der Steuerungssoftware "VR Control" eingerichtet, das dem Vorstand vierteljährlich einen Überblick über die Ergebnis- und Risikosituation unserer Bank vermittelt. Die Einhaltung der Risikotragfähigkeit wird so vom Vorstand vierteljährlich überwacht und bei einer Überschreitung eines Risikolimits werden sofort Maßnahmen ergriffen. Die Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe eingerichtet und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur analysieren wir verschiedenste Risikoarten hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe, damit nachfolgend für die erkannten wesentlichen Risiken angemessene Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Unsere Bank hat neben dem Adressausfallrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko und den operationellen Risiken keine weiteren wesentlichen Risiken erkannt. Für diese aufgeführten Risikoarten werden vierteljährlich Simulationen durchgeführt, wobei einerseits gewöhnliche Szenarien oder marktübliche Parameter verwendet werden. Andererseits beruhen diese Simulationen auf außergewöhnlichen historischen oder hypothetischen Szenarien mit marktunüblichen Parametern. Um zu gewährleisten, dass die so simulierten Risiken gemeinsam das Risikodeckungspotenzial nicht übersteigen, wird jede Risikoart am Anfang des Geschäftsjahres hinsichtlich ihrer Risikohöhe limitiert. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bei allen Simulationen wird ein einheitliches Konfidenzniveau von 99% berücksichtigt. Bestandsgefährdende Risiken liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Adressenausfallrisiko Das Adressenausfallrisiko stellt das Risiko des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Forderungen oder anderen schuldrechtlichen Instrumenten dar. Es beinhaltet das Kreditrisiko, das Emittentenrisiko und das Kontrahentenrisiko (jeweils einschließlich des Länderrisikos). Das Kreditrisiko reflektiert die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Migration und der adressbezogenen Spreadveränderung das erwartete Maß übersteigen. Dabei wird ausschließlich auf die potenzielle Erfolgswirkung abgestellt. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts stufen wir das Adressenausfallrisiko aufsichtsrechtlich als wesentliches Risiko ein und weisen dem Risiko eine hohe betriebswirtschaftliche Bedeutung zu. Zur Steuerung des Adressenausfallrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein. Mit der Steuerungssoftware "VR Control" können wir ungünstige Entwicklungen im Kreditportfolio rechtzeitig identifizieren und frühzeitige Maßnahmen einleiten. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen, um Ausfallraten abzuleiten. Die Bank erwartet, dass alle verwendeten Ausfallraten auch für die nähere Zukunft stabil bleiben. Die Bank ermittelt mit Hilfe eines Kreditportfoliomodells einen erwarteten und einen unerwarteten Verlust (Credit Value at Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die aggregierten Blankoanteile in den Risikoklassen bzw. -gruppen des Forderungsbestandes als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Branchenparameterzugrunde liegen. Das Adressenausfallrisiko bei Eigenanlagen ermitteln wir ebenfalls mit einem Kreditportfoliomodell. Die Berechnungen basieren auf verschiedenen Marktpartnersegmenten, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder Marktparametern (Zinsstrukturkurve, Aktienkurse, Devisenkurse), in deren Folge sich Abweichungen vom geplanten Ergebnis ergeben. Dabei wird ausschließlich auf die Erfolgswirkung abgestellt. Auf Grundlage der Risikoinventur unseres Instituts stufen wir das Marktpreisrisiko aufsichtsrechtlich als wesentliches Risiko ein und weisen dem Risiko eine hohe betriebswirtschaftliche Bedeutung zu. Im Rahmen des Risikomanagements wird das Marktpreisrisiko in ein "Zinsspannenrisiko", in ein "Marktpreisrisiko Anleihen" und in ein "Marktpreisrisiko Fonds" unterteilt. Im Rahmen der GuV-orientierten Steuerung des Zinsspannenrisikos werden die Veränderungen des Zinsergebnisses rollierend für zwölf Monate unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien simuliert. Als Zinsszenarien verwenden wir die jährlich durch den genossenschaftlichen Verbund validierten "VR-Zinsszenarien", die historisch abgeleitet worden sind. Grundlage der Berechnung sind eigene statistisch ermittelte Zinselastizitäten bei konstanter Geschäftsstruktur. Zur Simulation von Kursänderungsrisiken bei verzinslichen Wertpapieren nutzt die Bank ebenso die "VR-Zinsszenarien". Die Kursänderungsrisiken bei den Wertpapierfonds werden anhand eines Value at Risk-Modells berechnet. Die Risikoinformationen werden von den Fondsgesellschaften zur Verfügung gestellt. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungsrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts und schätzt das betriebswirtschaftliche Risiko mit niedrig ein, da für uns durch die Einbindung unserer Bank in den genossenschaftlichen Finanzverbund die ausreichende Versorgung mit Liquidität erleichtert wird. Die Anrechnung der Liquiditätsrisiken erfolgt im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes der Bank durch einen pauschalen Abzugsbetrag vom Risikodeckungspotenzial. Das Liquiditätsrisiko wird in der Steuerung der Bank mittels Liquiditätsablaufbilanzen und Simulationsrechnungen, die auch unplanmäßige bzw. ungünstige Entwicklungen beinhalten, ermittelt. Dabei dienen die Liquiditätsablaufbilanzen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen somit den Überlebenshorizont dar. Die Simulationsrechnungen führen wir anhand institutseigener, marktweiter und kombinierter Stressszenarien durch. Daneben wird diese Risikoart anhand der aufsichtsrechtlichen Kennzahlen "Liquidity Coverage Ratio (LCR)" und zukünftig "Net Stable Funding Ratio (NSFR)" überwacht. Operationelle Risiken Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Anhand der Risikoinventur stufen wir das operationelle Risiko aufsichtsrechtlich als wesentliches Risiko ein und weisen dem Risiko eine niedrige betriebswirtschaftliche Bedeutung zu. Für operationelle Risiken wird vorab ein angemessener Betrag als Abzugsposition beim Risikodeckungspotenzial in der Berechnung der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom IT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem IT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare sowie die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei den potenziellen Risikoarten Beteiligungsrisiko, Immobilienrisiko, Vertriebsrisiko, Reputationsrisiko, Sachwertrisiko und Produktivitätsrisiko. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir jährlich und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit unter den von uns definierten Risiko- und Stressszenarien gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind auf Zweijahressicht nicht erkennbar. Besondere Auswirkungen aus der Corona-Krise auf unser Geschäft haben wir bisher nicht festgestellt. Den oben dargestellten Risiken stehen auch Chancen gegenüber, wobei wir als Chance die positive Abweichung von unseren Prognosen bzw. Zielen aufgrund von künftigen Entwicklungen oder Ereignissen verstehen. Steigende Kapitalmarktzinsen würden das Zinsergebnis aus dem Kundengeschäft und insbesondere im Eigengeschäft deutlich verbessern und die negativen Zinserträge aus Forderungen an Kreditinstituten verringern. In unserer Eckwert- und Kapitalplanung sind erwartete Kreditausfälle im Kunden- und Eigengeschäft für die nächsten fünf Jahre bereits berücksichtigt, die jedoch nicht eintreten müssen. Durch die Digitalisierung könnten die Arbeitsprozesse effizienter gestaltet werden, so dass die Bank mit dem gleichen Personal- und Ressourceneinsatz ein größeres Geschäftsvolumen bearbeiten kann. D. Prognosebericht Die Volksbank Wulfsen eG sieht sich einem zunehmenden Wettbewerb, einer verschärften Regulatorik für Banken, einem verstärkten Digitalisierungstrend, einer durchschnittlich alternden Bevölkerung und einem immer noch anhaltenden Niedrigzinsumfeld gegenüber. Daher orientieren sich die geschäftlichen Aktivitäten der Volksbank Wulfsen eG an der vom Vorstand aufgestellten Geschäfts- und Risikostrategie. Die strategische Zielsetzung für die nächsten Jahre ist weiterhin die Verbesserung der Eigenkapitalausstattung, auch vor dem Hintergrund der regulatorischen Anforderungen (CRR und CRD IV). Im Prognosebericht des Vorjahres wurde ein Kundenkreditwachstum von 7,0% und eine Ausweitung der Kundeneinlagen um 1,5% erwartet. Tatsächlich wuchsen im Geschäftsjahr die Kundenkredite um 9,9% und die Kundeneinlagen um 6,1%. Die erwartete Steigerung des Provisionsergebnisses um 14,6% wurde tatsächlich mit 43,2% übertroffen. Hingegen sind die Personalkosten aufgrund von Tariferhöhungen und höherer Aufwendungen für Altersversorgung um 8,7% gestiegen und das Ziel von einem Wachstum über 2,5% wurde somit nicht erreicht. Insgesamt sollte nach den Planungen für das Geschäftsjahr 2020 ein "Betriebsergebnis vor Bewertung" von 122 TEUR erreicht werden. Dieses Ziel wurde mit einem Ergebnis von 120 TEUR fast erreicht. Daneben sollte für die Kennzahl "Cost-Income-Ratio" ein Verhältnis von 90,3% angestrebt werden, was tatsächlich mit 91,3% der Bank nicht gelang. Wesentliche finanzielle Auswirkungen aus der Corona-Krise haben sich für die Bank bisher nicht ergeben. Dies führen wir auf die weltweiten staatlichen Hilfsprogramme zurück. Im Rahmen unserer fünfjährigen Planung erwarten wir eine Ausweitung des Kundenkreditvolumens auf Basis von guten Bonitäten von jährlich 7,0% bei einer gleichbleibenden Risikosituation. Der Zinsüberschuss wird sich vor dem anhaltend niedrigen Zinsniveau sowie den zinspolitischen Entscheidungen der EZB weiter negativ entwickeln. Das aktive Wachstum soll nach der Planung einerseits durch eine Umschichtung des Eigengeschäftes in das Kundengeschäft getragen werden und andererseits sollen die Kundeneinlagen um 2,0% jährlich ausgeweitet werden. Absolut erwarten wir eine Steigerung des Zinsüberschusses. Beim Provisionsergebnis wird über die nächsten fünf Jahre ein konstantes Ergebnis angestrebt. Die Personalaufwendungen sollen jährlich um ca. 0,1% pro Jahr sinken. Durch geplante Einsparungen sollen sich die anderen Verwaltungsaufwendungen jährlich durchschnittlich nur um 0,5% erhöhen. Nach Umsetzung unserer geplanten Maßnahmen erwarten wir für die nächsten beiden Geschäftsjahre ein "Betriebsergebnis vor Bewertung" von 173 TEUR (2021) und 153 TEUR (2022). In Relation zur gestiegenen, durchschnittlichen Bilanzsumme ergeben sich die Verhältniszahlen 0,32% (2021) und 0,28% (2022). Die "Cost-Income-Ratio" soll 87,5% (2021) bzw. 88,9% (2022) betragen. Zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapitalausstattung werden Gesamtkapitalquoten von 20,0% (2021) und 19,2% (2022) angestrebt. Somit rechnen wir weiterhin mit einer geordneten Vermögens- und Finanzlage für die nächsten beiden Jahre. Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB sind nach dem Schluss des Berichtszeitraums nicht eingetreten.
Wulfsen, 11. Mai 2021 Volksbank Wulfsen eG Der Vorstand Detlev Braatz Andre Fleischer 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020Volksbank Wulfsen eG, WulfsenGenossenschaftsregisternummer 110003 beim Amtsgericht LüneburgAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2020Volksbank Wulfsen eG, WulfsenA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) wird die (nachstehende) im Jahresabschluss 2010 angewandte Übergangsvorschrift des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt: - Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Für die latenten Kreditrisiken wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Ermittlung der unversteuerten Pauschalwertberichtigung erfolgte auf Grundlage des BMF-Schreibens vom 10.01.1994. Darüber hinaus wurde für die latenten Kreditrisiken eine versteuerte Pauschalwertberichtigung auf Basis eines Berechnungsverfahrens, das den auf Grundlage unserer internen Risikosteuerung ermittelten erwarteten Verlust der nächsten zwölf Monate schätzt, gebildet. In die Berechnung wurden die Forderungen an Kunden sowie die unwiderruflichen Kreditzusagen einbezogen. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM-Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere sind auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben worden (gemildertes Niederstwertprinzip), sofern es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Anschaffungskosten über pari werden i. d. R. linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs abgeschrieben. Die entsprechend IDW RS HFA 22 als strukturierte Finanzinstrumente bezeichneten Vermögensgegenstände wurden, soweit sie lediglich ein Zinsänderungs- und Emittentenrisiko enthalten oder auf Basis einer Notierung auf einem aktiven Markt bewertet werden, als einheitliche Vermögensgegenstände bilanziert und bewertet. Bei den AT-Anleihen der DZ BANK AG wurde mangels eines Börsen- oder Marktpreises der Kurswert von der DZ BANK anhand eines anerkannten Bewertungsmodells (Discounted Cashflow-Methode) ermittelt. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, bei Gebäuden linear und beim beweglichen Sachanlagevermögen linear bzw. degressiv vorgenommen. Abschreibungen gemäß § 6b EStG für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen wurden weitergeführt. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 und bis zu EUR 1.000 wurde eine Poolabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Es bestehen ausschließlich aktive latente Steuern, die in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurden. Die aktiven latenten Steuern beruhen auf Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen im Aktivposten 3 Forderungen an Kreditinstitute, Aktivposten 4 Forderungen an Kunden, Aktivposten 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere und im Passivposten 7 Rückstellungen. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 29,15 % zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der Heubeck-Richttafeln 2018 G zugrunde (Projected Unit Credit Method). Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,00 % und eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 2,31 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 2,72 %) auf Basis des von der Deutschen Bundesbank per 31. Dezember 2020 ermittelten Zinssatzes festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (= 1,60 %) beträgt EUR 62.333. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebene positive Differenzbetrag wird anschließend um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2020 war keine Rückstellung zu bilden. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Abweichungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Von den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden des Vorjahres wurde in folgenden Fällen abgewichen: Für die latenten Kreditrisiken bei Forderungen an Kunden wurde erstmals eine Pauschalwertberichtigung auf Basis der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 gebildet. Es handelt sich dabei um vorbereitende Maßnahmen im Hinblick auf eine künftige - ab dem Jahresabschluss per 31. Dezember 2022 - verpflichtende Anwendung des IDW RS BFA 7. Gegenüber der bisherigen Berechnung nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 10. Januar 1994 ergibt sich ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von EUR 23.000, der im Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft (GuV 13) berücksichtigt worden ist. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2020
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 5.933.450 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 1.120.404 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 302.283 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (§ 285 Nr. 18 HGB):
Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Beteiligungen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2020 wie folgt:
Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB, auf deren Angabe jedoch aufgrund der insgesamt untergeordneten Bedeutung verzichtet wurde. Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 86.337 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 76.610 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Restlaufzeitspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P1) sind EUR 3.171.308 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Passive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind nicht erkennbar. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen ausschließlich breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen in Höhe von EUR 19.374 (Reduktion des Zinsertrags) enthalten. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, insbesondere für die Vermögensverwaltung sowie die Vermittlung von Krediten, Versicherungen und Bausparverträgen, nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein und machen 0,3 % der durchschnittlichen Bilanzsumme aus. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV-Posten 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 15.852 (Vorjahr EUR 17.148) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 13.241 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 38 enthalten. Hiervon entfallen auf:
F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen EUR 4.987. Die früheren Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen erhielten EUR 27.100. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31. Dezember 2020 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 577.997. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 9.219 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 179.602. Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Mit nahe stehenden Unternehmen und Personen sind keine Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande gekommen. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 62.333, dem ausreichende frei verfügbare Rücklagen gegenüberstehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 79.292. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2020 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Besondere Offenlegungspflichten Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Aufwendungen für den Abschlussprüfer Das vom Prüfungsverband für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar schlüsselt sich in folgende Honorare auf:
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. Hannoversche Straße 149 30627 Hannover Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Braatz, Detlev, Vorstand Marktfolge/Betriebsbereich Fleischer, Andre, Vorstand Markt Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Stöckmann, Axel, - Vorsitzender - , Geschäftsführer der Meyer Holzbau GmbH Rick, Clemens, - stellvertretender Vorsitzender - , selbständiger Landwirt Putensen, Gerhard, Rentner Junge, Hendrik, Landmaschinenmechaniker (Brammerloh GmbH) Jobmann, Thomas, selbständiger Elektrotechnikmeister Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 49.798,63 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 9.368,25 (Bilanzgewinn von EUR 59.166,88) - wie folgt zu verwenden:
Wulfsen, 11. Mai 2021 Volksbank Wulfsen eG Der Vorstand Detlev Braatz Andre Fleischer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank Wulfsen eG, Wulfsen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank Wulfsen eG, Wulfsen (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt Bewertung von Kundenforderungen dar: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden belaufen sich auf 30,7 Mio. EUR. Dies entspricht 57,4 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 187,1 TEUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 1,4 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir darüber hinaus analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile, die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen sowie die Gesamtzusage berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten analytischen Prüfungshandlungen haben wir bewusst bzw. zufällig ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Prüfung der Anforderungen zum Schutz des Kundenvermögens nach § 84 WpHG Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mario Pries.
Hannover, 11. Mai 2021 Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. Dirk Abel, Wirtschaftsprüfer Mario Pries, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDer Aufsichtsrat hat aufgrund der derzeitigen besonderen Situation gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Aufsichtsratssitzung vom 11. Mai 2021 den aufgestellten und durch den Prüfungsverband geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 festgestellt. Die Generalversammlung vom 04.10.2021 hat die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 49.798,63 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 9.368,25 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Bericht des AufsichtsratesVolksbank Wulfsen eG, WulfsenDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit der Bildung eines separaten Prüfungsausschusses nach § 38 Abs. 1a GenG keinen Gebrauch gemacht. Die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben des Prüfungsausschusses werden bei uns vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die vom Abschlussprüfer erbrachten Dienstleistungen werden ebenfalls vom Aufsichtsrat überwacht. Der vorliegende Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Mitgliederversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat hat aufgrund der derzeitigen besonderen Situation gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Aufsichtsratssitzung vom 11. Mai 2021 den aufgestellten und durch den Prüfungsverband geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 festgestellt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Mitgliederversammlung, die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Herr Jobmann, Herr Junge und Herr Putensen aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Putensen ist wegen Erreichens der Altersgrenze nicht wieder wählbar. Die Wiederwahlen von Herrn Jobmann und Herrn Junge sind zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Wulfsen, 22. März 2021 Der Aufsichtsrat Vorsitzender Volksbank Wulfsen eG, WulfsenAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2020("Länderspezifische Berichterstattung")Die Volksbank Wulfsen eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank Wulfsen eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank Wulfsen eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 TEUR 1.408. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 5,2. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 53. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 0 und betreffen laufende Steuern. Die Volksbank Wulfsen eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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