Maler Feige
GmbH
Sulzberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.695,00 |
42.942,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
575,00 |
1.303,00 |
| II.
Sachanlagen |
57.120,00 |
41.639,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
160.263,21 |
146.744,89 |
| I.
Vorräte |
3.060,00 |
2.330,92 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
30.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
152.941,08 |
123.774,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
925,49 |
1.052,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.262,13 |
20.639,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.538,00 |
4.486,32 |
| D.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
242,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
220.496,21 |
194.416,16 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
127.829,76 |
136.162,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
100.597,90 |
110.454,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.667,27 |
143,43 |
| B.
Rückstellungen |
11.700,00 |
12.450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
80.966,45 |
45.560,72 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
56.824,80 |
26.466,34 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
242,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
220.496,21 |
194.416,16 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Darstellungsstetigkeit
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht dem §§ 266 und 275
HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung des
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 279 - 283 HGB erstellt. Bei der Aufstellung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden
folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Bewegliche
Anlagegegenstände werden seit 2010
ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 1.
Januar 2010 angeschaffte, bewegliche Anlagegegenstände
werden linear oder, soweit steuerlich zulässig, auch
degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies
zu höheren Abschreibungen führt.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Anschaffungswert von 150,00 Euro werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe aufwandwirksam
berücksichtigt. Ab dem 1. Januar 2008 angeschaffte
Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis zwischen
150,00 Euro und 1.000,00 Euro werden in einen Sammelposten
eingestellt und, entsprechend der tatsächlichen
Nutzungsdauer, über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu den individuellen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Liegen
niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim
Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs-
und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertung berücksichtigt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen Ausgaben, die
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die Pensionsrückstellungen werden nach der
PVC-Bewertungsmethode (Projected Unit Credit Method)
ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt
unter Verwendung der "Heubeck´schen Richttafel 2005
G". Der Rechnungszinsfuß beträgt 5,15 %.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird die
Rückdeckungsversicherung mit den
Pensionsrückstellungen verrechnet.
Der Aufwand aus der Aufzinsung der
Pensionsrückstellung wird gemäß § 277
Abs. 5 Satz 1 HGB im Zinsergebnis ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notiert
ist.
Die Verbindlichkeiten, wie Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten
werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Eine Übersicht über die Entwicklung des
Anlagevermögens gibt der Anlagenspiegel wieder.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten
der in der Bilanz aufgeführten Forderungen:
Art der
Forderung
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
zum
31.12.2011
kleiner 1
Jahr
größer 1 Jahr
Euro
Euro
Euro
__________________________________________________________________________________________________________________________
aus Lieferungen und
Leistungen
100.324,28
100.324,28
0,00
gegenüber
Gesellschaftern
39.002,99
39.002,99
0,00
sonstige
Vermögensgegenstände
13.613,81
12.688,32
925,49
__________________________________________________________________________________________________________________________
Summe
152.941,08
152.015,59
925,49
=========================================================================================
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und Sonstige
Rückstellungen wurden in Höhe von 11.879,00 Euro
gebildet. Die Rückstellungen wurden in Höhe der
voraussichtlichen Verpflichtungen angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten sowie die Art der Sicherung
ergeben sich aus nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel:
Art der
Verbindlichkeit
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
zum
31.12.2011
kleiner 1
J.
1 bis 5
J.
größer 5 J.
Euro
Euro
Euro
Euro
____________________________________________________________________________________________________________________________
gegenüber
Kreditinstituten
33.075,46
8.933,81
4.751,60
19.390,05
aus Lieferungen und
Leistungen
22.600,01
22.600,01
0,00
0,00
sonstige
Verbindlichkeiten
25.290,98
25.290,98
0,00
0,00
davon aus Steuern Euro 16.248,17
(Euro 7.822,30)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
Euro 1.559,89 (Euro 1.594,46)
_____________________________________________________________________________________________________________________________
Summe
80.966,45
56.824,80
4.751,60
19.390,05
=============================================================================================
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage der
Gesellschaft von Bedeutung sind, bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Hans-Jürgen
Feige
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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