HMS
Industriebau GmbH
Bad
Salzuflen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
254.660,00 |
188.375,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.173,00 |
1.297,00 |
| II.
Sachanlagen |
251.487,00 |
187.078,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.643.976,65 |
2.326.232,91 |
| I.
Vorräte |
342.499,31 |
232.432,74 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
4.361.325,69 |
8.887.858,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
225.347,35 |
267.530,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.076.129,99 |
1.826.270,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.552,00 |
1.421,00 |
| Aktiva |
1.909.188,65 |
2.516.028,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
815.803,32 |
761.900,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
661.900,68 |
610.006,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
53.902,64 |
51.893,96 |
| B.
Rückstellungen |
180.870,00 |
281.790,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
912.515,33 |
1.472.338,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
848.352,91 |
1.371.837,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
64.162,42 |
100.500,75 |
| Passiva |
1.909.188,65 |
2.516.028,91 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die HMS Industriebau GmbH hat ihren Sitz in Bad
Salzuflen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Lemgo unter der Register-Nr. HR B 1330 eingetragen.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer "kleinen Kapitalgesellschaft"
i. S. d. § 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches in entsprechender Anwendung der
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
(§§ 242 ff., 264 ff. HGB)
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem
differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben des
§ 275 Abs. 2 HGB beachtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden (§§ 246 ff. HGB)
Im Jahresabschluss sind grundsätzlich
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu
dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur im Rahmen des §
250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden (§§ 252 ff. HGB)
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden
wurden beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und
Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
Rechnung.
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu den
handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Im Jahr
des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis 800 € werden nach den Vorschriften des
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden entsprechend der festgelegten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Die in Ausführung
befindlichen Bauaufträge werden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten zzgl. angemessene Gemeinkosten) bewertet.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden entsprechend
dem Wahlrecht des § 268 Abs. 5
Satz 2 HGB mit dem Nennbetrag offen von dem Posten
Vorräte abgesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
zum Nennwert bilanziert.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen bis zum
Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewisse
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu den bilanzierten Verbindlichkeiten (§ 285
Nr. 1a, 1b HGB)
Zum 31.12.2023 bestehen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von
884,22 € (Vorjahr: 36.525,32 €).
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind (soweit
möglich) durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte
gesichert.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten
Zum Abschlussstichtag bestanden
Haftungsverhältnisse aus
Gewährleistungsbürgschaften von 42.140,73 €.
Das Risiko einer Inanspruchnahme wird aus den Erfahrungen der
Vergangenheit als sehr gering eingeschätzt.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen zum 31.12.2023 finanzielle Verpflichtungen
aus den folgenden Vereinbarungen:
| Mietvertrag für
Geschäftsräume (Jahresbetrag) |
30.000,00 € |
| Leasingverträge
für Kraftfahrzeuge (Gesamtbetrag) |
146.157,00 € |
Sonstige Angaben
Angabe der Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7
HGB)
Die durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr
2023 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 9.
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Salzuflen, 23. August
2024
gez.
Michael Scarlata, (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.09.2024
festgestellt. |