Becker & Schmidt GmbH
Auf Haid 10, 66806 Ensdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manuel Becker seit 11.10.2018 | Geschäftsführer |
Alexander Schmidt seit 11.10.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 49.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Becker & Schmidt GmbHEnsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden durchweg an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Zugangsjahr zu 100 % abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen sind Rückstellungen zu bilden. Die Rückstellungsbildung ist gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten. Die Pensionsrückstellungen betragen 0,00 EUR, wegen der Auslagerung der Pensionszusagen auf eine Pensionsfonds im Laufe des Jahres 2023. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Zwischen der Becker & Schmidt GmbH und der BSV GmbH & Co. Besitz KG besteht eine Betriebsaufspaltung. Die umsatzsteuerliche Organschaft mit der BSV GmbH & Co. KG als Organträger ist ab dem Jahr 2012 entfallen. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 72.957,81 (Vorjahr: EUR 56.691,60). Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der PUC-Methode ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde erstmals der von der Deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre statt wie im Vorjahr der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre verwendet, um die aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase zunehmende Zuführungsdynamik möglichst frühzeitig abzumildern. Auslagerung der Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds 1. Beschreibung der Auslagerung: Die (unverfallbaren) Anwartschaften auf die Pensionszusagen werden mit Ablauf des 30.11.2023 versicherungsmathematisch barwertgleich in Anwartschaften auf eine einmalige Alters- und Hinterbliebenenversorgung umgestellt und im Anschluss daran auf einen Pensionsfonds übertragen. Die Versorgungsberechtigten können nach erfolgter Umstellung in eine Kapitalleistung, also ab dem 01.12.2023, zum Zeitpunkt des Erreichens des vertraglichen Pensionierungsalters und dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, keine Rentenleistungen mehr von dem Arbeitgeber erhalten. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Pensionsverpflichtungen zum Ablauf des 30.11.2023 vollständig auf den versicherungsförmigen Pensionsfonds der R+V Pensionsfonds AG übertragen. 2. Angaben zum Pensionsfonds: Die Pensionsverpflichtungen wurden auf den versicherungsförmigen Pensionsfonds der R+V Pensionsfonds AG übertragen bzw. ausgelagert, mit folgenden Fondsdaten: Pensionsplan: PFUGE; Rückdeckungstarif: PFKTUE; Überschussverwendungsart in der Aufschubzeit: Bonus; Überschussverwendungsart bei Teilzahlungen in der Auszahlungsphase: dynamischer Überschuss, das bedeutet in der Ratenbezugszeit 1% garantierte Ratensteigerung zzgl. dynamischer Überschuss. Vertragsbeginn ist der 01.12.2023. Die Versorgungsberechtigten erhalten eine Pensionsfondszusage über die R+V Pensionsfonds AG, welche die im Durchführungsweg der Direktzusage erteilte bisherige Zusage vollständig ersetzt. Der Versorgungsanspruch richtet sich nach dem Pensionsplan des Pensionsfonds sowie nach den Maßgaben des Rückdeckungstarifs des Versicherers. Es findet ein Durchführungswegwechsel statt. 3. Übertragungswert und Bewertungsmethode: Die barwertgleiche Umstellung der Pensionszusagen führt zu einem einmaligen Alterskapital für die Altgesellschafter von insgesamt Euro 579.138,00 . Der Barwert wurde ermittelt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, unter Zugrundelegung der für die ertragsteuerliche Bewertung von Pensionszusagen zum Stichtag der Umrechnung maßgeblichen Rechnungsgrundlagen einschließlich des vorgeschriebenen Rechnungszinses. Die an den Pensionsfonds zu zahlenden Übertragungswerte der Pensionsverpflichtungen betragen insgesamt Euro 591.024,69 . 4. Auswirkungen auf die Bilanz: Die entsprechenden Pensions-Rückstellungen für die Altgesellschafter wurden vollständig aufgelöst, da der Pensionsfonds die gesamte Verpflichtung von der GmbH übernimmt. Mögliche Nachschuss- pflichten bestehen seitens der GmbH nicht, die Übertragung auf den Pensionsfonds hat insoweit befreiende Wirkung, die Pensionsfondszusage ist versicherungsförmig vollständig ausfinanziert. Die zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen gebildeten Rückdeckungsversicherungen wurden auf den Pensionsfonds übertragen. Der Buchwert der Rückdeckungsversicherungen betrug zum Zeitpunkt der Übertragung Euro 560.268,50 . Die Übertragung der Pensionsverpflichtung auf den Pensionsfond erfolgte gegen Zahlung einer Ausgleichszahlung in Höhe von Euro 591.024,69 an den Pensionsfonds. 5. Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung: Die Übertragung der Pensionsverpflichtung auf den Pensionsfonds erfolgte gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrags in Höhe von Euro 591.024,69 an den Pensionsfonds. Diese Einmalzahlung wurde in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. (Konto 2002 in der GuV) Die vollständige Auflösung der Pensionsrückstellungen in Höhe von Euro 902.920,00 wurde ertragswirksam als a.o. Ertrag im Jahr 2023 verbucht. (Konto 2502 in der GuV) Hierdurch ergibt sich für das Jahr 2023 ein außerordentlicher (Buch-) Gewinn von Euro 311.895,31 . Der Jahresüberschuß aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt lediglich Euro 131.323,10. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 614.733,08 (Vorjahr: EUR 533.869,54). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschafter-Geschäftsführern in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). 4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresüberschuss beläuft sich auf EUR 443.218,41 . Er wurde auf neue Rechnung vorgetragen und ergibt mit einem Gewinnvortrag von EUR 1.456.646,14 einen Bilanzgewinn von EUR 1.899.864,55 . 5. Ergänzende Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 42,5. Während des laufenden Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch die Herren Manuel Becker und Alexander Schmidt wahrgenommen. Beide Herren sind Kfz-Meister. Beide Herren hatten Einzelvertretungsmacht und waren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Unterschrift der Geschäftsführung
Ensdorf, 29.11.2024 gez. Manuel Becker gez. Alexander Schmidt sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt. |
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