HATO GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Christoph Meyer seit 4.6.2012 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BÄCKER GmbHGüterslohJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Anhang zum 31. Dezember 2010I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen Gliederungs-, Absatz- und Bewertungs-vorschriften für alle Kaufleute. Die zusätzlichen Gliederungsvorschriften des § 42 GmbHG wurden beachtet. Der Anhang enthält die gemäß §§ 284 ff. HGB vorgeschriebenen Angaben. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274 a, 276 und 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten
BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu
Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des
Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen
im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB unterblieben.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet Wertpapiere des Anlagevermögens. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. III. Erläuterungen zur Bilanz Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen von T€ 52. Das gezeichnete Kapital beträgt DM 100.000,00. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 18 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 344 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (davon aus Steuern T€ 2).
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB). Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer. Gütersloh, den 30. Mai 2011
(Viktoria Kock)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.06.2011 |
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