TORA Bauelemente Vertriebs GmbHLiquidiert

63322 Rödermark, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 33546
Eingetragen
31.7.1995
Branche
Herstellung von Türen und Fenstern aus HolzHerstellung von Türen und Fenstern aus KunststoffenHerstellung von Ausbauelementen aus Metall
Gegenstand
Der Vertrieb und die Montage von Fenstern, Türen und Bauelementen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

TORA Bauelement Vertriebs GmbH

Rödermark

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.539,00 1.974,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.538,00 1.973,00
B. Umlaufvermögen 32.403,57 32.489,67
I. Vorräte 23.179,13 17.428,72
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.134,42 14.610,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 90,02 450,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 528,70 528,63
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 65.719,84 74.274,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 100.191,11 109.267,25

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 99.839,54 96.591,89
III. Jahresüberschuss 8.555,11 -3.247,65
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 65.719,84 74.274,95
B. Rückstellungen 5.449,41 3.512,44
C. Verbindlichkeiten 94.741,70 105.754,81
Bilanzsumme, Summe Passiva 100.191,11 109.267,25

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB werden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB.

Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurde nicht vorgenommen.

Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten bzw. Passivposten beizubehalten, haben wir von diesen Wahlrechten Gebrauch gemacht.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte sind mit den Herstellungskosten, also den Aufwendungen der Entwicklungsphase, angesetzt; die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen durchschnittlichen Marktzins abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 9.134,00 9.134,00 14.610,92 14.610,92

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Geschäftsführung von TORA Bauelemente Vertriebs GmbH schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Jahr 2010 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Abschluß- und Prüfungskosten und Tantiemen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert.

Haftungsverhältnisse

Neben den aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB zu vermerken.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Jakob Knapp

Altheimer Str. 56

64839 Münster

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Münster, den

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.10.2011.

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