Steinhaus
Informationssysteme GmbH
Datteln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
175.066,79 |
190.371,89 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.855,00 |
3.375,00 |
| II.
Sachanlagen |
168.943,00 |
186.732,00 |
| III.
Finanzanlagen |
268,79 |
264,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.488.074,80 |
2.204.800,73 |
| I.
Vorräte |
27.480,71 |
55.095,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
791.141,04 |
828.378,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.474,97 |
15.235,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.669.453,05 |
1.321.326,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.912,54 |
|
| Aktiva |
2.671.054,13 |
2.395.172,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.720.601,65 |
1.613.823,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
300.000,00 |
300.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
513.823,27 |
80.663,02 |
| IV.
Jahresüberschuss |
606.778,38 |
933.160,25 |
| B.
Rückstellungen |
854.544,41 |
650.683,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
95.908,07 |
130.666,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
95.908,07 |
130.666,31 |
| Passiva |
2.671.054,13 |
2.395.172,62 |
Anhang
Steinhaus Informationssysteme GmbH
Datteln
Amtsgericht Recklinghausen, Handelsregister B 1258
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die
Steinhaus Informationssysteme GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 und 4 HGB.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Beachtung des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
Vorschriften des HGB für große
Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den
Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung angewandt.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses
werden die größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274 a und 288 Abs. 1
HGB in Anspruch genommen
.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Aktiva
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr
zeitanteilig, abgeschrieben.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden
linear vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte
einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Zugänge zuSachanlagen werden zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten
umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche
Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden
abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht
§ 255 Abs. 1 HGB
Abgänge von Sachanlagen werden zu
Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufenen
Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht.
Geringwertige Anlagegegenstände bis 250 Euro
werden im Jahr der Anschaffung als sonstige betriebliche
Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 800 Euro
werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll
abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der
Totalabgang im Jahr der Anschaffung unterstellt.
Bei den
Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Fertige Erzeugnisse und Waren sind mit den
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungspreisminderungen aktiviert.
Der Ansatz von
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgt
grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren
Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken
wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen eine Pauschalwertberichtigung des
Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen.
Die Bewertung der
liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus
Altersversorgung der Geschäftsführung sind
entsprechende Bankguthaben vorhanden, die dem Zugriff
anderer Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt
zum Nominalwert, dieser wird mit den jeweils
zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich
ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den
Rückstellungen erfasst.
Passiva
Das
Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden
auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen
nach § 253 Abs. 2 HGB bewertet.
Bei der Bildung der anderen
Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen. Sie sind unter Berücksichtigung
zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der
Höhe bemessen, der dem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag entspricht.
Alle
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Passiva
Mit den Pensionsrückstellungen wurde das
hierfür aufgebaute Planvermögen in Form von
Bankguthaben verrechnet. Das Planvermögen hat einen
Wert von 516.471,53 Euro. Die mit dem Planvermögen
verrechneten Schulden haben einen Erfüllungsbetrag von
612.426,00 Euro.
IV. Sonstige Angaben
Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 18 Personen
beschäftigt.
Datteln, 24. Juni 2024
Steinhaus Informationssysteme GmbH
- die Geschäftsführung -
Dr. Harald Steinhaus
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2024
festgestellt.
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