Hohenester
GmbH
Markt
Indersdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.890,00 |
24.696,00 |
| I.
Sachanlagen |
45.890,00 |
24.696,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
410.831,86 |
444.981,93 |
| I.
Vorräte |
222.426,84 |
167.202,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
136.845,36 |
140.616,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.559,66 |
137.162,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.717,38 |
1.497,05 |
| Aktiva |
464.439,24 |
471.174,98 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
103.701,70 |
91.588,56 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
91.201,70 |
79.088,56 |
| davon
Gewinnvortrag |
79.088,56 |
74.163,54 |
| B.
Rückstellungen |
10.182,17 |
6.198,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
350.555,37 |
373.387,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
350.555,37 |
371.835,70 |
| Passiva |
464.439,24 |
471.174,98 |
sonstige Berichtsbestandteile
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2021 ist nach den Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Gesetzes 1986 aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt gem. §
5 EStG/§ 8 KStG auf der Grundlage
ordnungsgemäßer Buchführung i. S. v.
§§ 238 ff HGB und 140 AO.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 GewStG.
Die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft ergibt
sich aus § 2 Abs. 1 UStG.
Anhand der vorliegenden Buchführung sind u. a.
die Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG
erfüllt.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
§§ 16-18 UStG 1991.
Es wird unter der Steuernummer 115/128/60356 beim
Finanzamt Freising geführt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Hohenester GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. (§§ 252-256,
279-282 HGB)
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
entspricht auch den steuerlichen Vorschriften, insbesondere
§§ 5 und 6 EStG.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Bei Anschaffungskosten von mehr als EUR
150,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet,
der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren
mit jeweils 20 v.H. aufzulösen ist (§ 6 Abs. 2
EStG).
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus
beiliegendem Anlagenspiegel zu ersehen.
Die Vorräte wurden gem. § 6 I Nr. 2 EStG
bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich in Höhe des Nennwertes.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Markt Indersdorf, 31.12.22
gez.: Die Geschäftsführer Georg Hohenester
und Michael Hohenester
|